(Dies ist der zweite Teil eines Artikels zum Thema Scheidung, anlässlich der Legalisierung der Scheidung in Malta. Im ersten Teil hatte ich zum Thema hingeführt und dann die Aussichten Maltas für die Zukunft im Hinblick auf die breitere Thematik stabiler Ehen und Familien untersucht. Nun kommen wir zu den zwei offengebliebenen Fragen.)
2. Auswirkungen auf Ehe und Familie im Allgemeinen
Bei der Argumentation zum vorstehenden Punkt hatten wir die Frage nach Ehe und Familie schon kurz berührt. Jetzt wollen wir jedoch etwas genauer auf die naturrechtlichen und moralischen Grundlagen eingehen, die bereits vor der religiös motivierten Einsicht in die Worte Jesu und der Kirche erkennbar sind. Die Integrität einer jeden Gesellschaft basiert auf der Stärke ihrer Familien. Doch Familien können nur aus sich heraus stark und verlässlich sein, wenn die Ehen, die die Grundlage für sie bilden, stark und verlässlich sind. Das ist aber wiederum nur der Fall, wenn jedes Familienmitglied sich sicher sein kann, dass eine Ehe, die einmal geschlossen worden ist, auch bestehen bleibt. Und während zwar theoretisch einige wenige rechtliche Ausnahmetatbestände für wirkliche Härtefälle vom weltlichen Standpunkt aus bedenkenlos hinnehmbar wären, zeigt die Erfahrung, dass es niemals bei diesen Härtefällen bleibt. Scheidung wird mehr und mehr als Gewohnheitsrecht und selbstverständlicher Teil des Gesellschaftssystems begriffen. Daher ist schon das Zulassen weniger Ausnahmetatbestände der erste Schritt auf dem Weg zur Zerstörung der Integrität der Ehe, und damit der Integrität der Familie, und schließlich zur Zerstörung der Gesellschaft.
Der empfundene Zuwachs an Freiheit, der durch liberale Scheidungsgesetze entsteht, ist sowohl kurzlebig als auch weitgehend illusorisch. Kurzlebig, weil eine Gesellschaft mit liberalen Scheidungsgesetzen im Laufe der Jahre und Jahrzehnte auf schwerwiegende strukturelle und teils sogar finanzielle Probleme stoßen wird, deren Lösung mehr und mehr staatliche Gesetzgebungstätigkeiten erfordert. Und dies führt langfristig selbst bloß von der Perspektive der Freiheit gesehen, zu weniger Freiheit. Daher ist die durch Scheidung gewonnene Freiheit kurzlebig. Doch selbst diese kurzlebige Freiheit ist wesentlich illusorischer Natur: Wer frei ist sich zu scheiden, ist nicht frei sich dauerhaft zu binden. Die Legalisierung der Scheidung fügt die Freiheit hinzu, seinen Ehepartner zu verlassen. Sie nimmt die Freiheit hinweg, in einer sicheren, dauerhaften Paarbindung zu leben. Nicht alle Menschen werden sich scheiden lassen – aber alle könnten es. Die Verlässlichkeit der Bindung entfällt. Doch wenn ein Partner den anderen jederzeit verlassen kann, dann ist keiner der Partner mehr frei, eine unauflösliche Bindung einzugehen. Der englische Autor G.K.Chesterton schrieb einmal (in seinem Buch „Orthodoxy“), er lege besonderen Wert auf die Freiheit sich zu binden, und an seine Versprechen wirklich gebunden zu sein. Diese Freiheit verliert man in einem Regime liberaler Scheidungsgesetze unwiderruflich. Die Liberalisierung der Scheidung gibt eine Freiheit dazu, nimmt eine andere hinweg. Unterm Strich ändert sich nichts – nicht mehr und nicht weniger Freiheit, sondern nur eine andere Art Freiheit: Ist Scheidung illegal, hat der Mensch die Freiheit zur Verlässlichkeit, ist sie legal, hat er die Freiheit des Verlassens. Menschen, die sich immer ein Hintertürchen aufhalten und niemals an ihre Versprechen gebunden sein wollen, werden sicherlich die zweite Art Freiheit bevorzugen. Doch die moralische Qualität eines Menschen, der Freiheit bloß als Recht auf Unzuverlässigkeit und Anspruch auf Beliebigkeit versteht, lässt zu Wünschen übrig – nicht nur von einem traditionell katholischen Standpunkt.
Der Zuwachs an Freiheit, der durch Scheidungsliberalisierung zu entstehen scheint, ist also sowohl kurzlebig als auch illusorisch. Der Verlust an gesellschaftlicher Stabilität hingegen ist dauerhaft und real. Selbst vom Standpunkte der bloß weltlichen Vernunft ist Scheidung generell abzulehnen und in keinem Falle zu rechtfertigen. Für wirkliche Härtefälle gibt es die Möglichkeit des Getrenntlebens. Dies ist, wie gesagt, vom Standpunkt der rein weltlichen Vernunft bereits der Fall. Das Scheidungsverbot ist nicht bloß Teil der christlichen Offenbarung, sondern schon Teil des moralischen Naturrechts. Es ist daher zugänglich für jeden gutwilligen Menschen, der sich ernsthaft und informiert Gedanken über das gute Zusammenleben in der Gesellschaft – also über Ethik – macht. Es setzt keinen Offenbarungsglauben voraus. Der Offenbarungsglaube des Katholizismus bestätigt oder ratifiziert hier nur noch bereits aus natürlicher moralischer Reflektion erlangte Einsichten. Auch ohne die Offenbarung des Christentums, ohne Neues und Altes Testament, ohne Bibel, ohne kirchliches Lehramt, wäre Scheidung verwerflich und nicht im Interesse des Gemeinwohls.
