Das Landgericht Köln hat kürzlich ein Urteil gefällt, demzufolge die Beschneidung von jüdischen Jungen als Körperverletzung zu gelten habe und zudem die religiöse Selbstbestimmung der Beschnittenen verletzt worden sei. Kath.net berichtet über dieses Urteil und fasst auch einige der Reaktionen verschiedener Religionsgemeinschaften, darunter Juden, Christen und Muslime, zusammen.
Wir haben hier wieder einmal einen typischen Fall, bei dem ein angebliches, totalisiertes Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen nicht nur über die Religionsfreiheit der Eltern und ihr legitimes, in der Verfassung verankertes Erziehungsrecht gestellt wird, sondern auch noch zur Grundlage der Kriminalisierung eines Initiationsritus einer der großen Weltreligionen verwendet wird.
„Religionsfreiheit“
Regelmäßige Leser des Blogs werden sich entsinnen, dass der Autor sehr wenig von der liberalen Religionsfreiheit hält, und selbst ihre abgeschwächte und qualifizierte Version, wie sie das II. Vatikanische Konzil zu unterstützen scheint, durchaus kritisch sieht. Ich bin durchaus nicht der Meinung, dass die Religionsfreiheit, also das Recht, seine Religion auch öffentlich auszuleben, ein Naturrecht ist. Es kann also legitim sein, wenn es dafür gute Gründe gibt, die Ausübung bestimmter religiöser Präferenzen zu untersagen und sogar staatlich zu bestrafen. Dies ist jenseits aller radikalen Freiheitsrhetorik auch vollkommen unstrittig. Natürlich muss die Polizei gegen Menschenopfer vorgehen, die etwa von Satanisten durchgeführt werden könnten. Strittig wird das erst, wenn man die Frage stellt, nach welchen Kriterien der Staat bei dieser Beschränkung der Religionsfreiheit vorzugehen hat. Wendet man dies relativistisch, so beschränkt der Staat die Ausübung von Religionen, die sich zu weit von den gesellschaftlichen und kulturellen Normen der Gesellschaft entfernt haben. Dies wird der Vorwand für die zukünftige Verfolgung der katholischen Religion sein.
Wendet man dies im traditionellen Sinne und bezieht es auf die Existenz objektiver Wahrheit, dann landet man bei der traditionellen katholischen Position. Der Staat beschränkt die Ausübung der Religionen, die zu weit von der Wahrheit entfernt sind, und daher durch ihre Irrlehren und falschen Riten das Gemeinwohl der Gesellschaft gefährden.
Doch egal wie man es wendet: Absolute Religionsfreiheit gibt es nicht, kann es nicht geben, wird es nicht geben, und fordert auch überhaupt niemand wirklich.
Die Frage lautet also immer nur: Welche Religionen sollen frei sein? Diejenigen, die sich besonders gut mit dem gerade herrschenden Stimmungsbild der Gesellschaft und ihrer Eliten decken, oder diejenigen, die sich am besten mit der Wahrheit decken?
„Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen“
Ebenso ist auch das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen, auf das das Landgericht abhebt, leider ein Mythos. Niemand will, dass der Einzelne immer über alles bestimmen kann. Der Einzelne, der sich für Mord entscheidet, der kann das wohl bestimmen, aber andere bestimmen dann, dass er in Zukunft eingesperrt wird. Niemand hält das für falsch. Die Frage ist also wieder nur: Über welche Handlungen soll der Einzelne bestimmen dürfen?
Wieder stellt sich bloß die Frage nach dem Kriterium für die Beschränkung dieses vorgeblichen „Selbstbestimmungsrechts“. Der moderne Relativist wird nur die Standards der Kultur, der Gesellschaft, oder ihrer Elite angeben können. Was gerade als akzeptabel gilt, das kann jeder tun. Was als inakzeptabel gilt, das wird verfolgt oder verboten. Die Kirche hat traditionell immer den Standard der Wahrheit angelegt. Jeder kann selbst bestimmen, solange er nicht gegen die Wahrheit handelt und dadurch das Gemeinwohl der Gesellschaft, das in dieser Wahrheit verankert ist, gefährdet.
Doch ob man relativistische oder christliche Kriterien anlegt – es bleibt dabei, dass niemand ein unbeschränktes Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen auch nur ernsthaft fordert. Alle sind sich einig, dass es Grenzen geben muss. Die Frage ist nur, wo sie verlaufen sollen.
Das Erziehungsrecht der Eltern
Das Erziehungsrecht der Eltern ist in der heutigen Kultur nicht gerade hoch angesehen. Eltern können ihre Kinder aus vollkommen trivialen Gründen verlieren, oder von staatlichen Institutionen so stark in ihrer Tätigkeit behindert werden, dass sie über das Kind gar nicht mehr wirklich selbst entscheiden können. Spätestens ab dem sechsten Schuljahr werden die Kinder in die staatliche Indoktrinationsanstalt namens Schule eingewiesen – Eltern werden ihre natürlichen Rechte an ihren Kindern genommen oder so stark beschnitten, dass man sie kaum noch als solche zu erkennen vermag.
Diese Art Beschneidung scheint das Landgericht nicht schlimm zu finden.
Die Entscheidung des Landgerichts ist allerdings vollauf verständlich, wenn man die heute geltenden Standards der modernen westlichen Welt anlegt. Die „körperliche Unversehrtheit“ des Kindes ist auf eine geradezu perverse Weise von Jugendbürokraten zum Fetisch erhoben worden, dass es ausreicht, wenn Kinder übergewichtig sind, oder die Eltern bewährte Erziehungsmethoden wie die Tracht Prügel anwenden, damit der Staatsapparat ihnen ihre Kinder entreißt. Wenn diese „Vergehen“ der Eltern ausreichen, um sie an den Pranger zu stellen und gar strafrechtlich zu belangen, dann nimmt es nicht Wunder, wenn die Beschneidung als „Verstümmelung“ erscheint.
