Vom modernen Staat und seinem Charakter (Teil 3 von 3)

Die Aufhebung des Grundkonflikts

Wir hätten einen Kollektivismus, der sich ständig individualistischer Denkstrukturen bedient, und aus einem starken Individualismus motiviert wäre, jedoch letztlich über individuelle Leichen ginge, um das den Nutzen des Kollektivs zu maximieren. Ebenso hätten wir einen Individualismus, dem es genuin darum ginge, dass jedes Individuum, jeder einzelne Mensch, ein gutes, d.h. subjektiv nützliches, erfülltes Leben führte, der sich aber zur Erreichung dieser Ziele letztlich totalitär-kollektivistischer Mittel bediente, um wissenschaftlich fundiert eine Gesellschaft zu „organisieren“, in der jedes Individuum „seinen Traum leben“ könnte.

Das erklärt auch die seltsame Verquickung individueller und kollektiver Elemente in allen modernen politischen Ideologien. Auch dem kollektivistischen Kommunisten geht es eigentlich um den Nutzen der individuellen Menschen. Auch dem liberalen Individualisten bleibt nichts anderes übrig, als zur subjektiven Nutzenmaximierung des Individuums zu letztlich totalitär-kollektivistischen Mitteln der Umerziehung und der Volksbeglückung zu greifen.

Die heutige Gesellschaft, die paradigmatisch eine Gesellschaft der Nutzenmaximierung ist, zerstört daher wahre Gemeinschaft ebenso wie wahre Individualität. Die Individualisten erkennen nur die Erfüllung individueller Bedürfnisse und Präferenzen als legitimes Gesellschaftsziel an, und um möglichst alle Präferenzen zu befriedigen, wird ein umfassendes, jede Individualität erstickendes Programm organisierter Beglückung vertreten – faktisch ist Liberalismus inzwischen dazu verkommen. Selbst unter der Herrschaft des Individualismus hat das Individuum keine Chance.

Letztlich verschwimmen in einer solchen Gesellschaft Kollektivismus und Individualismus ineinander, und aus der einstmals lebhaften Konfliktschärfe des Gegensatzes wird zunehmend, in der Spätphase ihres Lebenszyklus, eine blutleere Funktionärskaste, deren „Parteien“ sich kaum voneinander unterscheiden, was sie nicht davon abhält, um Posten und Funktionen im organisierten, kollektiven Zwangsbeglückungsstaat des radikalen Individualismus zu streiten. Mehr und mehr wird politischer Diskurs dann eine Show, ein Beispiel für Entertainment, und wahre Entscheidungen werden direkt von den Experten getroffen, von den Technokraten, die sich nicht dem alljährlichen Wahlzirkus stellen müssen.

Entdemokratisierung ist die logische Folge und Verfallserscheinung dieses Gesellschaftsprojekts.

Organisierte Anarchie

Wenn wir nun einige zentrale Wesensmerkmale und Strukturkennzeichen der nutzenmaximierenden modernen Gesellschaft aufgefunden haben, dann gilt es immer noch, diese auf einen Begriff zu bringen, der ihr Wesen trefflich auszudrücken vermag. Mir scheint dafür vielleicht der Begriff „organisierte Anarchie“ geeignet zu sein, denn einerseits ist der moderne Staat so gründlich und umfassend durchorganisiert, wie keiner vor ihm, andererseits existiert er allein zu dem expliziten Zweck, jeden Menschen von der Herrschaft zu befreien, die ihm einmal Vorschriften darüber machte, was er zu glauben habe, was moralisch und was unmoralisch sei, was ein gutes Leben sei etc.