Daher ist, nebenbei erwähnt, ein Scheidungsverbot selbst vom Standpunkt des modernen säkularen Staates aus betrachtet, kein Eingriff der Religion in die Gesetzgebung, sondern höchstens ein Eingriff der natürlichen moralischen Vernunft – die vermutlich selbst säkulare Staaten nicht ablehnen.
3. Lehren für Katholiken aus dem Fall Malta
Die erste und wesentliche Einsicht, die wir als Katholiken aus dieser Situation ziehen sollten, ist, dass wir uns in dieser Frage keinesfalls auf religiöse Erklärungsmuster zu verlassen brauchen. Solche Erklärungsmuster stellen zwar sicheres Wissen dar (Glaubenswahrheiten), sind aber nur für gläubige Katholiken zugänglich. Der allergrößte Teil der christlichen Moral – darunter ausnahmslos jede heute ernsthaft umstrittene moralische Frage, wie Verhütung, Abtreibung, Euthanasie, Homosexualität und eben Scheidung – gehört nicht zum Glaubensgut im strengen Sinn. Alle Glaubenswahrheiten müssen vom Katholiken geglaubt werden. Jedoch gibt es Glaubenswahrheiten, die sich nicht durch die menschliche Vernunft beweisen lassen (Dreifaltigkeitsdogma, Realpräsenz usw.). Andere Glaubenswahrheiten, vor allem im Bereich der Sittenlehre, lassen sich hingegen durch die Mittel der natürlichen Vernunft aufweisen. Diese weltlichen, nicht-religiösen Argumente für die moralischen Überzeugungen des Christen sind die einzigen, die einen Nicht-Christen überzeugen könnten. Wer Jesus nicht für Gott hält, wird schwerlich seine Maximen für besonders wichtig halten. Aber sachliche Argumente und weltlich-rationale Vernunft lassen sich nicht so leicht leugnen.
Sehr viele Katholiken scheinen diese Argumente aber weitgehend zu ignorieren. Modernisten spielen die Offenbarung kräftig herunter oder leugnen sie glatt, weil sie unpopulär ist und nicht als „zeitgemäß“ erscheint – und im selben Atemzug werden auch die nicht gesellschaftlich respektablen Teile des Sittengesetzes geleugnet, obgleich sie nicht der Kraft der Offenbarung bedürfen – einfach um der Anpassung an den Zeitgeist Willen. Doch auch auf traditionell katholischer Seite geraten die weltlich-ethischen Argumente gegen die Irrtümer der Moderne oft ins Hintertreffen. Hier beruft man sich sehr gern auf die Bibel, die Kirchenväter, lehramtliche Dokumente und dergleichen. Das alles ist gut und richtig und hat seinen würdigen Platz. Aber damit überzeugt man keine Skeptiker – damit hätte man mich vor fünf Jahren definitiv nicht überzeugt. Wenn auch aus unterschiedlichen Gründen, so ignorieren doch die verschiedenen Strömungen innerhalb der heutigen Kirche gern die weltlichen Einsichten der natürlichen Vernunft.
Doch selbst wenn wir die besten nicht auf der Annahme der Gottheit Christi basierenden Argumente vorlegen, werden sich natürlich die meisten Menschen nicht überzeugen lassen. Der Zug Scheidung scheint weitgehend abgefahren zu sein. Lohnt es sich überhaupt, sich darüber noch aufzuregen? Natürlich! Etwas wird nicht dadurch besser, dass es älter ist. Wenn etwas verwerflich ist, dann bleibt es verwerflich, auch wenn alle es akzeptieren. Werden wir die Mehrheit überzeugen? Wahrscheinlich nicht. Sollten wir es versuchen? Klar!
Doch auch wenn das Scheidungsverbot sich aus der natürlichen Vernunft heraus a-religiös begründen lässt, sollten Katholiken natürlich trotzdem versuchen, die Wahrheit zum Thema Scheidung, wenn angemessen und aussichtsreich, auch mit religiösen Argumenten zu begründen. Vor allem, da sich unter den Scheidungsbefürwortern überall auch viele Christen, und eben auch viele Katholiken befinden. Malta ist zu 98% katholisch. Mindestens die Hälfte dieser Katholiken muss für die Liberalisierung der Scheidungsgesetzgebung gestimmt haben – gegen den direkten Aufruf ihrer Hirten. Vermutlich zumindest teilweise unter Berufung auf die angebliche religiöse Neutralität des weltlichen Staates – doch damit kommen wir, wie eben schon einmal erwähnt, in sehr tiefe Gewässer, die ich heute unberührt lassen möchte, bis auf einen einzigen Hinweis: Wenn etwas wahr ist, dann wird es nicht dadurch falsch, dass Atheisten es nicht erkennen können. Und wenn etwas sehr Wichtiges wahr ist, dann ist es die Pflicht aller gutwilligen Menschen, die diese Wahrheit erkannt haben, für ihre Anerkennung, sofern sinnvoll, auch durch staatliche Gesetze zu kämpfen. Das ist keine Theokratie, sondern Nächstenliebe.
Viele weitere Schlüsse ließen sich noch ziehen, doch dieser Artikel ist ohnehin schon lang genug. Daher muss eine weitere Frage genügen, mit deren Beantwortung ich den Leser allein lassen möchte: Wie viele deutsche Bischöfe würden die Liberalisierung der Scheidung in Deutschland rückgängig machen, wenn sie könnten? 5 Prozent? 10 Prozent? Überhaupt jemand? Die Antwort auf diese Frage zeigt, dass möglicherweise das Hauptproblem der Katholiken nicht so sehr in der Überzeugungskraft nach außen zu suchen ist, als im Abfall vom Glauben im Inneren.