Die FSSPX und das Trojanische Pferd

Summorum Pontificum berichtet aus „gewöhnlich gut informierter Quelle“ über einen angeblich im deutschsprachigen Episkopat zirkulierenden Plan für den Fall einer kirchenrechtlichen Anerkennung der Piusbruderschaft. Dort liest man – Kommentare in roter Schrift und fettgedruckte Hervorhebungen wie immer von Catocon:

Wie wir aus allgemein gut unterrichteter Quelle erfahren haben, gehen die Bischöfe der deutschsprachigen Bischofskonferenzen [Deutschland, Österreich, Schweiz – die üblichen reformkatholischen Hochburgen] davon aus, daß die Rekonziliation der Priesterbruderschaft St. Pius X. – also die Rückkehr der Bruderschaft in die volle kirchliche Einheit mit dem Papst – unmittelbar bevorsteht. [Danach sieht es im Moment wohl aus, wenn die öffentlichen Einlassungen aller Seiten auch nur halbwegs der Wahrheit entsprechen.] Zur Vorbereitung darauf haben die Strategen dieser Konferenzen einen derzeit innerhalb und zwischen den Bischofskonferenzen zur Abstimmung zirkulierenden „Notfallplan“  entwickelt [die Piusbruderschaft würde also einen „Notfall“ auslösen…] , der darauf abzielt, jede Tätigkeit der Bruderschaft in ihrem Amtsbereich unmöglich zu machern [sic!]. Damit lösen sie sich durch bewußten Ungehorsam aus der vollen Einheit mit dem Bischof von Rom und beschreiten den Weg der rechtlichen Kirchenspaltung. [Das ist leider nicht der Fall. Die Bischöfe können rechtlich gesehen jederzeit so handeln, wenn sie das wünschen – mehr dazu: siehe unten]

Nach diesem geheimen Rundschreiben sollen die Mitglieder der beteiligten Bischofskonferenzen auf folgendes Vorgehen verpflichtet werden [es bleibt abzuwarten, was Bischöfe wie Vitus Huonder machen werden, wenn es so weit kommen sollte.]:

  1. Im Falle der Regularisierung der Bruderschaft als Personalprälatur [was wohl der wahrscheinlichste Fall ist] werden die Ortsordinarien den Prälaten als zuständigen Oberen unverzüglich auffordern, alle weisungsgebundenen Mitglieder der Personalprälatur aus ihren Diözesen zurückzuziehen, alle Niederlassungen zu schließen und keine neuen zu errichten. Damit wäre nach dem gegenwärtig gültigen Kirchenrecht jede Tätigkeit der Bruderschaft in deutschsprachigen Diözesen illegal. [Das ist eben eine Personalprälatur. Sie benötigt für Niederlassungen in einer Diözese die Zustimmung des jeweiligen Ortsordinarius. Fehlt diese, so ist die Tätigkeit einer Personalprälatur in dieser Diözese illegal. Das hat nichts mit bischöflichem Rechtsbruch oder Eintreten rechtlichen Schismas zu tun. Kanon 297 sagt dazu: „Die Statuten haben ebenso das Verhältnis der Personalprälatur zu den Ortsordinarien zu bestimmen, in deren Teilkirchen die Prälatur ihre seelsorglichen oder missionarischen Werke nach vorausgehender Zustimmung des Diözesanbischofs ausübt oder auszuüben beabsichtigt]
  2. Im Falle der Errichtung der Bruderschaft St. Pius X. als Ordinariat [sehr unwahrscheinlich, folgt man den Einlassungen Roms und der Piusbrüder – da ist immer nur von Personalprälaturen die Rede. Doch wenn die deutschsprachigen Bischöfe sich darauf vorbereiten, wissen sie ja vielleicht mehr als wir.]sollen die Ortsbischöfe ihre nachgeordneten Behörden und Einrichtungen sowie sämtliche Priester ihrer Diözesen anweisen, in keiner Form mit Priestern oder Institutionen des Ordinariats zusammen zu arbeiten und ihren jegliche Nutzung von Gebäuden und Einrichtungen der Diözesen zu versagen. [Auch das ist nur das gute Recht der Bischöfe. Ein Ordinariat hieße, dass die Diözesanbischöfe keine rechtliche Handhabe gegen die Einrichtungen der Piusbruderschaft hätten – daher ist es einer Personalprälatur bei weitem vorzuziehen. Sie müssten akzeptieren, dass die FSSPX in den deutschen Diözesen tätig wird bzw. bleibt. Doch daraus entsteht ja keine Verpflichtung, mit der FSSPX auch zusammenzuarbeiten.]

