Rechtfertigung und Schuld

In einer kleinen, freundschaftlichen Kommentarschlacht zu meinem Artikel über Notstand und die Piusbrüder geht es um die Frage des Lügens. Die Kirche lehrt, dass Lügen zur Gruppe der intrinsisch falschen Handlungen, also nur aufgrund der moralischen Qualität der Handlung bereits (unabhängig von den Umständen) immer falschen Handlungen gehört. Wer lügt, verstößt gegen das moralische Gesetz. Egal, welche Umstände hinzutreten mögen, der Verstoß gegen das moralische Gesetz bleibt bestehen.

Die logische Schlussfolgerung daraus, die auch sowohl von mir als auch von den kritischen Kommentatoren gezogen wird, ist nun, dass die Lüge niemals moralisch gerechtfertigt werden kann. Lüge ist immer moralisches Unrecht.

Die weitergehende Frage nach der Zumessung der Schuld ist einer abschließenden Beurteilung durch den Menschen entzogen. Sie kommt Gott zu, und wir sind gerufen nicht zu richten – wir können auch nie alle Faktoren kennen oder angemessen berücksichtigen. Denn bei der Schuld liegen die Dinge nicht so einfach. Man kann objektiv eine Sünde begehen, ohne dafür Schuld zu tragen (etwa durch eine Unwissenheit, die man nicht hätte vermeiden können). Ebenso spielen auch die Umstände bei der Frage nach Schuld immer, auch bei intrinsisch falschen Handlungen, in die Bewertung der Handlung mit hinein. Ob man jemanden im Affekt töte, weil man ihn auf frischer Tat mit der Ehefrau ertappt habe, oder ihn kaltblütig ermordet, um seine Millionen zu erben, das macht für die Rechtfertigung keinen Unterschied. Intrinsisch falsche Handlungen werden nicht durch Umstände gerechtfertigt. Aber für die Schuld macht es einen womöglich sehr großen Unterschied.

Ebenso liegen die Dinge bei der Lüge auch. Lügen ist intrinsisch falsch, kann also nicht gerechtfertigt sein. Doch wenn man jemanden belügt, um sich zu bereichern, oder um das Ansehen einer dritten Person zu beschädigen, oder einfach aus Boshaftigkeit, dann ist sein Verhalten in höherem Maße schuldhaft, als wenn man eine Sekretärin anweist, zu behaupten, man sei gerade in einer Besprechung, obwohl man nur eine kleine Pause machen und dabei ungestört sein will. Solche Lügen sind immer noch nicht gerechtfertigt, aber die Schuldhaftigkeit ist sehr gering.

Wenn nun gelogen wird, um das Leben eines anderen Menschen zu retten – wenn man etwa einem selbstmordgefährdeten Menschen eine schreckliche Hiobsbotschaft vorenthält – dann schwindet sie Schuld noch weiter. Man handelt immer noch ungerechtfertigt – die Lüge ist immer noch intrinsisch falsch – aber dieses Verhalten überhaupt noch als schuldhafte Sünde zu bezeichnen, erscheint mir übertrieben.

In dem diskutierten Beispiel mit dem Juden und dem SS-Mann, der den Juden sucht, und dem ich nun antworten muss, ist die moralisch beste Antwort in jedem Fall eine wahre Antwort, die aber den SS-Mann von dem Versteck des Juden weglenkt. „Woher soll ich wissen, wo er ist?“ wurde als Möglichkeit vorgeschlagen. Doch was ist, wenn der SS-Mann nachhakt? Wenn er mich direkt fragt, ob ich den Juden bei mir verstecke und nur „ja“ oder „nein“ als Antwort akzeptiert? Man kann auch dann jede Antwort verweigern, nicht lügen, und dafür selbst ins KZ gehen. Das wäre heldenhafte Tugend und eines Heiligen würdig. Wenn der Jude aber in meinem Haus versteckt ist, dann stirbt er trotz aller heldenhaften Tugend trotzdem, weil man ihn bei der Hausdurchsuchung, die ich durch mein Schweigen erst recht provoziert haben dürfte, natürlich findet.

