Der Konservative als Nachhut

Gemeinhin wird in unserem politischen System zwischen fortschrittlichen und konservativen Kräften unterschieden. Die einen, so geht dieser Mythos, arbeiteten auf die Umgestaltung der Gesellschaft durch Reformen hin, die anderen wollten den bestehenden Zustand bewahren. Sofern der heutige politische Diskurs überhaupt noch über kohärente Kategorien verfügt, die sich nicht am unmittelbaren Nutzen einer Wählergruppe oder der ökonomischen, politischen und medialen Elite orientieren, reduziert sich politisches Denken auf die Differenz zwischen Liberalen und Sozialdemokraten bzw. Sozialisten und den Kontrast zwischen Fortschrittlichen und Konservativen.

Nun kann man sich auf den Standpunkt stellen, diese Begriffe hätten einen sinnvollen Inhalt, der sich tatsächlich zumindest ungefähr abgrenzen läßt. Dies ist auch nicht falsch, denn schließlich kann man wirklich relevante Unterschiede zwischen diesen politischen Grundhaltungen oder Ideologien angeben. Doch verdecken diese oberflächlichen Unterscheidungen meiner Erfahrung nach eine viel tiefere Verbundenheit, als die teils heftig ausgetragenen Differenzen zunächst den Anschein machen.

Mögen sich liberale und sozialdemokratische Redner auch über die optimale Höhe der Steuersätze uneinig sein, und mag zwischen fortschrittlichen und konservativen Politikern ein Unterschied etwa über den Ausbau der frühkindlichen Betreuung bestehen, so basieren diese Unterschiede doch wieder auf viel tiefer liegenden Gemeinsamkeiten. So leugnen weder die meisten Liberalen noch die meisten Sozialdemokraten oder Sozialisten, dass der Staat das Recht hat, Steuern einzuziehen – sie streiten sich nur über die Höhe. Sie sind sich einig, dass die Globalisierung so unumgänglich wie großartig ist – nur schwärmen die einen für den globalen Markt, und die anderen hätten am liebsten den Weltwohlfahrtsstaat, der die bösen Kapitalisten in ihre Schranken verweist.

Ebenso streiten sich fortschrittliche und konservative Kräfte tatsächlich über das Betreuungsgeld. Doch sie sind sich einig, dass Männer und Frauen prinzipiell die gleichen gesellschaftlichen und familiären Rollen übernehmen sollen, dass kostenlose „Betreuung“ in Krippen für Kleinkinder überhaupt staatlich unterstützt werden soll, dass spätestens am dem dritten Lebensjahr des Kindes möglichst alle Mütter wieder einer ganztägigen Erwerbsarbeit nachgehen sollen usw.

In allen diesen Fällen überdecken oberflächliche Streitigkeiten eine viel grundsätzlichere Einigkeit. Ein wesentlicher Grund dafür liegt in der Natur des Konservatismus. Es gab einmal eine Zeit, nämlich im 19. Jahrhundert, als nationalistische und liberale Bestrebungen die Avantgarde des Fortschritts und der Modernisierung darstellten. Konservative, die dagegen opponierten, hielten meist an den christlichen Monarchien Europas oder am monarchischen Absolutismus fest. Doch bald verdrängten neue Ideen die Liberalen und Nationalen von der Speerspitze des Fortschritts. Sozialistische und Sozialdemokratische Ideen übernahmen spätestens am Anfang des 20. Jahrhunderts diese Rolle. Liberale, Nationale und Konservative fanden sich nun gemeinsam auf der „Rechten“ wieder – sie alle lehnten die sozialistische Ideologie ab. Unter diesen Bedingungen war es nur sinnvoll, dass sie gemeinsam gegen den Sozialismus antraten. Der Liberalismus, der im 19. Jahrhundert der Linken angehörte, verband sich mit den klassischen konservativen Vorstellungen. Im Laufe der Jahrzehnte ging diese Drift weiter. Spätestens nach dem 2. Weltkrieg waren Liberalismus und Konservatismus in den meisten westlichen Ländern fest verwachsen.

Im Moment erleben wir den nächsten Schritt dieser Entwicklung. Mit dem Aufkommen des radikalen Feminismus und der sogenannten 68er-Bewegung fanden sich klassische Sozialdemokraten der alten Schule immer mehr von der Speerspitze des Fortschritts verdrängt – ebenso wie einige Generationen vor ihnen die Liberalen und Nationalisten verdrängt worden waren. In den USA ist dies besonders drastisch an den Demokraten zu erkennen, die sich mit dem New Deal einer im Wesentlichen sozialdemokratisch ausgerichteten Position zugewandt hatten, nur um dann spätestens 1972 von der Neuen Linken übernommen zu werden, die die Partei heute zu einer Interessenvereinigung transformiert hat, in der enthusiastische Zustimmung zu Abtreibung und Feminismus jederzeit klassische soziale Ziele übertrumpfen. Aber auch in Europa gibt es diesen Effekt. Es sind nicht umsonst gerade die sozial schwachen Schichten, in denen der unartikulierte Widerstand gegen Multikulturalismus, Feminismus und andere Ziele der Neuen Linken besonders stark brodelt, und in denen diverse Protestparteien (gleich welcher Ausrichtung) besonders starken Zuspruch finden.

So werden nun klassische Sozialdemokraten mehr und mehr nach „rechts“ abgedrängt, und finden sich damit in der Position wieder, die die Liberalen ausgangs des 19. Jahrhunderts bereits vorgefunden hatten. Der Marsch des Fortschritts ist weitergegangen, die Avantgarde hat ein neues Hobby gefunden – die „Gleichheit“ von Frauen, Homosexuellen, Ausländern usw. hat die „Gleichheit“ der Arbeiter längst überflügelt.

So verwundert es auch nicht, dass ein Thilo Sarrazin mit seinen Thesen generell als „rechts“ eingeordnet wird, obgleich seine Lösungen meist klassisch sozialdemokratisch sind.

Die alte liberal-national-konservative Koalition, die wohl unter Adenauer und Erhard in Deutschland ihren Höhepunkt gehabt haben dürfte, hat sich im Laufe der Jahrzehnte immer mehr von ihrem konservativen (und damit aufgrund der historischen Bedeutung des Christentums für Europa auch christlichen) Standbein verabschiedet. Faktisch haben explizit christliche oder traditionell konservative (also gegen „Freiheit – Gleichheit – Brüderlichkeit“ und die Werte von 1789 eingestellte) Kräfte praktisch kein politisches Gewicht mehr in den westlichen Ländern. Aus der liberal-national-konservativen Koalition ist wohl schon unter Kohl und Lambsdorff, spätestens aber in der Merkel-CDU das konservative Standbein weggebrochen.

Und angesichts der aktuellen Eurokrise versucht man das nationale Standbein auch zu verscharren, weil es für den Machterhalt der derzeitigen Elite hinderlich geworden ist.

Die „Rechte“ wird – zumindest sofern sie sich nicht nationalsozialistisch geriert (und das ist nur eine winzige Minderheit) – heute nahezu total von einer wirtschaftsliberalen Elite beherrscht, die noch vor 150 Jahren als links und äußerst progressiv gegolten hätte. Die heutige „Rechte“ ist internationalistisch, befürwortet eine globale Marktwirtschaft und einen globalen Nachtwächterstaat, lehnt traditionelle Bindungen an Familie, Heimat, Gott und Vaterland als rückschrittlich und unmodern ab, und möchte sie im Namen von Flexibilität und Fortschritt überwinden.

Die heutige Rechte ist also bloß die gestrige Linke und die gestrige Rechte bloß die vorgestrige Linke. So kann man erwarten, dass die morgige Rechte die heutige Linke sein wird. Diese Tendenzen sind in der Merkel-CDU bereits zu erkennen. Eine Ursula von der Leyen, deren etatistische Allmachtsphantasien wohl früheren sozialdemokratischen Wählern zu extremistisch vorgekommen wären, repräsentiert diese Rechte der Zukunft, die bloß die Linke der Gegenwart ist.

Dies ist letztlich das Problem des Konservatismus. Er bewahrt immer die Irrtümer seiner Vorgänger. Er ist die Nachhut des Fortschritts.

Vorhut und Nachhut sind zwei ganz unterschiedliche Teile einer Formation – doch sie gehören beide zu derselben Formation, selbst wenn sie in ihr verschiedene Aufgaben erfüllen.

Konservatismus ist daher überhaupt keine nennenswerte politische Kraft. Die „Konservativen“ des 19. Jahrhunderts konservierten bloß die politischen Strukturen des 18. Jahrhunderts, so wie die „Konservativen“ des 20. Jahrhunderts krampfhaft am liberalen und nationalen Denken des 19. Jahrhunderts klebten, und wie die heutigen Konservativen stupide die Ideen des 20. Jahrhunderts verteidigen.

„Konservativ“ ist kein politisches Bekenntnis, sondern ein Offenbarungseid. Der Konservative bekennt sich zu den gescheiterten Ideen von gestern, statt zu den Ideen von heute, die erst noch scheitern werden. Weder der Progressive noch der Konservative besitzen die geistige Munterkeit, sich auf die zeitlosen Ideen zu stützen, ganz gleich, ob sie gerade populär sind, oder als absurd gelten.

Der Konservative bewahrt die Strukturen, die der Progressive gestern eingeführt hat. Chesterton definierte den Progressiven als jemanden, der ständig neue Fehler mache, und den Konservativen als den, der die Korrektur dieser Fehler verhindere.

Konservatismus ist daher immer schwammig und fließend. Er beharrt auf Strukturen, nicht auf grundsätzlichen Wahrheiten.

Natürlich gibt es auch Menschen, die sich in Abgrenzung von dem hier beschriebenen Konservatismus als „wertkonservativ“ bezeichnen, um damit anzudeuten, dass sie nicht bloß irgendwelche historisch zufälligen gesellschaftlichen Entwicklungsstadien mumifizieren und für immer beibehalten wollen, sondern dass sie ganz bestimmte absolute, nicht verhandelbare Werte besitzen, in denen sie keine Handbreit nachgeben werden, komme was wolle. Diese „Wertkonservativen“ trifft meine Kritik nicht. Sie sind nicht Nachhut, sondern Überbleibsel. Sie sind der Rest, der sich mit dem Fortschritt gar nicht versöhnen kann, der nicht immer bloß einen Schritt hinter dem Fortschritt herzurennen gedenkt, sondern der starr und unflexibel auf seinen Überzeugungen beharrt.

Wenn sie wirklich fest und treu an den westlichen Traditionen, an Athen, Rom und Jerusalem, festzuhalten gedenken, dann haben sie ein solides Fundament, auf dem ihr Denken und ihr Handeln aufbauen kann. Sie sind keine orientierungslosen Mitläufer des Fortschritts – wie die heutigen etablierten „Konservativen“. Sie sind aber auch nicht gesellschaftsfähig. Sie sind ewige Störenfriede, weil sie sich nicht anpassen wollen und nicht anpassen können.

