Mein Beitrag über die mögliche Reaktion der deutschsprachigen Bischöfe auf eine Regularisierung der Piusbruderschaft hat ein reges Interesse hervorgerufen – sowohl im Kommentarbereich hier auf Kreuzfährten, als auch auf der Webseite „Summorum Pontificum“, deren Artikel ich kommentiert hatte. Aufgrund dieser unerwarteten Aufmerksamkeit, und um Missverständnisse auszuschließen, die vielleicht aufgetreten sein könnten, möchte ich an dieser Stelle noch einmal einige Punkte klarstellen:
1. Ich habe nicht die geringste Ahnung, ob es wirklich einen Plan der deutschsprachigen Bischöfe gegen eine regularisierte Piusbruderschaft gibt. Summorum Pontificum, ein sonst recht zuverlässiges Portal, berichtete davon, jedoch ohne eine ausdrückliche Quelle zu nennen. Es erscheint auch recht plausibel, da sehr viele Bischöfe auch gegenüber der vergleichsweise gemäßigten Petrusbruderschaft und anderen bereits heute kirchenrechtlich regulären traditionellen Gruppierungen eine Linie der unbedingten Opposition verfolgt haben. Doch ob der konkrete Plan wirklich existiert, kann ich nicht beurteilen.
2. Ich möchte aus diesem Grund klar und deutlich feststellen, dass es mir in keiner Form darum geht, ein Gerücht zu verbreiten, oder ihm irgendeinen Raum zu geben. Vielmehr bestand und besteht meine Absicht darin, auf die Schwierigkeiten des kirchenrechtlichen Konstrukts einer Personalprälatur für die Piusbruderschaft hinzuweisen. Zudem wollte ich meinen Eindruck darlegen, dass ein solcher „Verhinderungsplan“ jederzeit rechtens wäre, selbst wenn er nicht dem Geist einer Rekonziliation entspräche. Das ohnehin auch ohne mein Zutun veröffentlichte und verbreitete Gerücht eines möglichen internen Anti-Pius-Plans war dazu nur der Anlass, nicht der Grund.
3. Die in der Reaktion auf meinen Beitrag auf Summorum Pontificum angedeutete Unterscheidung zwischen „Recht“ und „richtig“ teile ich in vollem Maße. Wenn man im Vollsinn des Wortes legitim reagieren will, kann man einer kirchenrechtlich anerkannten Piusbruderschaft nicht grundsätzlich die Zusammenarbeit verweigern oder sie gar von jeglicher Aktivität in der Diözese ausschließen, selbst wenn man kirchenrechtlich dazu befugt ist. Die durch das (womöglich fiktive) Schreiben ausgedrückte Haltung ist meines Erachtens vollkommen legal, aber nicht legitim. Gerade im Kirchenrecht müssen formaljuristische Auslegungsfragen immer unter dem übergeordneten Gesichtspunkt des Seelenheils betrachtet werden. Den Ausführungen auf Summorum Pontificum zu diesem Thema kann ich mich nur anschließen.
4. Auf Summorum Pontificum wird meinem Beitrag eine „solide juristische Grundausbildung“ attestiert. Dies mag der Fall sein, oder auch nicht. Ich verfüge allerdings über keine formale kirchenrechtliche Bildung. Wenn ich etwas über kirchenrechtliche Fragen weiß, dann ist dies keine Folge formaler Bildung, sondern nur meines Interesses an einer Einigung zwischen Rom und der Piusbruderschaft. Falls jemand den Eindruck gewonnen haben sollte, ich besäße besondere juristische Expertise, so wäre dieser Eindruck falsch.
5. In manchen Kommentaren zu dem Beitrag über die „FSSPX und das Trojanische Pferd“ (oben verlinkt) wurde die Kritik geäußert, ich hätte eine zu negative Sicht der Absichten aus Rom bzw. des Papstes. Besonders kritisch wurde die These gesehen, Rom stelle der FSSPX entweder eine Falle, oder begehe einen tragischen Irrtum. Ich möchte deutlich betonen, dass ich dem Heiligen Vater keinerlei böse Absicht unterstelle. Er hat auch sicherlich bessere kirchenrechtliche Experten als ich. Zudem ist er direkt über die Sachlage informiert (oder wir wollen es zumindest hoffen – auszuschließen wage ich kaum etwas). Ferner möchte ich betonen, dass ich Bischof Fellay und dem Heiligen Vater vertraue, die richtigen Entscheidungen zu treffen.
6. Kommentieren kann man nur auf der Basis der bekannten Informationen in Verbindung mit Vermutungen, für die wenigstens vertrauenswürdige Quellen oder gut begründbare Indizien sprechen. Deswegen ist jeder Kommentar immer abhängig von der Verfügbaren Faktenlage. Sollte das rechtliche Konstrukt einer Personalprälatur für die Piusbruderschaft tatsächlich modifiziert werden, wie etwa Bischof Fellay es sich zu wünschen scheint, so könnten alle meine Worte hinfällig sein. Womöglich wäre die Personalprälatur in ihrer modifizierten Form das beste rechtliche Vehikel für eine Regularisierung der FSSPX unter Wahrung ihrer legitimen Anliegen und Handlungsfreiheit auch unter feindlichen Ortsbischöfen. Diese Entwicklungen bleiben selbstverständlich abzuwarten.
7. Das allerwichtigste, das ich in meinem thematisch eng umgrenzten Beitrag nicht erwähnt habe, das man aber eigentlich nie unerwähnt lassen sollte, wenn man zu den Einigungsbestrebungen zwischen Rom und FSSPX spricht, ist allerdings das Gebet. Bischof Fellay unterlässt diesen Hinweis in keinem Interview und keiner Äußerung zum Thema. Alle Leser, gleich welche Auffassung sie zu den diversen umstrittenen Fragestellungen auch haben mögen, sollten dafür beten, dass in jedem Fall Gottes Wille geschehe. Wenn die Einigung jetzt möglich und sinnvoll ist, dann soll sie geschehen. Wenn sie noch verfrüht ist, und beide Seiten mehr Zeit brauchen, dann sollten wir auch diese Verzögerungen akzeptieren.
Ich persönlich hielte es für besonders angemessen, den Heiligen Papst Pius X., den Streiter gegen den Modernismus, den Namensgeber der Piusbruderschaft, den größten Papst des 20. Jahrhunderts, um seine Fürsprache zu bitten. Doch überhaupt sollten wir alles versuchen, und den Himmel mit unseren Gebeten bestürmen, dass ein Weg gefunden werde, damit die großen Gaben, mit denen die FSSPX beschenkt ist, in voller Gemeinschaft mit Petrus zu noch größerem Erfolg eingesetzt werden können, und dass auch die Herzen der Verantwortlichen auf Diözesanebene in den deutschsprachigen Ländern erweicht und dazu bewegt werden, das „Experiment der Tradition“ ohne Vorurteile zuzulassen.