Wenn ich nun lüge, um den Juden zu schützen, dann handle ich immer noch intrinsisch falsch. Wenn ich nun diese heroische Tugend nicht besitze, oder selbst ihre Ausübung dem Juden nicht helfen würde, und ich deswegen zu einer solchen Lüge greife, dann ist auch das intrinsisch falsch und objektiv eine Sünde. Es ist nicht gerechtfertigt. Aber wer könnte behaupten, der „Lügner“ trüge in diesem Fall eine wahrnehmbare moralische Schuld? Sein Handeln wäre sicherlich nicht optimal und nicht perfekt gewesen, aber verglichen mit der moralischen Infamie und Verkommenheit, den Juden seinen Mördern freundlich und hilfsbereit lächelnd auszuliefern, um „schuldlos“ zu bleiben, wäre die Handlung des „Lügners“ bei weitem vorzuziehen.

Auch wenn sie weder ideal noch gerechtfertigt ist, kann ich in ihr praktisch keine moralische Schuld wahrnehmen.

7 Gedanken zu „Rechtfertigung und Schuld

  1. „Wenn er mich direkt fragt, ob ich den Juden bei mir verstecke und nur “ja” oder “nein” als Antwort akzeptiert?“

    Genau einen ähnlichen Fall hat Augustinus auch behandelt (siehe Link in meinem letzten Kommentar). Auf diese Situation bezogen solle man antworten: „Ich weiß, wo sie sich versteckt halten, aber ich werde es dir nicht verraten.“ Damit lenkt man von dem eigentlichen Ort ab, bekommt dafür selbst alles drauf.

    Ich denke, wenn man die Zusammenarbeit verweigert und dadurch alle drauf gehen, würde man aber trotzdem unschuldig bleiben. Man ist dagegen und leistet soviel widerstand wie die Situation es erlaubt, ohne eine moralisch falsche Handlung zu begehen.

    Ich weiß auch nicht, ob man die Schuldhaftigkeit von der Sündhaftigkeit loslösen kann. Ich meine der Grad der Sündhaftigkeit ist direkt proportional zum Grad der Sündhaftigkeit, wenn man unter Sünde nicht bloß eine schlechte Tat versteht, sondern eine *bewusste* schlechte Tat.

    Ich denke wir stimmen überein, dass die Schuldhaftigkeit jedenfalls sehr sehr gering ist, aber, wenn es eine echte Sünde ist (alle subjektiven und objektiven Kriterien einer Sünde sind erfüllt), dann meine ich, dass eine sehr geringe Restschuld bleibt (3 sek. Fegefeuer, oder so 🙂 )

    • Thomas de Aquino,
      auf 3 Sekunden Fegefeuer können wir uns einigen. Wären nicht vielleicht 2 Sekunden angemessener? 😉
      Zur Frage nach dem Verhältnis von Sündhaftigkeit und Schuldhaftigkeit:
      In meinem Artikel habe ich das Wort Sünde zur Beschreibung einer objektiv schlechten Tat verwendet, was danach natürlich noch die Frage nach der Schwere der Schuld offen lässt.Insofern Sünde immer an Personen gebunden ist, kann man die persönliche Sünde tatsächlich nicht von der persönlichen Schuld lösen. Man kann sich daher auf den Standpunkt stellen, dass bei „mildernden Umständen“ nicht nur die Schuldhaftigkeit, sondern auch die Sündhaftigkeit reduziert ist. Dann müsste man für den im Artikel mit „Sündhaftigkeit“ bezeichneten Zusammenhang ein anderes Wort finden, das die verwerfliche Handlung abgelöst von die Schuld mildernden Umständen bezeichnet. An manchen Stellen in der Diskussion verwendete ich den einschränkenden Begriff „objektive Sünde“, der von subjektiven Kriterien wie der persönlichen Schuld absieht, um nur das umstandsunabhängige Fehlverhalten zu kennzeichnen. Dem stünde dann die „subjektive Sünde“ gegenüber, die diese Aspekte beinhaltet. So kann der in unverschuldeter Unwissenheit befangene Mensch durchaus eine „objektive Sünde“ begehen, aber keine „subjektive“.
      Ich bin mir bewusst, dass das nur eine analytische Unterscheidung ist, die zur besseren konzeptionellen Erfassung der Problematik dient – in der Praxis treten Sünde und Schuld wie Du richtig sagst, immer zusammen auf.