Keine natürliche Hoffnung (Teil 2/2)

Dies ist der zweite Teil einer Artikelserie über natürliche und übernatürliche Hoffnung des Christen in der modernen Welt. Im ersten Teil habe ich einen ganz kurzen, inadäquaten historischen Abriss der geistesgeschichtlichen Veränderungen bis zum Liberalismus des 19. Jahrhunderts gegeben, der nun im zweiten Teil fortgesetzt werden soll. Sodann will ich versuchen, einige Schlussfolgerungen aus diesen Entwicklungen zu ziehen.

Letztlich stellt man aber doch fest, dass auch der religionsfreie, säkulare, öffentliche Diskurs nicht rational ist, sondern ebenso „subjektiv“ wie die Religion nach der modernen Konzeption. Nicht nur rein materielle Interessen, sondern auch moralische Werthaltungen sind bestimmend für die Politik. Religion soll Privatsache sein, weil sie keine objektive Gültigkeit beanspruchen kann, sondern nur private Sinndeutung. Doch ohne den Pfeiler der Religion geraten mehr und mehr auch die moralischen Werthaltungen, die bislang im Wesentlichen gar nicht angetastet worden waren, unter den Verdacht der Subjektivität. Locke begründete seine liberale Moral noch eindeutig mit dem Besitzanspruch Gottes; aber selbst Kant kann seine Moral nicht zureichend begründen ohne Gott als „Postulat der praktischen Vernunft“ wiederzubeleben. Die Utilitaristen versuchen im 19.Jahrhundert eine säkulare Moral auf dem Prinzip des diesseitigen Nutzens aufzustellen, scheitern damit aber an der einfachen Tatsache, dass es keinen objektiven Nutzen gibt, sondern so viele verschiedene Nützlichkeiten wie Menschen, und daran, dass man nach dem Nutzen nicht entscheiden kann, weil man ihn nicht kennt, solange man die Folgen einer Handlung nicht absehen kann – und das kann man eben nur selten schon vor der Handlung in zureichender Form.

Trotz all seiner tödlichen Schwächen ist der Utilitarismus in der Praxis heute das vorherrschende sittliche Modell, und damit kann man sagen, es gebe überhaupt kein sittliches Modell, weil Sittlichkeit gerade besagt, dass man das Gute tut, auch wenn es gar nicht nützlich ist. Doch das nur am Rande.

Letztlich muss der moderne Mensch, seiner eigenen Vorstellung von Rationalität folgend, die Möglichkeit einer objektiven Moral fallenlassen. Moral kann nur noch das sein, was das Individuum für gut, nützlich, oder was auch immer befindet. Objektiv bindende Prinzipien kann es nicht geben. Damit ist ein weiterer Schritt auf der Reise in die Gegenwart getan. Der noch in der Aufklärung gegenwärtige Anspruch einer rationalen Moralbegründung ist praktisch erledigt. Doch wenn Moral nur noch die Setzung des Individuums ist, dann ist es ungerecht, diese Setzung anderen Menschen aufzuzwingen, die vielleicht ganz andere Präferenzen haben. Und damit sind wir endlich im 20. Jahrhundert angekommen. Die subjektive Moral des Einzelnen bleibt notwendig Individualmoral. Jeder muss tun, was sein Gewissen ihm diktiert, doch was sein Gewissen ihm diktiert, ist das kontingente Ergebnis sozialer Einflüsse, doch diese sozialen Einflüsse sind vom Menschen gemacht – konkret von den Herrschenden, die den einfachen Menschen unterdrücken. Moral ist das Mittel der Mächtigen, die Schwachen zu beherrschen.

Moral, und das ist jetzt immer bloß die „herrschende“ Moralvorstellung, muss also, im Namen der Interessen der Schwachen, überwunden werden. Hier haben wir den Marxismus, der die „bourgeoise“ Moralität überwinden will. Doch während der klassische Marxismus noch die Produktionsmittel in den Vordergrund stellt, weil er letztlich dem neuzeitlichen, liberalen Materialismus verhaftet ist, erkennt man im 20. Jahrhundert, dass nicht das Sein das Bewusstsein bestimmt, sondern eher umgekehrt, das Bewusstsein das Sein. Bevor die materielle Basis des Eigentums an Produktionsmitteln umgestürzt werden kann, muss man zuerst den Überbau, das heißt die religiösen und moralischen Vorstellungen, umstürzen. Oder, treffender ausgedrückt, man muss sie unterwandern.

Welche moralischen und religiösen Vorstellungen sind das? Nun, die christliche Religion ist zwar im Rahmen des modernen Denkens praktisch erledigt und subsistiert meist bloß noch in einer abgestumpften, rein subjektiven Weise in der modernistischen Theologie, doch sehr viele Menschen sind am Anfang des 20. Jahrhunderts noch fromm und gläubig. Spätestens ihren Kindern muss man dies abgewöhnen. Entsprechend werden Bildungsstätten „säkularisiert“ – Religion darf dort nicht mehr, oder nur noch als individuelle, subjektive Intuition, als ein „Sinnangebot“ unter vielen, existieren. Sie darf nicht mehr als Wahrheit gelehrt werden, und schon gar nicht in Form praktisch gelebter Frömmigkeit (Gebet, Gottesdienst usw.) praktiziert werden.

Doch nicht nur die christliche Religion, sondern auch die „herrschende Moral“ muss als Teil des „bürgerlichen“ Überbaus unterwandert werden. Wie macht man das? Man spielt die natürlichen, ungeordneten Triebe des Menschen gegen moralische Prinzipien aus, und bringt den Menschen bei, ihre Triebe seien doch eigentlich ganz gesund, und es gebe gar keinen Grund sie ständig zu „unterdrücken“, solange „es niemandem schadet“. So etwas sei gar nicht gut. Freud, ob er es nun so meinte, oder nur verdreht wurde, bietet dafür den idealen Ansatzpunkt. Verbindet man ihn mit der kulturell gewendeten Form des Marxismus, wie die „Frankfurter Schule“ ihn lehrt, so kann man ganz erstaunliche Resultate erzielen, was uns in die 60er-Jahre bringt.

Der Angriff auf die christliche Religion ist praktisch erfolgreich abgeschlossen. Nur eine kleine Minderheit, ein kleines gallisches Dorf sozusagen, verteidigt noch den ganzen christlichen Glauben als objektive Wahrheit. Selbst die katholische Kirche ist seit dem letzten Konzil zumindest in der Praxis kaum noch als Trägerin dieser Wahrheit zu erkennen, auch wenn sie es in ihrer offiziellen, lehramtlichen Theologie natürlich weiterhin ist. Diese verbliebenen Gallier, die bösartigen, antimodernistischen Traditionalisten, sind nie ganz zum Schweigen zu bringen, doch es wäre Verblendung, wenn wir glaubten, wir könnten nach Maßgabe menschlicher Kräfte das Blatt noch zugunsten des christlichen Glaubens wenden.

Der Angriff auf die Moral ist auf theoretischer Ebene auch praktisch abgeschlossen. Objektive Moralität wird kaum noch ernsthaft verteidigt. Moral wird entweder aus dem praktischen Nutzen für die Menschheit begründet, oder aus dem Zeitgeist bzw. der Mehrheit, oder einfach, ebenso pervers wie ehrlich, aus bloßem individuellem, nicht weiter begründungsbedürftigem Willen.

Der Angriff auf die Moral in praktischer Hinsicht ist ebenfalls sehr weit fortgeschritten. Zwar erkennen die meisten Menschen – rational betrachtet vollkommen unbegründet – noch einige moralische Haltungen an und versuchen sie auch umzusetzen, doch es ist gelungen, die kulturelle Weitergabe der Sitten von Generation zu Generation auszuhebeln, so dass spätestens in den nächsten Generationen absehbar die noch vorhandenen Spuren irrationaler moralischer Vorurteile (etwa gegen Inzest, Mord, Diebstahl und Pädophilie) fallen werden. Um dies zu verhindern, wäre eine verlässliche Weitergabe moralischer Überzeugungen an die nachfolgenden Generationen notwendig. Doch ohne ein auf sittliche Erziehung achtendes Schulsystem, oder wenigstens sehr starke, sehr eng geknüpfte Familienbande, ist ein solches Projekt wiederum nach Maßgabe der menschlichen Kräfte vollkommen aussichtslos.

Das „christliche Abendland“ hat damit seine christliche Religion in Theorie und Praxis fast vollkommen verloren, und die verbliebenden Kraftreserven sind so schwach, dass sie selbst gegenüber einer kleinen Minderheit entschlossener islamischer Fundamentalisten vollkommen wehrlos ist, und deswegen die Fiktion des „Multikulturalismus“ erfindet, um ihr eigenes Abdanken wenigstens noch ehrbar als „Toleranz“ zu verbrämen. Dasselbe gilt für die christliche Sittenlehre, die unter dem Ansturm der 60er-Jahre zusammengebrochen ist, weil ihre Verteidiger es zugelassen haben, dass die entscheidenden Bastionen ihrer Weitergabe (Familien, Schulen, Medien) in die Hände der moralischen Unterwanderer gefallen sind.

Nach menschlicher Maßgabe gibt es daher keine Hoffnung. Der christliche Westen ist aus eigener Kraft vollkommen unfähig, sich wieder aus seinem Grab zu erhaben. Er ist tot. Hilaire Belloc sagte: Europa ist der Glaube und der Glaube ist Europa. Er hatte Recht. Doch da der Glaube nach menschlicher Maßgabe tot ist, wird auch Europa in Kürze sterben. Man könnte argumentieren, dass die EU bloß noch eine Nachlassverwalterin ist, die aber keinen Wert auf den Nachlass legt, sondern ihn stattdessen veruntreut.

Nach menschlichem Maßstab ist keine Rettung mehr möglich. Das christliche Abendland ist tot.

Doch es gibt da einen, habe ich mir sagen lassen, der nicht an den menschlichen Maßstab gebunden ist, und der auch mit den Toten noch nicht fertig ist. Dieser Jemand trägt den Namen Jesus Christus, und die Schar seiner Getreuen ist zwar klein, doch ebenfalls nicht nur an menschliche Maßgaben gebunden. Thomas Fleming schrieb einmal, wenn die Welt zur Hölle fahre, heiße das ja noch längst nicht, dass man selbst mitfahren müsse. So ist es. Die christliche Kirche ist nicht an bloß menschliche Hoffnungen gebunden. Ihr hat Gott selbst versprochen, dass sie am Ende siegreich aus den Kämpfen hervorgehen wird, weil der eigentliche Kampf, der einzige Kampf, auf den es wirklich ankommt, bereits gewonnen ist – Christus hat den Tod besiegt und uns das ewige Leben trotz unserer Unwürdigkeiten zum Geschenk gemacht.

Jetzt müssen wir es nur noch annehmen, dieses Geschenk, indem wir ihm nachfolgen, als Pilger durch diese Welt, was auch immer in dieser Welt geschehen mag, und das Kreuz auf uns nehmen, wie er vor uns.