Damit beschreiten die Planer der Bischofskonferenzen einen Weg der Rebellion [nein – sie schöpfen nur ihre rechtlichen Möglichkeiten aus], der die Aufrufe der verschiedenen Ungehorsams-Initiativen noch in den Schatten stellt. [Das stimmt einfach nicht. Die Ungehorsamsinitiativen lehnen sich gegen geltendes Recht der Kirche auf. Dieser angeblich oder tatsächlich kursierende Notfallplan gegen die Piusbrüder tut das nicht. Er verweigert nur jegliche Zusammenarbeit mit einer kirchenrechtlich anerkannten FSSPX. Im Fall einer Personalprälatur räumt das Kirchenrecht ihnen diese Befugnis sogar explizit ein, und dass niemand den Kardinal Lehmann wird zwingen können, dem Pater Schmidberger seine Domkirche zur Verfügung zu stellen, wenn er das nicht will, ist wohl zu klar, als dass es noch weiterer Erläuterung bedürfte.] Sie bekennen sich offen zu der Absicht, Maßnahmen der Gesamtkirche für ihren Zuständigkeitsbereich zu konterkarieren [nein, das tun sie nicht, wie oben dargelegt wurde; eine Personalprälatur bedeutet, dass es eine kirchenrechtlich anerkannte Struktur gibt, die, so die Ortsbischöfe dies gestatten, in den jeweiligen Diözesen wirken darf. Genauso soll es nach diesem Schreiben gehalten werden. Das hat noch nicht einmal neben „konterkarieren“ gelegen. Es zeigt nur erneut, warum eine Personalprälatur für die FSSPX Selbstmord wäre, und sie deshalb von keiner an einer Einigung interessierten Seite akzeptiert werden kann.] und bestätigen erneut, daß sie das Schlagwort der „Kollegialität“ als Mittel zur Aufspaltung der Gesamtkirche in Nationalkirchen mißbrauchen. [Im Gegenteil. Die Kooperation von Bischöfen aus mindestens drei (deutschsprachigen) Ländern widerspricht der Nationalkirchenhypothese eklatant.] Innerhalb dieser Nationalkirchen wollen sie – ebenfalls im Widerspruch zum geltenden Recht [ein solcher Widerspruch ist an keiner Stelle in dem Artikel aufgezeigt worden – es ist eine schiere Behauptung, und eine falsche noch dazu – siehe oben] – einen zentralistischen Apparat installieren [von der Installation eines zentralistischen Apparats ist nun wirklich nirgendwo in dem zitierten Schreiben die Rede gewesen.] , der Ortsbischöfen, die Minderheitspositionen vertreten, das Recht zur eigenständigen Leitung ihrer Diözesen bestreitet. [Auch ganz ohne Kollegialität stünde es jedem Ortsbischof natürlich frei, sich mit anderen Ortsbischöfen zu beraten und dann gemeinsame Beschlüsse zu fassen. Wer wollte es Bischöfen verwehren, gemeinsam zu beraten und für ihre Diözesen eine gemeinsame Linie zu finden, so die Exzellenzen dies wünschen? Und wenn sich die Minderheit, die es gern anders hätte, doch dazu entschließt, den Beschlüssen der Mehrheit zu folgen, dann zeigt dies nur, dass die Minderheit nicht bereit ist, gegen den Strom zu schwimmen, und nicht, dass irgendein zentralistischer Apparat faktisch die Macht des Ortsbischofs beschränkt hätte.]