Denn der „versohlte“ Hintern heilt nach ein paar Tagen wieder ganz von allein. Die Beschneidung bleibt. Und dass Eltern, denen man das Recht zur maßvollen Anwendung der Körperstrafe abspricht, auch nicht die Befugnis haben können, ihr Kind zu „verstümmeln“ – dauerhafte Veränderungen an ihm vorzunehmen – ist so pervers wie folgerichtig.
Das Skandalurteil des offensichtlich in Allmachtsvorstellungen des Staates schwelgenden Landgerichts ist damit Ausdruck eines breiteren gesellschaftlichen Trends zur staatlichen „Verwaltung“ und „Betreuung“ der Kinder auf Kosten des natürlichen Erziehungsrechts der Eltern.
Die Selbstbestimmung in der Religion
Für das Judentum ist das jüdische Volk mit der jüdischen Religion eng verbunden. Ein Volk besteht aus vielen Generationen, in denen eine gemeinsame Tradition von Eltern zu Kindern immer weitergetragen wird. Das jüdische Volk trägt seit Jahrtausenden seine Traditionen auf diese Weise immer weiter, von Generation zu Generation. Wenn Eltern ihre Kinder nicht mehr beschneiden dürfen, dann verbietet ein tyrannisch agierender Staat den jüdischen Eltern die Weitergabe der Zugehörigkeit zu dem Volk, das nach jüdischer Auffassung das Bundesvolk Gottes ist. Die Beschneidung als sichtbares und wirksames Zeichen dieses Bundes ist daher ein notwendiger Teil des Judentums. Eltern, die ihre Kinder nicht beschneiden lassen, verstoßen gegen ein höheres, nämlich religiöses, Gesetz. Kein Staat kann dazu verpflichten – die Eltern hätten die subjektive religiöse Pflicht des Ungehorsams gegen ungerechte weltliche Autoritäten.
Die Beschneidung entscheidet im übrigen nicht, ob ein Beschnittener später auch dem jüdischen Glauben anhängt. Das kann er schon weiterhin frei entscheiden. Nur, beschnitten bleibt er natürlich immer. Wir haben hier eine offensichtliche Parallele zur Taufe: Der Getaufte kann nicht entscheiden, ob er getrauft wird. Meist geschieht das ja in ganz jungem Alter. Er kann zwar später aus der Kirche austreten, doch er bleibt für den Rest seines Lebens getauft, er bleibt mit dem Zeichen der Taufe bezeichnet, oder sollte man sagen, gezeichnet.
Das Landgericht müsste nach dem modernen Verständnis der Religionsfreiheit mit demselben Recht also auch gegen die sakramentale Taufe aus Gründen der „religiösen Selbstbestimmung“ vorgehen können, wie es die Juden mit ihrer Beschneidungsvorschrift jetzt erfahren müssen.
Antisemitismus oder Imperialindividualismus?
Ich bin mit dem Vorwurf des Antisemitismus immer sehr vorsichtig. Und auch hier scheint er mir nicht angemessen. Das Urteil ist zwar falsch und sogar skandalös, aber es lässt nicht auf Antisemitismus oder Antijudaismus schließen. Das mag zwar vielleicht auch im Spiel sein, doch es scheint mir von nachrangiger Bedeutung. Das Urteil speist sich aus der üblichen Abneigung gegen das natürliche Erziehungsrecht der Eltern, wie sie unter Sozialisten grüner, roter, brauner und jeder anderen Färbung verbreitet ist. Hinzu kommt eine damit verwandte hysterische Übertreibung der Selbstbestimmungsrechte des Einzelnen. Der Einzelne ist eben nicht nur Einzelner, sondern als Person immer schon Teil einer, auch hierarchischen, auch autoritären Gemeinschaft von Personen. Er ist kein leeres, unbeschriebenes Blatt, das sich langsam selbst beschreibt, sondern immer bereits vorgeprägt durch seine Bindungen.
Und ebenso ist der jüdische Junge eben immer schon vorgeprägt durch seine Beschneidung, wie das christliche Kind immer schon durch das Zeichen der Taufe vorgeprägt ist. Wenn das eine gegen die Selbstbestimmung verstößt, dann tut es auch das andere.
Ein Fall für interreligiöse Solidarität
Hier haben wir die klassische Situation, in der Zusammenarbeit zwischen den Religionen über alle Glaubensdifferenzen hinweg wirklich sinnvoll ist. Alle Christen und alle Menschen anderer Religionsgruppen sollten an dieser Stelle wie ein Mann hinter den jüdischen Mitmenschen stehen, die nun durch exzessive, tyrannisch eingesetzte staatliche Gewalt wieder einmal an die Wand gedrängt und womöglich gar kriminalisiert werden sollen. Es ist dies ein Vorgeschmack dessen, was allen ernsthaft religiösen Menschen droht, wenn sie sich der Woge des Säkularismus nicht entschlossen entgegenstellen. Sie holten die Juden, doch es störte mich nicht, weil ich kein Jude war. Sie holten die Salafisten, doch es störte mich nicht, weil ich kein Salafist war.
Und am Ende holten sie uns Christen, und es war niemand mehr da, der sich daran hätte stören können.
In diesem Sinne: Solidarität mit den Anhängern der falschen Religion des Judentums!