Der moderne Staat als totaler Staat

Es ist nach dieser Auffassung letztlich die Unterdrückung durch den „wissenschaftlich“ organisierten Volksbeglückungsstaat, durch die der Mensch von Unterdrückung frei werden kann. Nur die Unterwerfung unter diesen Staat kann den Menschen wirklich frei machen. Man erkennt leicht, dass ein solcher Staat faktisch religiöse Funktionen übernommen hat, wie „neutral“ er sich auch immer gerieren mag. Die befreiende Tyrannei, oder die organisierte Anarchie ist notwendig ein totaler Staat. Totalitarismus heißt nicht Faschismus oder Kommunismus, sondern einfach, dass der Staat letztlich die Hoheit über alle Lebensbereiche hat. Und dies wird ihm heute kaum noch ernsthaft bestritten. Es ist daher gerechtfertigt, den modernen Staat als den seinem Wesen nach prinzipiell totalen und sogar totalitären Staat zu kennzeichnen.

Ersatzmessianismus

Nur der moderne Staat kann den Menschen von seiner Unterdrückung durch andere erlösen (und ich wähle dieses Wort mit Bedacht). Der moderne Staat ist letztlich ein Ersatz für die messianischen Hoffnungen des säkularen Ex-Christen des modernen Westens.

Dieser so beschriebene moderne Staat wird aufgrund seines totalen Anspruchs praktisch identisch mit der modernen Gesellschaft. In jeden Bereich reicht der Staat hinein – Wirtschaft, Bildung, Familie, Medien, Unterhaltung etc. Grenzen, gleich ob moralisch, religiös oder praktisch, erkennt er nicht mehr an.

Die große Verfolgung

Aufgrund verbliebener Reste christlicher Zurückhaltung und demokratischer Verantwortlichkeit scheut er sich derzeit noch, alle Grenzen restlos zu überschreiten und alle Dissidenten mittels modernster Technologie zu verfolgen und zu exterminieren (wofür etwa durch Drohnen, Datenspeicherung und Abschaffung des Bargelds bereits heute wichtige Voraussetzungen geschaffen werden).

Andere Geschmacksrichtungen des totalen Staats haben derartige Skrupel nicht gehabt. In seiner kommunistischen und faschistischen Variante hat der totale Staat zu schrecklichen Völkermorden geführt. Die „organisierte Anarchie“ hat dieses Stadium noch nicht erreicht. Dies ist jedoch nur eine Frage des Entwicklungsstadiums – der heutige Staat ist noch nicht so weit. Er hat nicht den Weg der revolutionären Umwälzung gesucht, sondern sich durch stetige Reformen „totalisiert, und dieser Prozess ist noch längst nicht vobei. Der Reformstaat geht langsamer, bedächtiger vor als der Revolutionsstaat, doch das ändert nichts daran, dass sie beide zum gleichen Ziel hin unterwegs sind, oder um die moderne Phrase zu verwenden, dass sie beide zum gleichen Ziel hin fortschreiten.

Für Christen bedeutet dies dasselbe, wie in allen Staaten dieses Typus, angefangen vom dekadenten Römischen Reich mit seinem vergöttlichten Kaiser bis zu den Gulags der Sowjetunion. Der Wind weht aus den Tiefen und die Verfolgung naht. Denn Christen können niemals einen totalen Staat anerkennen und ihm die Art Huldigung erweisen, die er notwendig früher oder später sowohl in formalen Gesten als auch in alltäglichem Verhalten von seinen „befreiten“ Untertanen erwarten muss.

Vom modernen Staat und seinem Charakter (Teil 2 von 3)

