Drei einfache Beobachtungen

1. Abtreibung ist nach katholischer Lehre grundsätzlich verwerflich, auch wenn sie in den ersten Stunden oder Tagen nach der Befruchtung stattfindet. Da es sich bei Abtreibung um die Tötung eines unschuldigen Menschen handelt, reicht selbst ein geringer Verdacht, es könne zur Abtreibung kommen, bereits aus, um die Einnahme der „Pille danach“ kategorisch abzulehnen. Auch wenn es einige Studien gibt (auf die sich die deutschen Bischöfe jetzt berufen wollen), nach denen die „Pille danach“ womöglich ohne nidationshemmende (=frühabtreibende) Wirkung funktioniert, gibt es ebenso Studien, die das genaue Gegenteil behaupten. Die Wirkweise ist nicht endgültig geklärt. Es ist also keinesfalls auszuschließen, dass es durch die „Pille danach“ zu Frühabtreibungen kommt.

Im Zweifelsfall daher für das Leben und gegen die „Pille danach“.

2. Die Tötung unschuldiger Menschen ist auch dann nicht erlaubt, wenn eine Vergewaltigung vorhergegangen ist. Die Tatsache, dass die Mutter vergewaltigt wurde, entschuldigt nicht, dass sie ihr Kind (durch die Einnahme einer möglicherweise frühabtreibenden Medikation) womöglich tötet. Selbstverständlich kann durch die Situation extremer psychischer Belastung, der eine Frau infolge einer Vergewaltigung oft ausgesetzt ist, im Einzelfall die Schuldfähigkeit der Frau mindern, doch Abtreibung bleibt eine Todsünde und eine Abtreibung billigend in Kauf zu nehmen, indem man die „Pille danach“ nimmt (oder sie einer Frau anbietet, verabreicht, verschreibt etc.) ist nicht viel besser. Übrigens kann das Kind am allerwenigsten für seinen Vater. Wer gegen die Todesstrafe für Vergewaltiger ist, der sollte die Todesstrafe für das Kind des Vergewaltigers erst recht ablehnen.

Vergewaltigung rechtfertigt also keinesfalls, die Tötung des unschuldigen Kindes billigend in Kauf zu nehmen, wie dies bei der Einnahme der „Pille danach“ geschieht.

3. Verhütung ist nach der Lehre der Kirche ein intrinsisches Übel, d.h. sie kann nicht durch die Umstände gerechtfertigt werden. Sie ist an sich moralisch falsch. Es gibt einige orthodoxe katholische Theologen, die die Einnahme eines (nicht-frühabtreibenden) Verhütungsmittels in Extremsituationen rechtfertigen wollen, um ein größeres Übel zu verhindern. Wie auch immer es damit bestellt sein mag – im Falle einer bereits geschehenen Vergewaltigung wird durch die „Pille danach“, selbst wenn sie nicht frühabtreibend wirkt, kein „größeres Übel“ verhindert, sondern die Entstehung eines von Gott selbst geschaffenen Menschenlebens! Das ist kein Übel, sondern ein Segen, wie schrecklich die Umstände seiner Entstehung auch gewesen sein mögen.

Das geschehene große Übel, die Vergewaltigung, kann durch eine nachträgliche Verhütung nicht mehr rückgängig gemacht werden. Sie ist unwiderruflich geschehen. Die Frage bleibt nur, was man dann aus der Situation macht. Wie gesagt, das Kind kann nichts für seinen Vater. Ich verstehe, dass Frauen nach Vergewaltigungen oft das in ihnen wachsende Leben hassen. Sie müssen es auch, wenn sie sich dazu nicht in der Lage fühlen, nicht großziehen.

Aber sie dürfen es nicht töten und sie dürfen auch keine schweren Sünden (wie Verhütung) begehen, damit sich ihr belasteter psychischer Zustand dadurch bessere.

Zusammenfassung:

1. Abtreibung ist ein intrinsisches Übel, eine schwere Sünde, die niemals zulässig ist, auch nicht zur Verhinderung eines anderen Übels. Der Zweck heiligt nicht die Mittel.

2. Da Abtreibung nicht durch die Umstände gerechtfertigt werden kann, gilt dies auch für Kinder, die von Gott infolge dieses großen Übels Vergewaltigung geschaffen worden sind.

3. Was für Abtreibung gilt, trifft auch für Verhütung zu.

Die Einnahme der „Pille danach“ ist aus diesen drei Gründen auch in Fällen von Vergewaltigung grundsätzlich und generell abzulehnen.