Und dann brauchen wir keine bloß „natürliche Hoffnung“ nach „menschlichen Maßstäben“, weil es eine viel größere wahre Hoffnung gibt, nämlich die Hoffnung auf die ewige Schau Gottes, auf die ewige Seligkeit.

Keine natürliche Hoffnung (Teil 1/2)

Dies ist der erste Teil einer zweiteiligen Artikelreihe. Der zweite Teil wird voraussichtlich morgen veröffentlicht.

Betrachtet man die Lage der westlichen Kultur und der christlichen Religion, auf der sie basiert, so muss man eigentlich zu dem Ergebnis kommen, dass es keine Hoffnung mehr gibt. Seit dem 16. Jahrhundert, in dem allgemein die Entstehung der Moderne angesetzt wird, geht es eigentlich mit der Christenheit bergab. Erst die protestantische Revolte gegen die Kirche, die sich einiger real existerender Missbräuche bediente, um gegen die kirchliche Autorität und das Papsttum aufzuwiegeln, dann die geistige Wende fort von der klassischen Philosophie, eingeleitet von so unterschiedlichen Denkern wie Bacon, Descartes, Hobbes und Locke. Beide Tendenzen, sicher nicht unabhängig voneinander, führten gemeinsam zu einer fortschreitenden Auflösung genau jener Weltsicht, die bis dahin die Grundlage der christlichen Religion, und damit eine der wesentlichen Grundpfeiler der westlichen Kultur gewesen war. Hier ist nicht der Ort, auf die genaue Natur dieser sehr vielfältigen Veränderungen einzugehen – ich möchte lediglich auf ein interessantes Buch von Charles Taylor verweisen, in dem wesentliche Aspekte dieser Veränderung betrachtet werden.

Der Paradigmenwechsel hin zur Vorherrschaft des individuellen Gewissens anstelle kirchlicher Autorität zerstörte die Einheit der Christenheit in Europa. Die Spaltung war keine Spaltung der Kirche, sondern eine Abspaltung von ihr, aber sie war eine Spaltung der Christenheit. Als solche war sie schon destruktiv genug, doch das ist nicht alles. Da sich aus der Schrift allein nur sehr wenig schlüssig und ohne möglichen Widerspruch begründen lässt (wie spätestens die modernen ahistorisch-unkritischen Bibel-„Wissenschaftler“ unwiderlegbar beweisen haben), war der protestantische Teil des Glaubens entweder zum Indifferentismus oder zur ständigen Aufspaltung in immer kleinere Sekten gezwungen. Beides geschah unvermeidlich. Die Hoheit des individuellen Gewissens verunmöglichte jede Unterordnung unter die Offenbarung. Denn was die Offenbarung war, bestimmte wieder der individuelle Mensch durch sein imperiales Gewissen. Religion wurde so unvermeidlich, zuerst unbewusst, später mehr und mehr eingestandenermaßen, zum Ausdruck individueller, gewissenhafter Präferenzen, und konnte, sollte, durfte nicht mehr als Unterordnung unter die von Gott geoffenbare Wahrheit verstanden werden.

Vor diesem Hintergrund ist auch leicht verständlich, warum die Kriegswirren des 16. und 17. Jahrhunderts schließlich zur Festigung des Indifferentismus in den gebildeten Kreisen führten, und so den Grundstein für die „Aufklärung“ legten. Warum sollte man sich über bloße individuelle Präferenzen auch streiten? War nicht das Wichtigste, dass wir, egal welche Streitigkeiten über religiöse Dinge wir auch haben mögen, alle unterschiedlichen religiösen Ansichten tolerierten, und uns auf das konzentrierten, was uns einte? Und das war eben das gemeinsame Bekenntnis zur Verbesserung der diesseitigen Welt. Alles andere konnte, sollte nur noch Privatsache sein.

Gleichzeitig lehnte die moderne Philosophie die klassische Konzeption der natürlichen Teleologie ab. Entscheidend waren nicht mehr aristotelische „Zweckursachen“, die einfach geleugnet oder zumindest für überflüssig erklärt wurden. Alles sollte nun einer materiellen, wissenschaftlichen Erklärung zugänglich sein. Für Descartes gab es die denkende Substanz, die rein geistig und körperlos ist, und die materielle, körperliche Substanz, die nichts Geistiges mehr an sich haben dürfte. Diese Radikalisierung des Dualismus von Körper/Materie und Geist/Seele entfernte aus den materiellen Dingen jede Spur des Geistigen, so dass sie auf eine neue Weise grenzenloser Verfügbarkeit durch die entstehende moderne Wissenschaft ausgesetzt waren. Die Welt sollte nach materiellen Prinzipien erklärt werden. Gott war kein materielles Prinzip. Zunächst fand er noch in einigen Systemen Zuflucht, die ihm seine Rolle als Schöpfer durchaus einräumten, auch wenn sie keinen Platz für direkte Eingriffe Gottes in die Welt mehr fanden.

Dieser Deismus war auch nur die Zwischenstufe zu dem wiederum unvermeidlich heraufziehenden theologischen Modernismus. Wenn Gott nicht materiell war, dann musste er rein geistig sein. Die neue Konzeption der Vernunft, die seit dem 16. Jahrhundert heranreifte, beschränkte Vernunftwissen aber auf nach dem naturwissenschaftlichen Paradigma gewonnene Erkenntnisse. Nach dem naturwissenschaftlichen Paradigma, das keine Zweckursachen kennt, kann man aber keine Erkenntnisse über Gott gewinnen, sondern nur über die Welt, die vielleicht – vielleicht aber auch nicht – als Gottes Schöpfung auszudeuten wäre. Man erkennt leicht, wozu der Paradigmenwechsel führt. Ob Gott wirklich ist, ob die Bibel wirklich Gottes Wort ist, ob Christus wirklich auferstanden ist, und alle weiteren Lehren des christlichen Glaubens, können nicht (natur-)wissenschaftlich bewiesen werden. Doch damit werden sie für das neue Verständnis von Rationalität aus dem Bereich des menschlichen Wissens verbannt. Übrig bleibt nur noch, sie als spezifische, von Person zu Person unterschiedliche, relative Sinndeutung zu verstehen. Religion ist damit in den persönlichen, das heißt subjektiven Bereich zurückgedrängt worden. Hier verstärken sich die geistigen Tendenzen der frühen Neuzeit und die kriegerischen Auseinandersetzungen, von denen vorhin bereits kurz die Rede war.

Doch wenn Religion nur noch subjektive Sinndeutung sein sollte, konnte sie keinen objektiven Wahrheitsanspruch mehr aufstellen. Das wäre ohnehin nur spalterisch gewesen, weil man ja als gemeinsames Ziel die Verbesserung dieser Welt (zunehmend nicht nur als die einzige wissenschaftlich erkennbare, sondern als die wichtigste überhaupt, gesehen) hatte. Wenn man sich über diese entlegenen religiösen Fragen nicht einig wird, dann klammert man sie halt aus. Dies ist die Lösung des Liberalismus. Doch da religiöse Fragen letztlich großen Einfluss auf moralische, aber auch rein praktische Haltungen des Menschen haben, können sie aus dem nun unbeschränkt herrschenden persönlichen Gewissen nicht ausgeklammert werden. Da sie aber, dem Liberalismus zufolge, allein schon aufgrund des großen Konfliktpotenzials, aber auch aufgrund ihrer angeblich fehlenden Wahrheitsfähigkeit (als bloß subjektive Sinndeutungen), keine objektiv bindenden Handlungsnormen zu liefern vermögen, muss der öffentlich-politische Diskurs von religiösen Ideen freigehalten werden. Für den öffentlichen Diskurs wird im 19. Jahrhundert noch Rationalität und Objektivität beansprucht – wir sind in der Hochphase der rationalistischen Moderne. Religion kann diese Rationalität und Objektivität nicht (mehr) bieten, also hat sie in der öffentlichen Sphäre nichts verloren. Religionen, die dies nicht anerkennen, sondern an der traditionellen Konzeption festhalten, werden bekämpft, mal offen, mal versteckt, doch immer entschlossen im Namen der Vernunft.

Fortsetzung folgt…

Staatskirche, Christlicher Staat und Religionsfreiheit (2/2)

Bewertung

Im ersten Teil des Artikels habe ich den Versuch einer Typologie oder Systematisierung einiger grundsätzlicher Optionen in der Debatte um das richtige Verhältnis von Kirche und Staat unternommen. Es folgt eine kurze Bewertung der dargestellten Ideen.

Staatskirchensysteme sind mit dem wohlverstandenen wahren katholischen Glauben in keiner Form zu vereinbaren. Schon der Hl. Augustinus bestand, angesichts der beginnenden Christianisierung der weltlichen Autorität, vehement auf einer prinzipiellen Trennung zwischen weltlicher und religiöser Sphäre. Ebenso ist jedoch die gegenteilige Abirrung zu verurteilen, nach welcher eine absolute religiöse Neutralität des Staates anzustreben sei (wie dies durch die Verurteilungen liberalistischer und sozialistischer Irrlehren im 19. und frühen 20. Jahrhundert lehramtlich deutlich zum Ausdruck gebracht worden ist).

Mit dem christlichen Glauben unvereinbar sind damit also die Fälle (1) bis (3) sowie (8) und (9). Zu der derzeitigen Kontroverse um die Vereinbarkeit der Konzilslehre von der Religionsfreiheit mit dem traditionellen katholischen Glauben möchte ich mich im Rahmen des Artikels nicht äußern. Diese Frage muss ich besser informierten Zeitgenossen überlassen. Dass die Zweischwerterlehre zumindest ebenso zweifelhaft ist, wie die „gemäßigte Form“ der Religionsfreiheit am entgegengesetzten Ende des Spektrums christlicher Gesellschaftslehre, ist eindeutig, weil eine reale Autonomie der weltlichen Sphäre berechtigt und notwendig ist.

Übrig bleiben damit die Konzeptionen des klassischen Bekenntnisstaates und die Minimalversion. Ersterer setzt jedoch eine weitgehend christliche Gesellschaft voraus, da kein Staat langfristig gegen sein eigenes Volk regieren kann ohne zur Tyrannei zu werden. Er ist daher, wenn auch theoretisch sehr ansprechend, praktisch keine Option in der modernen, multikonfessionellen, säkularistisch geprägten westlichen Demokratie, ebenso wie er auch im Rom des frühen 2. Jahrhunderts nicht denkbar war.

Die Minimalversion eines christlichen Staates, in der Typologie mit (6) gekennzeichnet, setzte weitgehende Inaktivität der staatlichen Macht in einer Reihe sehr wichtiger Themengebiete, darunter Bildungs- und Sozialpolitik, voraus, was ebenfalls kaum durchsetzbar erscheint.