Manipulation der mechanischen Gesellschaft

Eine weitere Tendenz einer hypothetischen Gesellschaft der Nutzenmaximierer wird daraus sofort offensichtlich. Der Nutzen kann nur maximiert werden, wenn man erkannt hat, wie man die Gesellschaft für seine eigenen Zwecke manipuliert. Die „wissenschaftliche“ Expertise der Elite wäre für das Selbstverständnis dieser Gesellschaft von entscheidender Bedeutung. Was dieser Expertise im Wege steht, was sie ablehnt, müsste aus dem Weg geräumt werden. Alternative Zentren von Wissenschaftlichkeit und Weisheit könnten nicht geduldet werden, da sie die Expertise der Elite bezweifelten, und damit die Maximierung des Nutzens gefährdeten. Um der Maximierung ihres Nutzens Willen würde die Elite sich dazu berufen fühlen, die über ihren wahren Nutzen in Unkenntnis befindlichen, unaufgeklärten Volksmassen durch staatliche und „zivilgesellschaftliche“ Umerziehung zur Einsicht in die Richtigkeit der von der Elite vorgeschlagenen Reformen zu bewegen. Das Motiv der „Aufklärung“ wäre ebenso dominant wie das Motiv des „Fortschritts“.

Zwischenbilanz: Wesensmerkmals

Fassen wir zusammen, was wir bisher gesagt haben: Die Gesellschaft der Nutzenmaximierer müsste notwendig bestimmte Charakteristika aufweisen, die zu ihrem Wesen gehören:

1. Sie müsste demokratische Institutionen haben, oder zumindest nach ihnen streben.

2. Sie müsste individualistisch sein, also das Individuum als Grundbaustein der Gesellschaft betrachten.

3. In ihr wäre der zentrale Interessenkonflikt ideologischer Natur: Zwischen denen, die den subjektiven Nutzen des Individuums ins Zentrum ihres Denkens stellen, und denen, die den kollektiven Nutzen der Gesamtheit auch auf Kosten des Nutzens von Minderheiten priorisieren.

4. Beide Seiten dieses Konflikts würden nach dem Mantel der Fortschrittlichkeit streben,

5. Beide Seiten dieses Konflikts würden nach dem Mantel der Wissenschaftlichkeit streben.

6. Es gäbe eine Elite, die sich nicht durch Herkunft, sondern durch im weitesten Sinn „sozialwissenschaftliche“ Expertise (oder ihre Vorspiegelung) definiert, und die notwendig die Deutungshoheit über den Nutzenbegriff anstrebt.

Moral, Religion und Wahrheit

Aus diesen Erkenntnissen können wir noch weitere Wesensmerkmale einer Gesellschaft des untersuchten Typus ableiten:

7. Der Begriff des Guten würde nur als „Gut für…“ und nicht als „Gut an sich“ verstanden. Mit anderen Worten: „Gut“ wäre ein Prädikat, mit dem man über die Effizienz und Effektivität von Maßnahmen zum vorgegebenen Ziel der Nutzenmaximierung spricht. „Gute“ Politik wäre Politik, die tatsächlich den Nutzen maximiert.

8. Moralische Fragen wären in einer solchen Gesellschaft ebenso wie religiöse Fragen Privatsache. Glaube doch, wenn es dir nützlich ist, und nicht dem Nutzen anderer schadet, aber in der Öffentlichkeit hat das nichts zu suchen. Ebenso in der Moral: Wenn du meinst, du müssest bestimmte moralische Prinzipien verfolgen, um Deinen Nutzen zu maximieren, dann tu‘ es. Aber du darfst dir nicht anmaßen, anderen die Befolgung dieser Prinzipien aufzudrängen. Insbesondere der Staat darf sich in seinen Gesetzen nicht von moralischen Erwägungen leiten lassen.

9. Die Frage nach der Wahrheit verschwände aus dem öffentlichen Bewusstsein und verlöre ihre Relevanz auch für die Expertenelite. Es käme nicht mehr darauf an, ob eine bestimmte Aussage der Wahrheit entspricht, sondern ob sie nützlich für das gegebene Ziel der Nutzenmaximierung wäre.