      „Ich denke, wenn man die Zusammenarbeit verweigert und dadurch alle drauf gehen, würde man aber trotzdem unschuldig bleiben. Man ist dagegen und leistet soviel widerstand wie die Situation es erlaubt, ohne eine moralisch falsche Handlung zu begehen.“
      Mein in den meisten Situationen recht solide arbeitendes Gewissens-Radar schlägt hier Alarm. Philosophisch ist Deine Antwort richtig und kaum anzugreifen. Aber mein Gewissen will sich damit irgendwie nicht zufriedengeben. Es sagt mir, den Juden durch Verweigerungshaltung sterben zu lassen, lädt auch eine Verantwortung auf unsere Seele. Wir sind nicht unbeteiligt an dem Schicksal des Juden. Vielleicht nicht auf eine Weise, dass wir durch das von Dir empfohlene Verhalten sündigen könnten, aber wir sind unseres Bruders Hüter. Wir sollten unser Möglichstes tun, den Juden zu retten, und sich da herauszuhalten, selbst wenn man das Schicksal des Juden dann teilt, will mir nicht so recht eingehen.
      Das ist aber keine philosophisch-theologische Meinungsverschiedenheit, sondern nur mein dringender Wunsch, den Juden zu retten, weil ich mich für ihn verantwortlich fühle. Daher dies nur am Rande.
      Im Kern sind wir uns, was die philosophisch-theologischen Aspekte der Fragestellung betrifft, gar nicht so uneinig.

  2. „Lüge ist immer moralisches Unrecht“. Vielleicht leide ich an einem Theoriedefizit, aber ich muss anhand dieses Beispiels, überhaupt im Falle des Notstands, widersprechen.
    Wenn ein Mensch die Wahl hat, nur noch zwischen zwei Übeln zu wählen, muss er sich, wenn es geht, für das kleinere Übel entscheiden. Mehr noch: Wenn es um Leben oder Tod geht, oder um einen existenziellen Notstand, stimmen unsere Kategorien nicht mehr. In diesem Fall: Ich sehe überhaupt keine Verpflichtung, dem SS-Verbrecher die Wahrheit zu sagen. Er hat das Recht auf Wahrheit verloren, wenn er den Juden ins KZ bringen will. Mir fällt das jetzt spontan ein, ich sage es ungeschützt: Hier geht es gar nicht um Wahrheit und Lüge. Diese Kategorien sind sinnlos, wenn es um Leben oder einen schrecklich qualvollen Tod geht. Wahrheit und Lüge haben nur Sinn, wenn die Beteiligten ein Mindestmaß an gemeinsamen Werten haben. Zwischen einem SS-Verbrecher und einem normal empfindenden Menschen sehe ich keine kommunikative Basis mehr. Wenn die fehlt, hat die Entscheidung zwischen Wahrheit und Lüge keinen Sinn.
    Das könnte auch im Falle des normal geforderten Gehorsams sein. Nur im Notfall. Sollte sich z.B.EB Lefebvre vor Gott verpflichtet gefühlt haben, im Alter von 83 Jahren Bischöfe zu weihen, damit die Priesterbruderschaft am Leben bleibt, musste er dem regierenden Papst gegenüber ungehorsam sein. Um Gott zu gehorchen…