Eine einfache, klare und durchsetzbare Lösung des Problems der Rollenverteilung zwischen Kirche und Staat scheint es nicht zu geben. Praktisch sieht sich die Kirche heute einem Feind gegenüber, der ihr selbst die religiöse Neutralität noch streitig machen will – wie man an der Kontroverse um das Krankenversicherungsgesetz in den USA sieht, wo die Kirche sich mittels der Idee der Religionsfreiheit gegen den Versuch zur Wehr setzt, katholische Institutionen und Individuen zur finanziellen Unterstützung von Verhütung, Sterilisierung und frühabtreibenden Mitteln zu zwingen. Die Verteidigung der religiösen Neutralität des Staates wird daher heute zu einem wichtigen Anliegen der Kirche, wodurch sich das „Pastoralkonzil“ des 20. Jahrhunderts ausnahmsweise einmal tatsächlich als pastoral wegweisend zeigt. Wie auch immer die theologische Debatte um die Religionsfreiheit ausgehen mag, muss die Kirche heute nicht ihre Privilegien verteidigen, sondern ihre Grundrechte, und diese Grundrechte lassen sich mit der konziliaren Religionsfreiheit ganz vortrefflich und auf eine für moderne Ohren nicht extremistisch klingende Weise verteidigen.

Wie schon öfters begibt sich der Autor damit zwischen alle Stühle und Stuhlkreise. „Pastoral“ halte ich die Lösung des Konzils sogar für ziemlich günstig, obwohl ich mit ihr theologisch große Schwierigkeiten habe, so dass ich sie nicht für eine Dauerlösung und schon gar nicht für ideal halten kann, selbst wenn es eine Möglichkeit geben sollte, wie man diese Konzeption mit der traditionellen Idee eines christlichen Staates in Einklang bringen kann.

Ich bin davon überzeugt, dass wir drei verschiedene Dinge unterscheiden müssen:

(1) Eine derzeit nützliche Konzeption, die sich mit der kirchlichen Lehre vereinbaren lässt, und eine gute strategische Verteidigungsposition für die kommenden Angriffe auf die Freiheit der Kirche darstellt. Dafür scheint sich mir die Lehre des letzten Konzils zu eignen, so denn die dogmatischen Schwierigkeiten sich als überwindbar herausstellen, was ich für sehr wahrscheinlich halte.

(2) Eine ideale Konzeption, also das, was wir als Ziel anstreben; die bestmögliche Gesellschaftsordnung, die sich unter den Bedingungen dieser Welt (Erbsünde usw.) erreichen lässt. Dies ist meiner Ansicht nach in jedem Fall ein christlicher Bekenntnisstaat wie die vorkonziliaren Päpste ihn gefordert haben, in dem die wahre Religion die Förderung des Staates erhält, soweit dies je nach den spezifischen Zeitumständen möglich und sinnvoll erscheint, und die Ausübung der verbreiteten falschen Religionen toleriert, aber nicht gefördert wird. Ein solcher Staat müsste ferner strikt begrenzte Kompetenzen und Aufgabengebiete haben, damit er weder in die den Familien und Einzelpersonen zustehenden Freiheiten eingreift, noch die Kirche in ihrem heilbringenden Werk in irgendeiner Form beschränken kann.

(3) Einen Mittelweg zwischen beiden, also eine Konzeption, die anzustreben als Zwischenziel sinnvoll erscheint, das modifiziert wird, wenn ein Zwischen- oder Etappenziel erreicht worden ist. Wie dieser aussehen könnte, muss in jedem Land einzeln untersucht werden, da dies von der Ausgangsposition, der rechtlichen Stellung der Kirche in diesem Land, den historisch-kulturell gewachsenen Traditionen, der Rechtsordnung usw. abhängt. Ein solches Zwischenziel könnte heute zum Beispiel darin bestehen, dass islamischer Religionsunterricht an öffentlichen Schulen abgeschafft wird, um eine Sonderstellung des christlichen Glaubens zu bewahren, doch das ist nur ein Beispiel. Gemeint sind hier Zwischenschritte, pragmatische Reformvorschläge, die praktisch umsetzbar sind, und die Gesamtlage der Kirche und ihrer Rechte verbessern.

Sowohl der klassische Bekenntnisstaat und seine traditionellen und traditionalistischen Verteidiger (etwa in der Piusbruderschaft), als auch diejenigen, die sich, unbeschadet der theologischen Schwierigkeiten der Konzeption, ganz praktisch für die Verteidigung wenigstens gleicher Rechte der Kirche gegenüber Staat und den falschen Religionen einsetzen, haben damit ihre legitime, sinnvolle Berechtigung in der heutigen Gesellschaft. Wir brauchen sie beide, und ich möchte beide dazu aufrufen, dass sie das Gute anerkennen, das die jeweils andere Seite zu verteidigen versucht, ohne dabei das Gute aufzugeben, für das sie sich selbst einsetzen, und dass Kritik, wo notwendig, sachlich und in christlicher Nächstenliebe vorgebracht wird, statt mit Polemik, wie es leider oft der Fall zu sein scheint, wenn „Anhänger“ und „Gegner“ der „konziliaren Religionsfreiheit“ aufeinander prallen.

Staatskirche, Christlicher Staat und Religionsfreiheit (1/2)

Angespornt durch einen Artikel auf dem neuen Blog des geschätzten Johannes habe ich dort kommentiert und mich dann dazu entschlossen, die dort im Kommentar angedeuteten Gedanken etwas weiter auszuformulieren. Das Ergebnis dieser Bemühungen ist der vorliegende Artikel. Als Vorbemerkung möchte ich darauf hinweisen, dass die folgenden Gedanken in keiner Weise die offizielle Lehre der Kirche darstellen. Die Darstellung ist nicht katechetischer Natur, auch wenn sie in keinem Punkt absichtlich von der Lehrtradition der Kirche abweicht. Für versehentliche Abweichungen kann ich nichts – ich bitte dann um brüderliche Korrektur bei diesem schwierigen Thema.

Doch genug der Vorrede, kommen wir zum Thema. Die Absicht des Artikels ist eine Systematisierung verschiedener Vorstellungen des Verhältnisses von Kirche, Religion und Staat.

Staatskirche

In einer staatskirchlich verfassten Gesellschaft sind Staat und Kirche in keiner Form getrennt. Das Oberhaupt des Staates ist zugleich das Oberhaupt der Kirche oder zumindest ist einer von beiden gegenüber dem anderen weisungsbefugt. Generell gibt es nun drei mögliche Grundformen einer Staatskirche, die sich danach unterscheiden, welche Macht – weltliche oder religiöse – nun dominant ist.

(1) Theokratie: In einer Theokratie ist die Kirche oder sonstige Religionsgemeinschaft dominant. Der Staat ist bloß das ausführende Organ der religiösen Führer. Das beste Beispiel dürfte das Regime der Ayatollahs im Iran sein.

(2) Echte Staatskirche: Der Staat und die Kirche sind absolut identisch. Ein Unterschied zwischen weltlicher und religiöser Sphäre wird nicht gemacht. Das Staatsoberhaupt ist identisch mit dem religiösen Oberhaupt und wird entweder als Gott angebetet und anderweitig religiös verehrt. Ein Beispiel wäre die Herrschaft der ägyptischen Pharaonen.

(3) Säkularismus: Der Staat dominiert die Kirche und bestimmt, was die Kirche tun und lassen darf. Die Ausübung der Religion ist nur insoweit zulässig, wie sie den Gesetzen und Ideologien der im Staat herrschenden säkularen Eliten nicht zuwiderläuft. Diese Form der Staatskirche befindet sich derzeit in Westeuropa im Vormarsch. Eine bekannte Vertreterin dieser Thesen ist etwa Claudia Roth, wobei sie sich jedoch auch gut unter Punkt (9) weiter unten einordnen ließe.

Christlicher Staat

Unter einem christlichen Staat ist ein jeglicher Staat zu verstehen, zu dessen Fundamenten das Bekenntnis zum christlichen Glauben gehört. Dies kann prinzipiell sowohl in Demokratien als auch in Monarchien geschehen – der Monarch kann sich natürlich zum christlichen Glauben bekennen, aber es kann auch nicht änderbare Verfassungsprinzipien geben, die ein solches Bekenntnis voraussetzen bzw. für die Staatsführung vorschreiben. Weltliche und religiöse Gewalt sind in einem christlichen Staat grundsätzlich voneinander getrennt, arbeiten aber in allen Bereichen zusammen, in denen sowohl weltliche als auch religiöse Aspekte bedeutsam sind. Eine vollständige Trennung von Kirche und Staat ist nicht möglich, da das Gemeinwohl – die genuine Staatsaufgabe – eben in der Realität auch religiöse Anteile hat. Auch hier möchte ich drei Grundtypen beschreiben, deren Unterscheidungsmerkmal diesmal der Grad der Zusammenarbeit zwischen weltlicher und religiöser Gewalt ist.

(4) Zweischwerterlehre: Diese Auffassung kommt, soweit ich sie verstanden habe, der Staatskirchenidee recht nahe. Die weltliche Gewalt bleibt zwar prinzipiell von der Kirche getrennt, ist jedoch nur das zweite Schwert der kirchlichen Gewalt, besitzt also keine reale, religionsunabhängige Autonomie.

(5) Bekenntnisstaat: In einem Bekenntnisstaat, wie die vorkonziliaren Päpste ihn in diversen Enzykliken beschrieben haben, bekennt sich der Staat zum christlichen Glauben und fördert die Ausübung der wahren Religion nach Kräften. Die Unterscheidung zwischen kirchlicher und staatlicher Gewalt bleibt davon jedoch unangetastet, und der Staat besitzt eine reale Autonomie, eine Kernkompetenz in rein weltlichen Fragen. Seine Aufgabe ist das Gemeinwohl, und er muss mit der Kirche zusammenarbeiten, wo das Gemeinwohl religiöse Fragen berührt. Die klassische christliche Monarchie ist das Paradebeispiel für einen Bekenntnisstaat.

(6) Minimalversion: Ein christlicher Staat, in dem religiöse und staatliche Gewalt eine maximale Trennung erhalten sollen, müsste zumindest ein implizites verfassungsmäßiges Bekenntnis zur christlichen Religion enthalten, der Kirche volle Handlungsfreiheit in allen Dingen gewähren, die die religiöse Sphäre berühren, und dürfte die falschen Religionen nicht fördern (er dürfte ihnen aber neutral gegenüberstehen, indem er sie im Namen der Freiheit einfach „leben lässt“, ohne von ihnen weiter Notiz zu nehmen) und der wahren Religion nicht schaden. Ein solcher Staat wäre sehr minimalistisch, d.h. er müsste sich aus der Regelung aller Fragen zurückziehen, die in die religiöse Sphäre hineinreichen – da er sonst zur Parteinahme für die Wahrheit und gegen die falschen Religionen verpflichtet wäre. Damit wäre, um ein wichtiges Beispiel zu nennen, ein staatliches Bildungssystem nicht möglich, da in staatlichen Schulen entweder die wahre Religion (was eine Förderung der wahren Religion bedeutete), oder alle Religionen (was einer Förderung der falschen Religionen gleichkäme), oder gar keine Religion (was eine Förderung des Atheismus bedeutete, und damit der wahren Religion schadete) unterrichtet werden müsste. Eine gewisse „religiöse Neutralität“ wäre auf diese Weise in einem christlichen Staat durchaus umsetzbar, ob diese Minimalversion wünschenswert wäre, möchte ich nicht beurteilen. Sie scheint mir jedoch den Punkt maximalen christlichen Entgegenkommens gegenüber den falschen Religionen darzustellen.