Ideologischer Protest

10. Aus dem ideologischen Individualismus der nutzenmaximierenden Gesellschaft und der widersetzlichen Gegebenheit der Wirklichkeit würden immer wieder radikale Ideologien hervorgehen, die periodisch die junge Generation begeistern und eine grundlegende Erneuerung der Gesellschaft fordern würden, da diese die in sie gesetzte Erwartung der Nutzenmaximierung nicht erfüllt haben. Solche Bewegungen würden von der fehlenden Nutzenmaximierung bestimmter Gruppen (z.B. Frauen, Arme, Ausländer, Minderheiten aller Art…) ausgehend nach der Revolution rufen, um endlich Gerechtigkeit, d.h. Chance auf Nutzenmaximierung, für alle zu schaffen.

11. Solche Ideologien würden regelmäßig blutig scheitern, da die Wirklichkeit immer widersetzlich bleibt, und der maximale materielle Nutzen einer Gruppe meist nur mit Kompromissen hinsichtlich des maximalen materiellen Nutzens anderer Gruppen zu erkaufen wäre. Aus diesem Grund würde sich die ideologische Auseinandersetzung in dieser Art Gesellschaft entlang soziologischer Gegensätze (Geschlecht, Alter, Wohlstand, Klasse, Ethnizität, Herkunft, Hautfarbe etc.) polarisieren.

Dies wären einige zentrale Wesensmerkmale einer Gesellschaft der Nutzenmaximierer. Dem Leser ist sicher längst aufgefallen, dass es sich bei dieser „hypothetischen“ Gesellschaft in Wahrheit um die typische moderne, westliche Gesellschaftsform handelt, die daher auf der Basis ihrer eigenen (oft unausgesprochenen) Prämissen durchaus in sich logisch konsistent ist.

Ideologie und Ideologiekritik

In einer solchen Gesellschaft wäre es sicher üblich, die nackte Verfolgung des eigenen Nutzens mit allerlei wohlklingenden Floskeln zu beschmücken, doch letztlich wäre eine solche Gesellschaft nicht in der Lage, Werte und Überzeugungen jenseits der Nutzenmaximierung überhaupt in Betracht zu ziehen. Alles würde mit der Zeit und dem Verfall alternativer Denkmuster immer mehr unter die Linse der nackten Rationalität des Nutzens fallen. Heroisch würden sich dagegen Idealisten aller Schattierungen hervortun, die die „Ökonomisierung“ und „Rationalisierung“ scharf kritisieren, die pathetisch von der „Würde der Menschen“ sprechen und „Gerechtigkeit“ fordern. Sie würden die Frage der Moral stellen und der Gesellschaft ihren hässlichen Spiegel vorhalten. Sie würden die Gesellschaft und ihre verborgenen egoistischen Motive „demaskieren“, in klassisch ideologiekritischer Form. Als Quelle kritischer Argumente gegen diese verarmte Gesellschaft der engen, ökonomischen „Rationalität“ wären diese idealistischen Bewegungen äußerst nützlich. Rezepte zur Lösung dieser Probleme hätten sie auch keine zu bieten, da sie letztlich im Spektrum der Nutzenmaximierer stecken blieben, sich nur mehr auf den Nutzen der Gesamtheit beziehen, denn auf den als verwerlich erkannten, letztlich als Egoismus verstandenen Einzelnutzen. Diese Bewegungen wären daher in ihrer Motivation äußerst sympathisch, und würden deshalb sehr viele Menschen, die nach Gerechtigkeit hungern, anziehen, doch sie wären bereits an ihrer Wurzel korrumpiert, da es sich um dieselbe Wurzel handelt, nämlich um den gemeinsamen Grundkonsens der Nutzenmaximierung.

Vom modernen Staat und seinem Charakter (Teil 1 von 3)

Wie soll man den Zustand der heutigen Gesellschaft beschreiben?