Sie zu empfehlen, zu verschreiben oder zu verabreichen stellt eine Form der Kooperation oder Beihilfe zur Begehung dieser Sünde dar und ist daher ebenfalls auch in Fällen von Vergewaltigung generell und grundsätzlich abzulehnen.

Dies ändert sich auch durch die falsche Meinung der Zeitgeistbischöfe, befeuert von falsch verstandenem Mitleid mit dem tatsächlich schrecklichen Schicksal vergewaltigter Frauen, nicht. Selbst wenn ein Präsident der Päpstlichen Akademie für das Leben der stehenden Haltung seiner eigenen Behörde im Interesse des Zeitgeists widerspricht. Mit dem Bauch zu denken und auf Meinungsumfragen zu hören führt gerade im Feld der Sittenlehre nur allzuoft zu schrecklichen Fehlschlüssen.

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Einige Verweise zum Thema:

Offizielle Stellungnahme der Päpstlichen Akademie für das Leben zur „Pille danach“ (2000) – dürfte wohl höher zu bewerten sein als die persönliche Meinung des Präsidenten… Hier ist keine Spur von moralischem Sentimentalismus bzw. Populismus. Die Wahre Lehre wird klar und deutlich vermittelt.

German Bishops give qualified approval of morning after pill (Life Site News)

World’s Top Authority on morning-after-pill says women must be told it may cause abortions (Life Site News) – Die Studienlage ist eben unklar. Im Zweifel für das Leben.

Vatican versus Vatican (Rorate Caeli) – Verschiedene widersprüchliche Aussagen aus dem Vatikan zum Thema „Pille danach“

Vatican II at 50: German bishops OK abortifacient morning-after-pill (Rorate Caeli)

Pope Benedict: Inaction to the end? (Mundabor)

9 Gedanken zu „Drei einfache Beobachtungen

  1. Ich habe in diesem Blog letzten Juli/August schon einige Male kommentiert – was ich heute (kurz) zu sagen hätte schließt inhaltlich an meine damaligen Äußerungen an. „Catocon“ ist ziemlich klug und sehr gebildet (fishing for compliments …!) und gegen seine logische Argumentation kann man auch nichts sagen (ich jedenfalls nicht). ABER er ist und bleibt fürs erste ein sehr auf naturrechtliche Prinzipien fixierter Kommentator. Zunächst: Auch ich bin Anhänger des Naturrechtes, auch ich habe die analytischen unseres (Noch-)Papstes Benedit XVI immer als sehr gut und wohltuend empfunden. Moralische Prinzipientreue muss die Basis unseres Handelns sein, wenn wir uns überhaupt noch als moralische Wesen begreifen können wollen. So weit, so gut. Und nun kommt das bekannte Problem: In der Umsetzung der abstrakten Prinzipien in die reale komplexe Handlungswelt kann es schwierig werden, sehr schwierig – ja es kann in unmögliche und ausweglose Situationen führen. (Darüber haben wir letzten Sommer ja ein wenig hin und her diskutiert). Es ist einfach so, dass wir in unserem realen Handeln bewusst oder unbewusst immer Maximen zweier einander oft widerstreitender „Ethiken“ zugrunde legen (von dem ganz kalten Egoismus, der sich um andere überhaupt nicht schert, mal abgesehen), und zwar Maximen einerseits der prinzipientreuen deontologischen Ethik und anderseits Maximen einer utilitaristischen Ethik. Was heißt das hier? Ja, die Tötung eines ungeborenen Menschen ist immer ein Verbrechen, egal in welchem Entwicklungszustand er ist – und sie ist damit prinzipiell verboten. Zugleich kann (und ist oft!) eine Vergewaltigung ein solches Trauma sein, dass die Frau darunter ihr Leben lang leidet. Und jetzt sind wir gefordert: Wie können wir Barmherzigkeit und das Bemühen um Linderung des Leidens mit unserer moralischen Prinzipientreue in Übereinklang bringen. Dazu gibt es keine fertigen Rezepte – das wird in den verschiedenen Situationen ganz unterschiedlich aussehen können. Sicher, man k a n n ganz rigoros denken und den Schutz des Ungeborenen an die oberste Stelle setzen. Das wurde früher ja auch so gehandhabt: Wenn das Leben des Ungeborenen nur zu retten war, indem man das Leben der Mutter opferte, dann wurde das Leben der Mutter geopfert. Heute ist es eben umgekehrt! – In unserer Zeit ist das immer schneller werdende Umsichgreifen utilitaristischen Denkens zu konstatieren – und das ist allerdings eine Gefahr, die (wie jede Einseitigkeit in ethisch-moralischen Fragen!) uns als Gesellschaft in ernste Schwierigkeiten bringen kann und bringen wird.
    Also, Catocon, Du bist ein Streiter für die absolute Prinzipientreue (und streitest wahrscheinlich auf verlorenem Posten in diesem unserem Lande), aber ich sehe Deine Beiträge durchaus mit Sympathie – und ergänze sie dann für mich mit einem „großen Schuss Liebe“, wodurch auch ein Handeln nicht streng nach den naturrechtlichen Prinzipen in einzelnen Fällen durchaus gut und moralisch angemssen erscheint (der Utilitarismus ist eben auch nicht durch und durch schlecht …)
    Rainer