Religionsfreiheit

Unter Religionsfreiheit kann man wiederum verschiedene Dinge verstehen. Generell soll aber in einem nach dem Prinzip der Religionsfreiheit organisierten Staat keine Religion gefördert werden. In irgendeinem Sinne soll der Staat „religiös neutral“ sein. Auch hier möchte ich wieder drei verschiedene Ausprägungen unterscheiden, diesmal nach dem Kriterium, inwieweit der Staat im Rahmen der religiösen Neutralität die Ausübung der wahren Religion als gut, neutral oder schlecht begreift.

(7) Konziliare Religionsfreiheit: Ich nenne diesen Typus so, weil er mir das zu sein scheint, was etwa Papst Benedikt, das II. Vatikanische Konzil und das nachkonziliare Lehramt anzudeuten scheinen. Darunter ist eine Religionsfreiheit zu verstehen, die ein freiwilliges, starkes und kämpferisches Bekenntnis zum wahren Glaubens seitens der Staatsführer durchaus nicht ablehnt, sondern sogar begrüßt. Ein religiös neutraler Staat dürfte nach dieser Auffassung  jederzeit von christlichen moralischen Prinzipien geleitet sein, und sogar die christliche Religion fördern (etwa durch christlichen Religionsunterricht oder Schulgebete). Er bleibt dem Naturrecht uneingeschränkt verpflichtet, da dies nicht auf einer religiösen Offenbarung, sondern auf der allgemeinen Menschenvernunft aufsetzt.

(8) Liberale Religionsfreiheit: Im Liberalismus ist Religion Privatsache. Für das Verhältnis von Kirche und Staat bedeutet dies eine strikte Trennung. Ausübung der Religion (egal welcher Religion) ist zulässig (und der individuelle Liberale mag sehr fromm sein) doch kann niemals staatliche Förderung erhalten, oder wenn doch, dann müssten alle Religionen gleichermaßen gefördert werden. Dieses Verständnis ist von der Kirche immer klar und eindeutig verurteilt worden.

(9) Atheistische Religionsfreiheit: Ein auf einer so verstandenen Religionsfreiheit basierender Staat müsste die Ausübung der Religion aktiv bekämpfen.  Er wäre „religiös neutral“, weil er diese Bekämpfung auf alle Religionen ausdehnt. Faktisch fördert er dadurch natürlich den Atheismus, selbst wieder ein bestimmtes Glaubensbekenntnis, und ist dadurch in die Nähe einer atheistischen Staatskirche – wie in (3) beschrieben – zu rücken. Beispiele für diese Art Religionsfreiheit bieten die kommunistischen Regime in großer Zahl, und der moderne Westen entfernt sich rapide von der liberalen Religionsfreiheit und schreitet zu ihrer radikalisierten atheistischen Version voran. Dass die Kirche sie lehramtlich verurteilt, ist sowohl vor wie nach dem Konzil vollkommen klar.

Soweit die Typologie. Es folgt morgen im zweiten Teil des Artikels eine Zusammenfassung samt kritischer Bewertung der dargestellten Inhalte unter besonderer Berücksichtigung der Frage nach dem Verhältnis von Christlichem Staat und Religionsfreiheit. Dem Autor ist bewusst, dass eine solche Typologie keine Konzeption erschöpfend darstellen, oder ihr auch nur gerecht werden kann, und dass im Interesse der Übersichtlichkeit wichtige Punkte der Darstellungsweise zum Opfer fallen müssen, doch er glaubt, dass auch für solche Übersichtsdarstellungen Platz sein muss, da sie allein Orientierung in der Komplexität solcher sozialethischer und theologischer Debatten bieten können.

Freiheit oder Sozialismus?

Die Ausspruch der Grünenpolitikerin Claudia Roth, zu dem ich hier bereits geschrieben habe, hat auch auf anderen Blogs Resonanz und Diskussion gefunden. In einer dieser Diskussionen wurde die recht grundsätzliche Frage aufgeworfen, ob und inwiefern Demokratie überhaupt etwas Gutes sei, oder ob ihre Auswirkungen nicht auch sehr negativ interpretiert werden könnten.

Es ist wichtig, hierbei einige Unterscheidungen zu treffen, die bei einer flüchtigen Debatte nur allzu gern unberücksichtigt bleiben, um die Teilnehmer wechselnd als „Faschisten“, „Totalitaristen“, „Reaktionäre“, „Monarchisten“, „Demokratisten“ usw. zu bezeichnen, oder eigentlich eher zu beschimpfen. Wir müssen erst einmal klären, was wir mit dem Wort „Demokratie“ überhaupt meinen. Grob gesagt lassen sich mindestens drei verschiedene Bedeutungen unterscheiden.

1. Demokratie bedeutet Herrschaft des Volkes und besteht darin, dass das Volk entweder direkt oder durch seine gewählten Vertreter die der politischen Sphäre zugehörigen Entscheidungen trifft. In diesem Sinn ist Demokratie einfach eine von vielen Möglichkeiten, zu solchen politischen Entscheidungen zu kommen, und ebenso legitim wie andere Formen der Entscheidungsfindung, etwa durch einen König, oder eine ungewählte Ratsversammlung. Schon Aristoteles und Platon wussten aber, dass eine so verstandene Demokratie dazu tendiert, unweise, von der Leidenschaft der Massen beeinflusste Entscheidungen zu treffen, die nur selten mit dem tatsächlichen Gemeinwohl übereinstimmen. Direkte Demokratien tendieren zusätzlich noch zur Instabilität, repräsentative Demokratien sind generell etwas stabiler, und haben durch die Wahl von Repräsentanten auch eine weitere Sicherung gegen die Ochlokratie. Demokratien dieser Art möchte ich Demokratien im eigentlichen Sinne oder einfach nur Demokratien nennen.

2. Demokratie bedeutet eine Herrschaft des Volkes im obigen Sinne, bei der das Volk jedoch durch eine sorgfältig formulierte (und selbst nicht wieder vom Volk veränderbare) Verfassung in der Ausübung seiner Macht begrenzt ist, indem legislative, exekutive und judikative Gewalt getrennt und auf unterschiedlichen Wegen legitimiert werden, um die vorhandene Macht auf möglichst viele Teilnehmer zu verteilen, und dadurch die Gefahr der Regierung durch Leidenschaften zu vermeiden. Zudem stellt eine so verstandene Demokratie durch die Verfassung bestimmte Grundrechte für ihre Bürger fest, durch die der Bürger vor dem Zugriff durch das Kollektiv / den Staat geschützt werden soll. Und schließlich wird die Machtbefugnis des so begründeten demokratischen Staates auf eine streng begrenzte Kompetenzsphäre beschränkt, so dass totalitäre Gesamtzugriffe auf das Volk, auf Minderheiten usw. nicht möglich sind. Eine Demokratie in diesem Sinne nenne ich in Anlehnung an die amerikanischen Gründerväter eine „Republik“.

3. Demokratie kann aber auch noch in einem dritten Sinn verstanden werden, nämlich dass das Volk als Ganzes, als Kollektiv, alle Entscheidungen selbst trifft. Dann stünde Demokratie nicht mehr im Gegensatz zur Monarchie, sondern im Gegensatz zur individuellen Freiheit – Herrschaft des Volkes, soweit es als Kollektiv Volk ist, gegen Herrschaft des Einzelnen. Die eigentliche Macht liegt beim Kollektiv, nicht beim Individuum oder irgendeiner kleineren Gruppe innerhalb des Volkes (wie Familie, Kirche, Unternehmen…) Diese Form der Demokratie ist generell unverträglich mit Beschränkungen der Macht des Kollektivs, weil das Kollektiv diese jederzeit zurücknehmen würde. Es handelt sich um die „totale Demokratie“, um eine radikale, ideologische Übersteigerung der Demokratie im eigentlichen Sinne. Eine solche Demokratie könnte man treffend Kollektivismus nennen, entspricht aber auch dem Demokratieverständnis der Sozialisten und Kommunisten.

Die Demokratie im eigentlichen Sinn ist moralisch neutral – ihre Bewertung hängt von den Ergebnissen, den Resultaten ab. Macht eine solche Demokratie gute Politik, ist sie gut, macht sie schlechte Politik, ist sie schlecht. Meist machen Demokratien dieses Typs aufgrund der erwähnten Probleme jedoch schlechte Politik, bringen Instabilität, Chaos und Korruption hervor, und führen entweder zum Sturz der Demokratie, oder zu ihrer faktischem Umwandlung zur Ochlokratie.

Die Republik vermeidet die Schwierigkeiten der Demokratie und ist generell sehr stabil. Machtwechsel finden durch Wahlen statt, aber es gibt auch nicht aus dem Volk stammende Legitimationen, wie etwa die Verfassung, die generell sogar über dem Willen des Volkes steht. Das Volk wird an einer totalen Herrschaft gehindert. Das beste Beispiel für eine Republik waren die frühen USA, jedoch zeigt die Geschichte auch hier, dass die Republik auf lange Sicht zu einer Demokratie im eigentlichen Sinn wird, weil Verfassungen letztlich nur Worte auf Papier sind, und Papier geduldig ist. Der Damm gegen die ochlokratischen Leidenschaften kann nicht dauerhaft halten. Somit ist die Republik, so positiv sie auch sonst zu bewerten ist, nicht ohne Schwierigkeiten und auch keine endgültige Staatsform für die Ewigkeit, wie manche zu glauben scheinen.

Der Kollektivismus oder Sozialismus ist als Staatsform vollkommen ungeeignet, weil er unfähig ist, individuelle Freiheiten und die Rechte gewachsener vermittelnder Körperschaften wie Familie, Privatunternehmen und alle anderen freiwilligen Zusammenschlüsse und ganz besonders der Kirche zu respektieren. Alle Macht geht vom Volke aus. Und zwar vom Volk als Volk, als Kollektiv. Dies ist das Demokratieverständnis einer Person, die sich zu der Aussage versteigt, es dürfe keine demokratiefreien Räume geben, wie Frau Roth dies gegenüber Bischof Zdarsa im speziellen und gegen die Kirche im allgemeinen getan hat. Wo immer noch etwas ist, das nicht nach dem Willen des Kollektivs, vertreten durch seine intellektuelle Avantgarde, geregelt und geordnet ist, kann der Kollektivist nicht ruhen, er muss kämpfen, unterwandern, zerstören, bis alles eine Wüste gleich großer, staatlich zertifizierter Käfige für alle ist.