Auf Summorum Pontificum finden sich sonst oft wertvolle Informationen und Analysen, auf die hier auch schon öfters verwiesen worden ist. Auch in diesem Fall mag die ursprüngliche Quelle vertrauenswürdig sein. Ich halte es für sehr plausibel, dass die diversen deutschsprachigen Bischofskonferenzen eine gemeinsame Strategie planen, um die Piusbrüder möglichst stark zu behindern, wenn eine Einigung mit Rom erfolgen sollte. Es würde mich sehr überraschen, wenn die sonst immer gut organisierten modernistischen Kräfte diesmal nicht gut auf alle Eventualitäten vorbereitet wären.

Doch was das von Summorum Pontificum zitierte Schreiben betrifft, das eine gemeinsame Linie der deutschsprachigen Bischöfe gegen die Piusbruderschaft darlegt, so sehe ich nicht den geringsten Grund, dies als einen Rechtsbruch oder gar als schismatischen Akt anzusehen. Im Gegenteil. Dieses Schreiben zeigt, ob es echt ist oder nicht, ob es wirklich kursiert, oder auf falschen Informationen beruht, wieder einmal auf, warum die Personalprälatur vollkommen inakzeptabel für eine Piusbruderschaft ist, die weiterhin ernsthafte Konzilskritik betreiben und gegen Modernismus und Häresien zu Felde ziehen will. Nach can. 294 können nur Priester und Diakone einer Personalprälatur angehören. Die Anhänger der Piusbruderschaft hätten keine Möglichkeit, sich formell dieser Bruderschaft anzuschließen.  Dies würde bedeuten, dass sie für jede bei den Piusbrüdern vorgenommene Firmung oder Eheschließung die Genehmigung des Bistums einholen müssten. Sie stünden weiterhin unter der Jurisdiktionsgewalt des Ortsbischofs. Da die Personalprälatur auf den Weltklerus beschränkt ist, wären auch die der FSSPX angeschlossenen Ordensgemeinschaften ausgeschlossen. Und nach can. 297 könnte die Personalprälatur in einem Bistum nur mit Einwilligung des Ortsbischofs Niederlassungen unterhalten bzw. einrichten. Was also anscheinend seitens des deutschsprachigen Episkopats geplant ist, beschränkt sich auf die Ausübung ihrer kirchenrechtlichen Befugnisse.

Man mag argumentieren, dass diese Handlung nicht der Wille des Papstes wäre, und die Bischöfe sich damit dem Geiste einer solchen Einigung widersetzen, wenn auch nicht dem Buchstaben des Kirchenrechts. Doch der „Geist der Personalprälatur für die FSSPX“ ist, wie der „Geist des Konzils“ keine Grundlage für die Behauptung, jemand habe „schismatisch“ oder „gegen geltendes Recht“ gehandelt. Eine solche Handlung der deutschsprachigen Bischöfe wäre sehr bedauerlich, doch gänzlich erwartbar.

Eine regularisierte Piusbruderschaft mit einem Ordinariat könnte einfach mit den Schultern zucken, wenn die Bischöfe ihnen nicht helfen. Die Situation wäre dann nicht anders als jetzt auch, nur dass sie eine kirchenrechtliche Anerkennung durch Rom im Rücken hätten.

Das kursierende Schreiben ist also kein Beweis für Schisma und Rechtsbruch seitens der Bischöfe, sondern ein weiteres Indiz, dass eine Personalprälatur für die FSSPX kein gangbarer Weg ist. Die Personalprälatur für die Piusbruderschaft ist entweder eine Falle (was ich dem Heiligen Vater nicht zutraue), oder wenn keine Falle, dann doch zumindest ein tragischer Irrtum.

Man sagt, einem geschenkten Gaul schaue man nicht ins Maul. Wir wissen jedoch, wie das für das alte Troja ausgegangen ist…