    • Rainer,
      ja, da werden wir wohl auf keinen grünen Zweig kommen, was unsere unterschiedlichen Auffassungen betrifft… 😉
      Ich bin durchaus der Auffassung, dass Liebe eine wichtige Rolle spielt. Ich würde auch von keinem echten Seelsorger erwarten, dass er einer betroffenen Frau die korrekten Prinzipien einfach so undiplomatisch vor den Kopf knallt, wie ich das in manchen Beiträgen zu tun pflege. Aber letztlich geht es bei der Moral um das Gute des Nächsten, nämlich nach christlichem Glauben um das Seelenheil. Einfach zuzulassen oder gar durch entsprechende Beratung unter dem Deckmantel der „Barmherzigkeit“ zu unterstützen, dass eine Frau durch zugegebenermaßen immense emotionale Belastung ein unschuldiges Leben nimmt, bzw. eine andere schwere Sünde begeht, mag der Frau kurzfristig emotionale Erleichterung bringen, schadet ihr aber langfristig, nämlich in Bezug auf ihr Seelenheil.
      Im Hinblick auf den Utilitarismus bleibt festzuhalten, dass er als Handlungsanweisung für den praktischen Alltag tatsächlich oft sehr hilfreich ist. Aber grundlegende Prinzipien wie das Totungsverbot etc. müssen absolut an erster Stelle stehen, weil man sonst anfängt, Böses zu tun, damit Gutes daraus komme. DAs ist exakt das, was Judas getan hat. Sicher hat er auch gedacht, er würde durch seinen Verrat irgendwelche guten Folgen bewirken. Was man mit den 30 Silberstücken nicht alles für die Armen hätte tun können, nicht wahr?
      Nein, wenn es darauf an kommt, reicht der Utilitarismus nicht aus. Er rechtfertigt die Tötung der Unschuldigen im Namen des Wohls der Mehrheit.
      Lies mal, zu welchen Schlussfolgerungen Utilitaristen wie Peter Singer in ihren Argumentationen kommen, einschließlich der Rechtfertigung der Abtreibung und dessen, was Singer in seiner „Praktischen Ethik“ selbst als „nichtfreiwillige Euthanasie“ bezeichnet.
      Sicher muss man solche schweren Gebote die das zu Verhütung und Abtreibung in solchen Konfliktfällen der Betroffenen schonend beibringen und man muss ihr barmherzig und mit Nächstenliebe zur Seite stehen, so gut das eben möglich ist. Doch sie zur schweren Sünde anzuleiten ist auch keine Lösung, denn Gott hat das moralische Gesetz ja nicht geschaffen, um uns zu schikanieren, sondern weil es, letzten Endes, gut für uns ist, wenn wir es befolgen.

      P.S. Danke übrigens für die freundlichen Worte über mich und meinen Blog.