In diesem kollektivistischen Sinn ist die Demokratie sogar der Inbegriff des Totalitarismus. Totalitarismus bedeutet totale Staatsherrschaft und ist daher durchaus kein Sondermerkmal der „rechten“ Nationalsozialisten. Das Wörtchen „Sozialisten“ ist übrigens auch hier verräterisch, denn es sagt aus, wofür diese Bewegung hinsichtlich der Demokratie stand. Für ein kollektivistisches System, in dem das Volk, vertreten durch seinen per Akklamation bestätigten Führer, alles regulierte und alles gleichschaltete. Dass ein solches System meist zu schrecklichen Verbrechen wie dem Holocaust, oder auf der anderen Seite des politischen Spektrums zu den Massenmorden Stalins und Maos führt, ist bekannt. Doch selbst wenn solche Mordtaten in dem einen oder anderen totalitaristischen System ausbleiben, ändert dies nichts an der fundamentalen Verwerflichkeit dieses Systems.

Die Soziallehre der Kirche hat immer daran festgehalten, dass die Freiheit der vermittelnden Gemeinschaften, besonders der Kirche, und direkt danach der Familie, aber auch die Freiheit von Eigentümern und Unternehmern, ganz wichtig für eine gerechte Ordnung der staatlichen Gemeinschaft ist. Diese Ordnung war in der Vergangenheit in christlichen Staaten meist monarchistisch, wobei das Wort irreführend ist, denn es herrscht im Staate zwar nur einer, aber dieser eine muss sich trotzdem mit einem oft widerspenstigen Adel auseinandersetzen, und seine Machtmittel waren historisch gesehen meist so gering, dass er wenig bewirken konnte. Ein Totalitarismus ist das jedenfalls nicht.

Doch auch wenn in der Vergangenheit meist monarchisch regiert wurde, ist eine demokratische Staatsform jederzeit legitim und akzeptabel, solange es sich um eine Republik im oben definierten Sinne handelt. Auch eine eigentliche Demokratie wäre akzeptabel, aber aufgrund ihrer Instabilität meist nicht wünschenswert. Grundsätzlich muss die kirchliche Soziallehre aber den Kollektivismus ablehnen, und hat dies immer wieder ausdrücklich getan. Diese Ablehnung ist eine Ablehnung aus Prinzip, eine Ablehnung, die völlig unabhängig von den Umständen ist. Dass das Volk durch Wahlen einige Dinge selbst entscheidet, ist akzeptabel und durchaus sinnvoll. Dass das Volk als Kollektiv alle Macht haben soll, oder doch zumindest alle Macht ohne Beschränkungen von ihm ausgehen soll, ist nicht nur sinnlos, sondern auch inakzeptabel.

Das Problem an Frau Roths Äußerung ist nicht ihr Einsatz für Demokratie, sondern ihr Einsatz für eine kollektivistische oder sozialistische Demokratie, in der das Volk, vertreten durch seine Führer, über alle Macht verfügt, und daher individuelle Personen, kleinere Gebietskörperschaften wie Städte, Landkreise, Bundesstaaten, und gebietslose unabhängige Körperschaften wie Kirche, Familien, Privatunternehmen, letztlich auch Gewerkschaften, vollkommen entmachtet und unter die Knute des Kollektivs gezwungen werden. Eine solche Demokratie ist nicht nur antichristlich, antikatholisch und antikirchlich, sondern auch noch antiliberal und antifreiheitlich.

Es lohnt sich daher, einen alten Slogan wieder hervorzukramen. Wir wissen, dass Frau Roth kein Interesse am Wohlergehen der Kirche hat und mit christlichen Argumenten hinsichtlich der monarchischen Führung der Kirche nicht wird überzeugen lassen. Doch sie bekennt sich immer wieder zur Freiheit. Frau Roth muss sich fragen lassen, was sie denn nun will: Freiheit oder Sozialismus.

Die totale Demokratie als grüner Antiliberalismus

Bischof Zdarsa, der nach wie vor den Maulkorb gegen den kirchentreuen Pfarrer Oblinger  (hier seine Kolumnen bei der Jungen Freiheit) nicht aufgehoben hat, erfährt gerade, wie weit es mit der Loyalität der Säkularisten her ist, selbst wenn man ihnen in manchem durchaus entgegenkommt. Selbst wenn man katholische Pfarrer mundtot macht, die nur den Glauben der Kirche und scharfsinnige Analysen in einem konservativen Wochenblatt veröffentlicht haben, ist man noch längst kein angesehenes Mitglied der modernden Modernen.

Wenn man aus der Reihe tanzt, beginnt der Spießrutenlauf. Vielleicht wird der Bischof in Zukunft wissen, wer auf seine Seite ist, und wer eben nicht. Zu wünschen wäre es dem ganzen Bistum Augsburg.

Wie kath.net berichtet, ist nämlich der hochwürdige Bischof Zdarsa des Verrats an der totalen Demokratie schuldig, die im Moment alle zeitgeistigen Menschen dringend herbeizwingen wollen. Dort wird der Bischof zitiert:

„Kirche ist keine Demokratie. Das ist leider ein Missverständnis. Sondern wir sind ausgerichtet auf Christus. Jeder hat seine Aufgabe, seinen Dienst, und den darf er nicht durchführen aus Selbstherrlichkeit oder Machtbewusstsein, sondern im Dienst an Christus und den Gläubigen.“

An diesen Worten ist nichts auszusetzen – weder vom Standpunkt eines Katholiken noch vom Standpunkt eines liberalen Demokraten, der die selbst propagierte „Religionsfreiheit“ ernst nimmt. Die Kirche kann sich aus dieser Sicht so organisieren wie sie will, und da ja Kirche und Staat im Liberalismus strikt getrennt sein sollen, hat der Staat der Kirche nicht in ihre inneren Strukturen hereinzureden. Wenn die Kirche und der Staat getrennt sind, dann gehört der Staat nicht zur Kirche – aber die Kirche auch nicht zum Staat. Und also kann man eine demokratische Staatsordnung durchaus für wünschenswert halten – und trotzdem für die Kirche eine andere Struktur befürworten.

Genau das tut Bischof Zdarsa. Er ist kein Antidemokrat im Staate, aber gegen Demokratie in der Kirche. Denn die Kirche hat einen König, und den abzusetzen sind wir nicht befugt. Jesus Christus ist das Haupt der Kirche, und er hat einen irdischen Stellvertreter, den Papst, eingesetzt, dem damit die Vollmacht der Herrschaft zukommt. Die Unterordnung unter den König Christus ist damit fundamental für die Kirche, und ein Staat, der sich Religionsfreiheit und Liberalismus auf die Fahnen schreibt, sollte die Fähigkeit besitzen, dies zu respektieren.

Doch das ist immer weniger der Fall. Denn Claudia Roth möchte keine Religionsfreiheit und keine Trennung von Staat und Kirche, sondern eine Staatskirche. Sie kritisiert laut kath.net den Bischof:

„Wir wollen keine demokratiefreien Räume in unserer Gesellschaft.“ Als Teil einer demokratischen Gesellschaft müsse die Kirche deren Kern widerspiegeln.

Man lasse sich dieses antiliberale, freiheitsfeindliche, geradezu inquisitorisch-mittelalterliche Staatsverständnis nur einmal auf der gespaltenen Zunge zergehen. „Wir“, Königin Claudia I:, „wollen keine demokratiefreien Räume“. Alles hat sich nach „unserer“ Präferenz zu richten, weil „wir“, Königin Claudia I. ganz demokratisch der Staat sind. Die Sonnenkönigin gesteht der Kirche gnädig – dank sei ihrer durchlauchtigsten Majestät – zu noch ein „Teil einer demokratischen Gesellschaft“ zu sein, aber nur, wenn sie „deren Kern“ widerspiegelt. Also wenn sie sich nicht von der breiteren Gesellschaft unterscheidet.

Solange alle Institutionen nach dem Bilde der totalen Demokratie erschaffene Abziehbilder des demokratischen Staates, also Klone der Krone ihrer durchlauchtigsten Majestät sind, dürfen sie weiterexistieren.

Ungesagt bleibt, was geschieht, wenn sich die Gallier gegen diesen Gleichschaltungsimpuls wehren sollten.

Kardinal George hatte recht: Er wird im Bett sterben, sein Nachfolger im Gefängnis. Wenn die deutschen Katholiken nicht bald die Kurve kriegen, wird es Bischof Zdarsa ähnlich ergehen, und da kann er noch so viele Besänftigungsgesten an die Modernisierer schicken. Denn es geht ums Ganze, um den ganzen, zusammenhängenden Glauben, der per Salamitaktik amputiert werden soll. Und wer nicht für den Glauben ist, der ist gegen ihn. Und wer nicht für die totale Demokratie ist, der ist gegen sie.

Am Ende wird man sich entscheiden müssen. Der Liberalismus ist nur eine Übergangsphase. Kirche und Staat sind nun einmal ihrer Natur nach verschieden, haben unterschiedliche Aufgabenbereiche, die aber nicht vollkommen getrennt werden können. Und wenn es zum unausweichlihen Konfikt kommt, muss man entweder zusammenarbeiten, oder einander bekämpfen. Wenn der Staat bei einer Zusammenarbeit unter den Vorzeichen der liberalen Trennung von Kirche und Staat aber nicht die Autonomie der Kirche ebenso respektiert wie er es umgekehrt von der Kirche verlangt, greift der Staat einfach nach der Macht über die Kirche.

Bischof Zdarsa sollte mal privat mit den Anglikanern reden, die jetzt gerade zur Kirche zurückkehren, und aus dem brennenden Haus des Anglikanismus dank Anglicanorum Coetibus zu entkommen versuchen. Die werden ihm schon sagen, wie wunderbar die Eingliederung der Kirche in den totalen Staat ist.

Und sich dann überlegen, wie er handeln würde, wenn die Avantgarde der antikatholischen Revolution den logischen nächsten Schritt tut und ihre Rhetorik umzusetzen versucht.

In Nachbars Garten – Katholischer Feldstecher

Eine kleine vermischte Sammlung womöglich interessanter Artikel, mit dem katholischen Feldstecher in Nachbars Garten erspäht… Doch lese jeder für sich selbst.