    • Cuppa, das ist eine sehr häufige und generell durchaus gesunde moralische Intuition. Sie hat jedoch einen kleinen Fehler.
      Ich zitiere aus dem Katechismus der Katholischen Kirche:
      2482 Die Lüge besteht darin, dass man Unwahres sagt in der Absicht zu täuschen (hl. Augustinus)
      (…)
      2485 Die Lüge ist ihrer Natur nach verwerflich. Sie ist eine Profanierung des Wortes, das dazu bestimmt ist, die Wahrheit, die man kennt, anderen mitzuteilen.Die bewusste Absicht, durch wahrheitswidrige Aussagen den Nächsten zu täuschen, verstößt gegen die Gerechtigkeit und die Liebe.
      Soweit der Katechismus.
      Wie jede Sünde richtet sich auch die Lüge zuerst gegen Gott. Selbst wenn der Mensch, den ich belüge, also kein Recht auf die Wahrheit hat, bleibt der Verstoß gegen die von Gott gegebene Schöpfungsordnung, in der das Wort auf die Wahrheit hingeordnet ist, bestehen. Die Lüge mag dann weniger schwer wiegen, aber sie bleibt moralisches Unrecht, so gering es auch sein mag. In einem Kommentar sprach man von „3 Sekunden Fegefeuer“ und das ist schon hochgegriffen. 🙂

      Das Verbot der Lüge kommt nicht von den menschlichen Verhältnissen oder Kommunikationssituationen oder gemeinsamen Werten her, sondern durch das achte Gebot direkt von Gott. Deswegen bleibt es auch in Abwesenheit der menschlichen Verhältnisse, Kommunikationssituationen und gemeinsamen Werte bestehen.

  3. Catocon, mir geht es nicht um Relativierung eines Gebotes rein um der Menschlichkeit willen, auch wenn sie geboten ist. Das Gebot Gottes hat den Vorrang! Nur, in der entgegengesetzten Entscheidung macht man sich schuldig, Beihilfe zum Mord geleistet zu haben. Du sollst nicht töten, ist ein Gebot Gottes. “ Kain, wo ist dein Bruder Abel?“ Kann ein Mensch sich überhaupt schuldig machen, wenn er in eine Situation gerät, die ihn in einen unlösbaren Konflikt bringt mit zwei Geboten Gottes? Wobei er nur ein Gebot erfüllen kann? Dann wäre Gott nicht mehr gerecht, nach menschlichem Ermessen. Und hat der Gott Abrahams, hat vor allem Jesus Christus uns nicht geoffenbart, welches Gebot Vorrang hat?

    • Cuppa, nein in diesem Fall kann der Mensch sich nicht schuldig machen. Wenn zwei Gebote in unauflösbaren Konflikt geraten, muss man so handeln, wie du sagst, und trüge dann für sein Handeln keine Schuld.
      Das konzeptionelle Problem dabei ist nur, dass man in einer solchen Situation die moralische Verpflichtung hätte, eine Sünde (Lügen) zu begehen. Eine Sünde ist ja geradezu eine Abwendung von Gott, und sie wäre demnach zumindest in dieser Situation moralisch positiv zu bewerten, was mir vollkommen unmöglich erscheint. Meiner Auffassung nach bleibt die Lüge objektiv gesehen auch in der beschriebenen Konfliktsituation noch eine Sünde, für die der Mensch aber in der Tat kaum eine Schuld tragen müsste.
      Eine andere Frage ist, ob es wirklich „Beihilfe zum Mord“ wäre, wenn man nichts sagt, und in der Folge der Jude entdeckt und getötet wird. Normalerweise ist für Beihilfe zumindest eine gewisse Intention erforderlich, die über „ich werde nicht lügen“ hinausgeht. Beihilfe zum Mord erfordert zumindest einen gewissen Vorsatz.
      Das alles soll jedoch nicht davon ablenken, dass die moralische Verkommenheit des Menschen, der freundlich lächelnd den Juden ausliefert, um seine „Unschuld“ zu bewahren, selbst die Pharisäer noch in positivem Licht erscheinen ließe.

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