      • Nochmal Utilitarismus vs deontologische Ethik(en): Vielleicht können wir uns ja doch evtl. darauf einigen, dass die Dinge nicht einfach, sondern komplex sind? – Zum Beispiel kann man im Rahmen einer utilitaristischen Argumentation zu ganz unterschiedlichen Ergebnissen kommen: Während der eine bereit ist, anderes Leben zu opfern zum Wohl eines „wertvolleren“ Lebens, kann ein anderer, ebenfalls utiltaristisch Argumentierender eben gerade dieses „wertvollere Leben“ als nicht so wertvoll ansehen und dann anders entscheiden. Bei solchen Fallbeispielen, die ja in der Theorie immer eine argumentative Rolle spielen, muss man bedenken, dass sie eben nicht wirklich „praktisch“ sind (nicht eine reale Lebenssituation darstellen), sondern künstlich zum Zweck der Klärung einer Position aufgestellt werden. Was ich damit sagen will, ist, dass in einer realen Situation eben situationsbezogen überlegt und gehandelt werden sollte – und das kann man im vorhinein eben nicht für alle Fälle theoretisch „festklopfen“. Natürlich fände ich es auch absolut unangebracht, wenn ein Seelsorger aus „Barmherzigkeit“ einer vergewaltigten Frau empfehlen würde, ihr Kind abzutreiben. Aber ebenso unangebracht wäre es (das sagst Du ja selbst!), ihr in dieser Situation die „kalten“ Prinzipien der Moral an den Kopf zu werfen – das wäre ziemlich lieblos. Ich plädiere dafür, in diesen Situationen mit Verständnis nach einem gangbaren Weg zu suchen – wie immer er aussehen sollte. Und Falls die Frau sich für eine Abtreibung entscheiden sollte, dann steht es uns eben nicht zu, sie moralisch zu verurteilen; denn Du kennst ja das Diktum Jesu aus der Bergpredigt: „Richtet nicht, auf dass ihr nicht gerichtet werdet!“ – Wer weiß schon, in welche Situation e r s e l b s t geraten kann und wie er dann evtl. den Moralgesetzen zuwiderhandelt …? Also eine Empfehlung an Dich (wenn ich mir das mal so erlauben darf …): Konsequente Moral als Richtschnur und Orientierung für das Leben ist unverzichtbar – und zugleich gehört in ein gelingendes Leben auch eine Herzensmilde, die Menschen in ihrer Schwachheit wahrnimmt und sie dennoch auch liebevoll annimmt. Wie das dann im einzelnen aussieht, das kann man eben nicht im vorhinein festlegen (s.o.)!
        Zum Utilitarismus noch ein Wort und ein Denk-Beispiel: Wenn es absolut verboten ist, menschliches Leben zu töten, dann ist es auch klar verboten, ein entführtes Passiergierflugzeug abzuschießen, wenn es ganz offensichtlich auf ein Atomkraftwerd zufliegt – so ist ja auch die Rechtsprechung des BVG. Und nun: Wenn die Entführer klar gesagt haben, sie würden das Flugzeug in das AKW stürzen und wenn ebenso klar ist, dass damit hunderttausende Menschen in der nahe gelegenen Großstadt dadurch ums Leben kommen, und wenn dann genau das passiert, weil das Flugzeug (moralisch korrekt!) n i c h t abgeschossen wurde – glaubst Du, der Verantwortliche (Innen- oder Verteidigungsminister, Bundeskanzler, General oder wer auch immer) kann dann noch ruhig schlafen, weil er ja ein prima Gewissen haben müsste: „Ich habe moralisch einwandfrei gehandelt, mir kann keiner was vorwerfen!“ Glaubst Du wirklich, dass er nicht denken würde: „ich hätte diese grausame Katstrophe verhindern können, wenn ich dieses Flugzeug hätte abschießen lassen, auch wenn dadurch einige hundert unschuldige Menschen geopfert worden wären“. Glaubst Du nicht, dass diese Bürde ihn sein Leben lang verfolgen würde? – Ich sage dies nur aus einem einzigen Grund: Das „wirkliche Leben“ kann uns tatsächlich in äußerste moralische Bedrängnis bringen – und ich jedenfalls würde diesen Verteidigungsminister sehr gut verstehen, wenn er das Flugzeug hätte abschießen lassen, auch wenn er im vorhinein natürlich nicht hätte wissen können, ob es nicht doch auch eine andere Lösung gegeben hätte, die Katastrophe zu verhindern (vielleicht hätten ja einige Passagiere die Entführer noch im letzten Moment überwältigt, wie damals bei dem einen Flugzeug in USA 2001).
        Genug Stoff zum Nachdenken für diesmal …
        Rainer

  2. „Verhütung ist nach der Lehre der Kirche ein intrinsisches Übel, d.h. sie kann nicht durch die Umstände gerechtfertigt werden. “

    Worauf gründest Du diese Aussage?
    Wenn man nach ‚Humanae vitae‘ geht, beschränkt sich das Verbot der Verhütung doch auf den ehelichen Verkehr:
    „Die Kirche bleibt sich und ihrer Lehre treu, wenn sie einerseits die Berücksichtigung der empfängnisfreien Zeiten DURCH DIE GATTEN für erlaubt hält, andererseits den Gebrauch direkt empfängnisverhütender Mittel als immer unerlaubt verwirft auch wenn für diese andere Praxis immer wieder ehrbare und schwerwiegende Gründe angeführt werden.“ (Humanae vitae, 16)

    • Dani,
      Humanae Vitae betrachtet den ehelichen Verkehr durch die Gatten aus dem einfachen Grund, weil nach Lehre der Kirche der nicht-eheliche Verkehr ohnehin schon moralisch verwerflich ist (ob verhütet wird oder nicht). In kirchlichen Dokumenten zu diesem Thema ist daher immer von den Gatten die Regel, weil Geschlechtsverkehr der eheliche Akt bzw. der eheliche Verkehr ist. Die Frage nach der Erlaubtheit von Verhütungsmitteln beim Geschlechtsverkehr außerhalb der Ehe stellt sich für die Kirche schon deshalb nicht ernsthaft, weil solcher Verkehr grundsätzlich unzulässig ist.