Guardini über den Heiligen Raum (Frischer Wind)

Pinning Liberalism Down (What’s Wrong with the World, Michael Liccione)

The Fall of the Belgian Church (Brussels Journal, Alexandra Colen)

Obama goes Henry VIII on the Church (Mark Steyn)

Time to admit it: The Church has always been right on Birth Control (Business Insider)

Again, Why not Santorum (Quin Hillyer, National Review)

Restore Communion on the Tongue only

„Jossele-Picnic“ bald in Deutschland? (Piusbruderschaft)

The Humility of Science – The Arrogance of Scientists (Anthony Esolen, Crisis Magazine)

Gingrich’s Fourth Wife (Anthony Esolen, Crisis Magazine)

Why the Pope’s Army will not kneel to the HHS Mandate (Dan Burke, National Catholic Register)

P. Deneke, FSSP zum Thema „Basteln am Heiligen Erbe“ (Frischer Wind)

Besuch einer Jugendmesse samt passendem Kommentar (Piusbruderschaft)

Gift und Gegengift – Ein Einschub (Teil 7)

Nach einer Betrachtung allgemeiner Grundzüge des atheistischen Kommunismus in den ersten fünf Teilen befinden wir uns nun in einem Einschub zum Liberalismus. Wir hatten im sechsten Teil einige Grundbegriffe eines katholischen Freiheitsverständnisses anhand der Enzyklika „Libertas Praestantissimum“ von Papst Leo XIII. aus dem Jahre 1888 beschrieben und festgestellt, dass in wesentlichen Punkten ein Konflikt mit dem Liberalismus auftritt, welchen zu beleuchten nun Aufgabe dieses Teils sein soll:

Zur Einstimmung ein Zitat aus Libertas Praestantissimum:

„Wenn man, so oft überhaupt von Freiheit die Rede ist, darunter die gesetzmäßige und sittliche Freiheit verstände, wie die gesunde Vernunft und unsere Darlegung sie erwiesen haben, würde niemand es wagen, die Kirche zu tadeln. Leider geschieht es, indem man ihr in höchst ungerechter Weise den Vorwurf macht, sie wäre eine Feindin der Freiheit des Einzelnen oder des Staates. Sehr viele Folgen dem Beispiele Luzifers, der das gottlose Wort sprach: „Ich werde nicht dienen“, und streben im Namen der Freiheit eine unsinnige Zügellosigkeit an. Dazu gehören die Anhänger jener so weit verbreiteten und so mächtigen Sekte, die Liberale genannt werden wollen, indem sie ihren Namen von der Freiheit (libertas) herleiten. „

In diesem Zitat ist nicht nur das Übel des Liberalismus als solches benannt, sondern auch noch die Person Luzifers, nach dessen Vorbild die Liberalen, ob absichtlich oder unwissentlich, handeln, wenn sie das fordern, was nach ihren Begriffen Freiheit, in Wahrheit jedoch nur Abhängigkeit von der Sünde ist.

Einige wesentliche Grundideen des Liberalismus sind der Rationalismus, die Unabhängigkeit der Moral und die Bedeutung des Volkswillen. Der Reihe nach beginnen wir mit dem Rationalismus:

Der Rationalismus besagt, dass die Vernunft allein (unter Ausschluss des Glaubens) dem Menschen wahre Erkenntnis ermöglicht. Als objektiv und wirklich gültig kann demnach nur das gelten, was allein unter Gebrauch der Vernunft, und darunter ist die instrumentelle, wissenschaftliche Vernunft zu verstehen, zweifelsfrei aufgewiesen werden kann. Wenn nun nach Wittgenstein der Grundsatz gilt, man könne die wichtigsten Dinge, worunter er Moral und Religion rechnete, nicht sagen, sondern nur zeigen, also nicht mit formal logischer Strenge und demonstrativer Sicherheit aus unbezweifelbaren Prämissen herleiten, sondern nur aufweisen, darlegen, dann schließt dies für den Katholiken keinesfalls die Möglichkeit aus, dass auch dieses „zeigen“ noch rational sein kann. Doch der Rationalismus und mit ihm der Liberalismus kann dies nicht dulden. Was nicht logisch oder naturwissenschaftlich zu beweisen ist, kann keine objektive Geltung verlangen. (Was für Moral und Religion bedeutet, dass sie ihre Rechtfertigung aus dem Bereich der persönlichen Erfahrung beziehen müssen, und damit ihre Objektivität und Rationalität verlieren. Im Bereich der Religion ist diese Verlagerung ihrer Rechtfertigung in den Bereich der subjektiven Erfahrungen die Wurzel der modernistischen Irrlehre.)

Doch wenn man Moral und Religion nach den Kriterien des Liberalismus gar nicht rational beweisen kann, dann sind verschiedene moralische Vorstellungen und religiöse Bekenntnisse in letzter Konsequenz nur private, subjektive Optionen. Der gemäßigte Liberalismus duldet ihre Ausübung im Privatbereich durchaus und sehr viele gemäßigt Liberale leben im privaten Bereich durchaus eine sehr strenge Sittlichkeit und ein festes religiöses Bekenntnis aus. Doch im öffentlichen Raum können Moral und Religion dann nichts mehr zu suchen haben. Denn öffentliche Entscheidungen sollten eine rationale Basis haben und nicht der Willkür der Herrscher entspringen. Was staatliches Gesetz wird, was also nach bürgerlichem Gesetz untersagt ist, kann nun nicht mehr dem Glauben oder der sittlichen Wahrheit entspringen, sondern nur noch einer Mehrheitsentscheidung.

Wenn es gar kein objektives Sittengesetz und keinen objektiv wahren Glauben gibt (wie es der radikale Liberalismus behauptet), dann darf sich das menschliche Gesetz natürlich nicht nach diesen Fiktionen richten. Im Namen der Freiheit sind dann immer noch Menschen zu dulden, die diesen Fiktionen anhängen, doch dürfen diese Fiktionen keinen Einfluss auf die Findung menschlicher Gesetze haben.

Wenn der Liberale meint, es gebe ein objektives Sittengesetz und einen wahren Glauben, dies jedoch aus seiner religiösen Erfahrung und seinem privaten Gewissen ableitet, so stellt sich die Lage nicht anders dar. Sein Gewissen sagt ihm etwas und seine religiöse Erfahrung auch, aber sein Gewissen und seine Erfahrung sind subjektiv, privat und nicht geeignet, anderen Menschen Vorschriften zu machen. Menschliche Gesetze vermögen dieses Gewissen und diese religiöse Erfahrung nicht zu rechtfertigen. Doch da jedes Gesetz einer Legitimation bedarf, muss auch der gemäßigt Liberale menschliche Gesetze ablehnen, die sich moralisch oder religiös begründen.

Als Basis für menschliche Gesetze ist damit nur noch die Willensentscheidung der Volksmehrheit verfügbar. Eine Gesellschaft gibt sich dann selbst die Gesetze, nach denen sie leben will. Sie muss dies dann nach den Mehrheitsverhältnissen im Rahmen einer demokratischen oder republikanischen Staatsverfassung tun. (Monarchien sind damit per se illegitim und unterdrückerisch, was auch christlicher Sicht nicht notwendigerweise so ist).

Diese drei Grunddogmen des Liberalismus – Rationalismus, Unabhängigkeit von Moral und Volkssouveränität – prägen das Staatsverständnis des Liberalen. Für den Liberalen ist der Staat nur noch zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung da, die sich das Volk selbst gegeben hat. Um die Stärkung des menschlichen Willens im Angesicht moralischer Versuchungen oder gar den Schutz vor das Seelenheil bedrohenden Irrlehren geht es dem Liberalismus überhaupt nicht mehr. Eine derartige Funktion wäre für den Liberalen völlig unvereinbar mit dem eigentlichen Staatszweck, nämlich der Sicherung möglichst großer persönlicher Entscheidungs und Gestaltungsfreiheiten für die menschlichen Individuen.

Wenn Moral und Religion Privatsache sind, oder zumindest bei der Gesetzgebung keine Rolle spielen dürfen, ist ein nach utilitaristischen Gesichtspunkten gesetztes Recht die logische Folge. Verboten ist, gemäß liberalem Dogma, dann nur noch das, was der demokratische Staat tatsächlich verbietet, und das auch nur, sofern die Begründung des Verbots weder moralischer noch religiöser Natur ist.

Dies ist eine gefährliche Irrlehre, weil alle ihre drei Grundprinzipien falsch sind.

Der Rationalismus ist falsch, weil der menschliche Verstand selbst ohne die Hilfe der Offenbarung zu Einsichten fähig ist, welche nicht dem logischen oder wissenschaftlichen Standard der Rationalisten genügen. Dazu zählen etwa das dem Menschen ins Herz geschriebene Wissen um das natürliche Sittengesetz und auch echtes intuitives Wissen. Zudem ist der Rationalismus falsch, weil es echtes Glaubenswissen gibt.

Die Unabhängigkeit der Moral ist falsch, weil jeder Mensch in seinem Herzen wahre moralische Prinzipien vorfindet, die objektive Gültigkeit haben, und gegen die zu handeln kein Mensch berechtigt sein kann, und weil der Mensch, wie C.S. Lewis in The Abolition of Man (deutsch: Die Abschaffung des Menschen) formvollendet nachweist, überhaupt gar kein anderes moralisches Gesetz „erfinden“ kann als das, was er in seinem Herzen vorfindet, und seine „neuen“ Ideen zu diesem Thema immer nur aus partieller Missachtung dieses moralischen Grundwissens ziehen kann.

Die Lehre von der unbeschränkten Volkssouveränität ist falsch, weil auch das Volk in seiner Gesamtheit oder Mehrheit immer an das natürliche Sittengesetz gebunden ist. Auch die Mehrheit darf keine unmoralischen Gesetze beschließen.

Insgesamt ist die Lehre des Liberalismus falsch, weil auch der Staat die Gebote Gottes befolgen muss. Sie gelten nicht nur für alle Individuen in einem Staat, sondern auch für den Zusammenschluss dieser Individuen im Staat. Es gibt zudem keine Privatmoral, da Moral immer das Handeln von Menschen zum Gegenstand hat, und der Mensch ein Gemeinschaftswesen ist, das immer in der einen oder anderen Form mit Anderen interagiert und sie durch sein Handeln beeinflusst.

Daraus ergeben sich allerlei Folgerungen, die Papst Leo auch zieht, und die hier nur kurz erwähnt werden sollen: Sowohl die moderne Religionsfreiheit, als auch ihre Äquivalente hinsichtlich anderer Gesellschaftsbereiche (Pressefreiheit, Meinungsfreiheit, allgemein Gewissensfreiheit usw.) können nicht durch das natürliche Recht gedeckt werden. Es ist oft sinnvoll, Toleranz zu üben, wenn Menschen verschiedener Religionen, Ansichten, Gewissensentscheidungen usw. zusammenleben, wie dies im modernen Staat in der Regel der Fall ist. Dies kann auch bedeuten, dass man die Ausübung falscher Religionen, das Äußern häretischer Ansichten, das Ausleben des irrenden Gewissens usw. faktisch duldet und diese Duldung sogar zum staatlichen (menschlichen) Gesetz erhebt, solange man beachtet, dass diese Freiheiten eben vom Menschen gemacht und vom Staat aus gutem Grunde eingerichtet worden sind, dass sie aber weder absolut noch universell noch Voraussetzung einer guten gesellschaftlichen Ordnung sind.

Der Liberalismus ist aufgrund seiner zahlreichen Irrtümer und auch aufgrund seiner praktischen Folge, einem Verfall der nun nicht mehr unter öffentlichem Schutz stehenden Sitten, keinesfalls als Alternative zum atheistischen Kommunismus zu empfehlen. Er mag kurzfristig zu einem kleineren Leichenberg führen, doch ist die durch den Liberalismus verursachte Auflösung des Fundamentes des wahren Glaubens und des natürlichen Sittengesetzes ein fruchtbarer Boden für eine Unzahl anderer Ideologien, darunter auch der Kommunismus, die selbst diesen scheinbaren Vorzug des Liberalismus relativieren.

Als Alternative zum Kommunismus ist er für den Katholiken also keinesfalls tauglich. Im nächsten Teil werden wir wieder zur Enzyklika „Divini Redemptoris“ zurückkehren und die Antwort der Kirche auf die Herausforderungen von atheistischem Kommunismus und Liberalismus skizzieren.

Gift und Gegengift – Ein Einschub (Teil 6)

In den ersten fünf Teilen dieser längeren Artikelserie über den atheistischen Kommunismus haben wir uns an einer Passage aus der einschlägigen Enzyklika „Divini Redemptoris“ von Papst Pius XI. aus dem Jahr 1937 orientiert. In dieser Passage wurden wesentliche Grundkennzeichen des Kommunismus und die Bewertung derselben durch die Kirche dargestellt. Man konnte erkennen, dass für die Verurteilung des Kommunismus durch das kirchliche Lehramt bei weitem nicht nur die Frage nach der Legitimität des Privateigentums ausschlaggebend ist, sondern auch eine Vielzahl weiterer Merkmale dieser Ideologie sehr negativ bewertet werden müssen.

In meinem Kommentar hatte ich immer wieder hervorgehoben, dass, abgesehen von der Abschaffung des Privateigentums, sehr viele kommunistische Ideen auch heute noch weithin positiv bewertet und umgesetzt werden, und teilweise sogar nahezu unumstritten als Konsens der Mehrheitsgesellschaft gelten. Dies betrifft einen sehr großen Teil dessen, was heute unter dem Begriff „Feminismus“ läuft, aber auch viele sozialdemokratische Ideen. Weniger offensichtlich, aber nichtsdestoweniger sehr gefährlich sind jene aus dem geistigen Umfeld des Kommunismus stammenden, selbst von Liberalen und vielen selbsternannten Konservativen geteilten geistigen Grundannahmen, darunter das vorherrschende materialistische Weltbild und der universelle Evolutionismus (im Unterschied zur biologischen Evolutionstheorie, über deren Richtigkeit und weder das Lehramt noch irgendeine Ideologie urteilen kann).

Der logisch nächste Schritt, der auch schon im fünften Teil der Serie angekündigt worden ist, besteht nun darin, die inhaltliche Antwort der Kirche aufzuzeigen. Wir wissen nun, dass der Kommunismus zu verurteilen und jegliche Zusammenarbeit mit ihm unzulässig ist. Doch offensichtlich sprechen die diversen Teile der kommunistischen Ideologien real existierende Probleme, wie etwa die Verarmung weiter Teile der Menschheit, an. Diesen Problemen kann man nicht bloß lehramtliche Verurteilungen entgegensetzen. Wir brauchen also einen Gegenentwurf zum kommunistischen Gesellschaftsmodell. Ein solcher Gegenentwurf findet sich in der katholischen Soziallehre, und zumindest zum Teil entwickelte sich diese auch in expliziter Gegenüberstellung zum Kommunismus.

Dies wäre, wie gesagt, der logisch nächste Schritt. Es ist jedoch angemessen, bevor wir diese Aufgabe in Angriff nehmen, einige Worte über andere Gegenentwürfe zum Kommunismus, namentlich den Liberalismus, zu verlieren. Nicolás Gómez Dávila, ein kolumbianischer Autor und Reaktionär, schreibt in einem seiner Scholien, der Kommunismus sei aus dem Liberalismus entstanden. Dies stimmt in historischer Perspektive, aber auch zum Teil ideengeschichtlich und logisch. Und so kann mit Fug und Recht behauptet werden, dass auch die katholische Soziallehre nicht nur eine Antwort auf den Kommunismus, sondern auch auf den Liberalismus ist und ebenfalls zur Abwehr der liberalistischen Gesellschaftsmodelle dient. Das oft fast als Inbegriff der Sozialenzykliken gesehene Rundschreiben „Rerum Novarum“ von Leo XIII. befasst sich hauptsächlich mit der Arbeiterfrage und positioniert sich ebenso klar gegen den damals vorherrschenden Liberalismus, wie „Quadragesimo Anno“ und die anderen Sozialenzykliken bis heute sich von den zu ihren jeweiligen Zeiten vorherrschenden Spielarten des Liberalismus abgrenzen.

Daher folgt nun ein kurzer Einschub über den Liberalismus, dessen Zweck darin besteht, jenen kurz zu definieren, und dann zu erklären, warum der Liberalismus ebenso wie der Kommunismus abzulehnen ist. Dabei werde ich mich hauptsächlich auf die Enzyklika „Libertas Praestantissimum“ von Papst Leo XIII. aus dem Jahre 1888 beziehen, in welchem die Verurteilung des Liberalismus ausführlich begründet und das richtige Verständnis der Freiheit dargelegt wird.

Da es dem Liberalismus inhaltlich wie dem Namen nach um die Freiheit als höchstem Grundwert geht, ist es hilfreich, zunächst den Begriff der Freiheit zu definieren. Doch bereits daran scheiden sich Liberalismus und Katholizismus. Die wichtigste Freiheit des Katholiken ist die Freiheit von der Sünde, also die Freiheit zur Heiligkeit. Alle Freiheiten, welche mit dieser Freiheit in unauflöslichen Widerstreit treten, sind aus diesem Grund abzulehnen. Worin besteht nun das Wesen der Freiheit nach katholischem Verständnis? Es ist immer Willensfreiheit, also die Freiheit des Willens sich so oder anders zu entscheiden, zwischen Optionen zu wählen. Diese Willensfreiheit besitzt jeder Mensch, sie ist unbeschränkt, soweit er die Fähigkeit zur Umsetzung seines Willens besitzt. Doch ist nach katholischem Verständnis die Willensfreiheit immer an die Wahrheit und an die Sittlichkeit gebunden, weil sie ansonsten mit der Freiheit von der Sünde in Konflikt gerät. Es kann also kein unbegrenztes natürliches Freiheitsrecht auf Irrtum oder auf Sünde geben.

Das bedeutet, um ein häufiges Missverständnis auszuräumen, übrigens nicht, dass alle Sünden vom menschlichen Gesetz verboten werden müssten oder sollten. Es ist oft angemessen und sinnvoll, den Irrtum und die Sünde insofern zu tolerieren, als man von ihrer strafrechtlichen Verfolgung absieht. Dies ist ein Unterschied zwischen Naturrecht und menschlichem Recht. Eine menschliche Freiheit zu Irrtum und Sünde ist sehr oft ganz sinnvoll. Sie erspart uns den Tugendterror, den ein fehlbarer Staat unzweifelhaft einrichtete, gäbe man ihm die Vollmacht, jede Sünde und jeden Irrtum zu verfolgen. Doch ist diese Klugheitsregel, die uns etwa in gemischt-konfessionellen Staaten nahelegt, die falschen Religionen zu dulden und ihre freie ungehinderte Ausübung unbeschränkt zu gestatten, oder die die Sünde des Homosexuellen und die Irrlehren der Kommunisten vor Verfolgung schützen, so wichtig und unverzichtbar sie auch ist, keinesfalls ein natürliches Recht. Ein natürliches Recht auf Irrtum und Sünde kann es nicht geben, da Irrtum und Sünde Unvollkommenheiten sind, und ein natürliches Recht auf eine Unvollkommenheit bedeuten würde, dass Gott diese Unvollkommenheit aktiv gewollt hat. Das natürliche moralische Gesetz sagt uns, was wir tun sollen. Hätten wir die natürliche Freiheit zu sündigen oder zu irren, so wären weder Irrtum noch Sünde falsch oder schlecht. Und ein Recht zu Irrtum und Sünde ist nichts anderes als die Freiheit zu irren oder zu sündigen.

Ein menschliches Recht zu irren oder zu sündigen ist oft eine notwendige Konzession an die Unvollkommenheit dieser gefallenen Welt, und ist als solche akzeptabel.

Nach katholischem Verständnis besitzt jeder Mensch Willensfreiheit, doch bestimmte Äußerungen dieser Willensfreiheit sind unzulässig nach natürlichem oder göttlichem Gesetz (Irrtum und Sünde) und eine Teilmenge dieser Äußerungen müssen auch durch das menschliche Gesetz als unzulässig bezeichnet werden (Mord, Diebstahl…). Die Größe dieser Teilmenge kann je nach Bedürfnis der Gesellschaft in gewissem Maß variieren.

Die Freiheit von der Sünde bedarf aufgrund der menschlichen Tendenz zur Sünde immer des Schutzes, welchen bereitzustellen unter anderem Aufgabe der moralischen Erziehung und – hier besonders entscheidend – des bürgerlichen Gesetzes ist. Auch das menschliche Gesetz hat also nicht nur die Aufgabe, die öffentliche Ordnung aufrecht zu erhalten, wie das gern genannt wird, sondern darüber hinaus – in Art und Umfang durchaus variabel – den sittlichen Charakter des Volkes zu stärken. Dies geschieht auf zwei Weisen: Entweder das bürgerliche Gesetz kodifiziert das natürliche oder göttliche Gesetz, indem es bestimmte von diesem untersagte Verhaltensweisen auch unter die Strafe des menschlichen Gesetzes stellt, oder, wie es Papst Leo formuliert:

Andere Gesetze der bürgerlichen Obrigkeit aber fließen nicht unmittelbar und zunächst aus dem Naturrecht ab, sondern in weiterem Abstande und indirekt; sie behandeln verschiedene Dinge, für welche die Natur nur im allgemeinen und ohne genauere Detaillierung Sorge getragen hat. So befiehlt z.B. das Naturgesetz, dass die Bürger sorgen müssen für die öffentliche Ruhe und Wohlfahrt; wie viel sie beisteuern müssen, in welcher Weise, was sie zu leisten haben, wird nicht durch das Naturgesetz, sondern durch menschliche Weisheit genauer bestimmt.

In jedem Fall bedarf also das menschliche Gesetz der Verankerung im natürlichen oder göttlichen Gesetz. Dies verunmöglicht jede positivistische Rechtsauffassung, nach der nur dasjenige falsch wäre, was das Gesetz auch verbietet. Diese Auffassung ist heute sehr weit verbreitet und hat ihre Wurzel im Liberalismus, wozu wir weiter unten noch kommen werden. Das Gegenteil ist jedoch richtig: Nur das menschliche Gesetz, das seine Fundierung in jenem höheren Gesetz hat, vermag überhaupt den Menschen in seinem Gewissen zu binden.

Und hier sind wir an einem grundlegenden Konflikt mit dem Liberalismus angelangt, für den nämlich ein ganz anderer Freiheitsbegriff maßgeblich ist, und der Religion und Moral zur Privatsache erklärt, welche keine Rolle für die menschlichen Gesetze spielen dürfe. Doch dazu mehr im nächsten Teil der Reihe.