      • Eben, aber Du schreibst wenn ich das richtig verstehe explizit zum Thema Vergewaltigung:
        „Sie ist an sich moralisch falsch. Es gibt einige orthodoxe katholische Theologen, die die Einnahme eines (nicht-frühabtreibenden) Verhütungsmittels in Extremsituationen rechtfertigen wollen, um ein größeres Übel zu verhindern. Wie auch immer es damit bestellt sein mag – im Falle einer bereits geschehenen Vergewaltigung wird durch die “Pille danach”, selbst wenn sie nicht frühabtreibend wirkt, kein “größeres Übel” verhindert, sondern die Entstehung eines von Gott selbst geschaffenen Menschenlebens!“

        Ich sehe aber keine Grundlage im Lehramt, dass Verhütung im Falle einer Vergewaltigung falsch wäre.
        Dabei geht es mir nicht primär um die praktische, sondern ersteinmal nur um die theoretische Möglichkeit. Also eine Pille-danach die wirklich NUR verhütend wirkt, oder die Einnahme von Verhütungsmitteln im Wissen dass man vergewaltigt wird…

        • Dani,
          in Ordnung. Ich sagte bereits, dass einige katholische Theologen, die für ihre Lehramtstreue bekannt sind, ähnliche Haltungen vertreten. Ich habe den Artikel bisher nur kurz überflogen, aber mir scheint auch der „Klartext“ von Weihbischof Laun auf kath.net in diese Richtung zu gehen. Das Argument, das ich oft gehört habe, ist, dass die Frau im Fall der Vergewaltigung das Recht hat, den Angreifer mit dem Mittel der Verhütung abzuwehren. Mein Gegenargument ist, dass der Angreifer der Vergewaltiger ist, und der Angriff die Vergewaltigung. Beides ist bereits geschehen, so dass der Angriff durch die Verhütung nicht abgewehrt würde. Nur die Entstehung des neuen Lebens wird abgewehrt (und das ist gar kein Übel), nicht die Vergewaltigung, die man leider nicht mehr rückgängig machen kann. Deswegen erscheint es mir moraltheologisch absurd, im Fall der Vergewaltigung eine Ausnahme zuzulassen. Das „Angreifer-Argument“, gegen das ich mich in dem Artikel wende, ist meines Erachtens abwegig.
          Es sollte aber auch Beachtung finden, dass ich die Haltung, Verhütung sei im Falle der Vergewaltigung zulässig, nicht als Häresie bezeichnen möchte. Ich behaupte nicht, dass das Lehramt endgültig zu dieser speziellen Frage gesprochen hätte. Ich sage nur, dass ich auf der Basis der ablehnenden lehramtlichen Haltung zur Verhütung generell nicht sehe, warum für die Fälle nach Vergewaltigung andere Regeln gelten sollten. Vielleicht hätte ich den von Dir oben zitierten Satz (vgl. 1. Kommentar) in diesem Sinne tiefenschärfer formulieren sollen. Ich halte meine Auffassung für eine der möglichen Positionen in einer Problematik, zu der das Lehramt (noch?) nicht endgültig gesprochen hat. Es ist nur eine Position, die ich mit den dargestellten Argumenten für falsch halte.
          Sollte ich durch meine missverständlichen Worte den Eindruck erweckt haben, jeder, der behauptet, die Empfängnisverhütung in Fällen von Vergewaltigung sei zulässig, befinde sich objektiv in einem Zustande der Häresie, so bitte ich dafür um Entschuldigung. Meine Ablehnung der Verhütung auch nach Vergewaltigung ist zugegebenermaßen eine Auslegung der expliziten lehramtlichen Festlegungen, wenn auch eine, die mir eminent vernünftig erscheint und m.E. mit den bisherigen lehramtlichen Festlegungen äußerst gut harmoniert.

          Davon zu trennen ist in der Tat die Frage, ob es solche Wundermittel, die man nach dem Geschlechtsverkehr einnimmt, und die trotzdem allein die Empfängnis verhindern, überhaupt gibt oder medizinisch ernsthaft zu erwarten steht, dass es sie geben könnte.

  3. Pingback: Der Utilitarismus und seine Folgen | Kreuzfährten: Wahrheit statt Mehrheit

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