Um etwas beschreiben zu können, muss man es zunächst verstehen. Eine Beschreibung ist umso treffender, je näher sie an das Wesen des Beschriebenen herankommt. Verstehen bedeutet, eine Sache ihrem Wesen nach zu erkennen, und nicht nur verschiedene äußerliche Eigenschaften anzugeben. Wir beschreiben einen Menschen, wenn wir sagen, er sei 1,80m groß, habe blonde Haare und eine Fistelstimme. Doch wir treffen damit nicht sein Wesen. Er könnte doch kleiner sein, schwarzhaarig und stumm, und bliebe immer noch im Grunde derselbe Mensch, nur einige äußerliche Merkmale wären anders. Das, was beim individuellen Menschen wirklich wesentlich ist, könnte man seinen Charakter nennen. Ebenso wollen wir das Wesentliche an einer spezifischen Gesellschaft bezeichnen.

Allgemein gesprochen sind staatliche Gesellschaften zur Sicherung des diesseitigen Gemeinwohls da. Man kann verschiedene Arten solcher Gesellschaften danach unterscheiden, auf welche Weise sie nach diesem gemeinsamen Ziel streben, und was sie als Gemeinwohl ansehen. Diese zwei Arten von Differenzen sind sehr eng miteinander verbinden. Wenn eine Gesellschaft unter Gemeinwohl die Nutzenmaximierung der Mehrzahl ihrer Mitglieder versteht, dann werden die Methoden, die Mittel und Wege, auf denen die Gesellschaft zu ihrem Ziel voranzuschreiben beabsichtigt, dazu tendieren, bestimmte Gestalt anzunehmen, die sich besonders für das gegebene Ziel eignet. Je nach dem Zweck einer Gesellschaft werden ihre Institutionen eine andere Form einnehmen, auf unterschiedliche Weise wirken, und die Gesellschaft wird aus unterschiedlichen Grundelementen aufgebaut sein. (Für philosophisch interessierte Leser: Das alles ist nur die Anwendung der aristotelischen Vierursachenlehre auf das staatliche Zusammenleben der Menschen.)

Institutionen, Demokratie und Individualismus

Eine Gesellschaft der Nutzenmaximierer, um das vorige Beispiel aufzugreifen, hat sich als ihren Zweck die Maximierung des individuellen Nutzens der Mehrzahl gesetzt. Um diesen Zweck erreichen zu können, wird sie sich demokratische Institutionen geben, damit die Mehrzahl das, was sie für ihren Nutzen hält, den Regierenden auf organisierte Weise effektiv kundtun kann, und die Regierenden mindestens langfristig nicht anders können, als nach besten Kräften für die Durchsetzung des Mehrheitsnutzens einzutreten, da sie sonst abgewählt würden. Die institutionellen Formen der Gesellschaft werden also demokratisch sein, und die Bewahrung der Demokratie würde in einer solchen Gesellschaft allgemein als grundlegendes Ziel angesehen, und selbst von denen, die eigentlich eine andere Art von Gesellschaft favorisieren, als Beschwörungsformel im Mund geführt, um sich nicht dem Volkszorn der nutzenmaximierenden Mehrheit preiszugeben.

Eine Nutzenmaximierer-Gesellschaft würde als ihren materiellen Grundbaustein das Individuum angeben. Sie wäre in ihrer Selbstdarstellung sehr individualistisch, da es doch letztlich auf den individuellen Nutzen des Einzelnen ankommt, der da maximiert werden soll. Familien, religiöse Institutionen und alle anderen Zusammenschlüsse würden in einer solchen Gesellschaft dann und nur dann geschätzt, wenn sie nach der Meinung der Nutzenmaximierer den individuellen Nutzen des Einzelnen oder den Gesamtnutzen der Gesellschaft optimieren.

Grundkonflikt der Nutzenmaximierer-Gesellschaft

Damit ist auch der zentrale politische Grundkonflikt einer solchen Gesellschaft bereits vorgezeichnet. Es tritt ganz von selbst ein Interessengegensatz zwischen zwei Gruppen auf, die sich beide die Maximierung des Nutzens auf die Fahne geschrieben haben, diesen Nutzen aber unterschiedlich interpretieren. Für die eine Seite dieses Konflikts wäre der individuelle Nutzen des Einzelnen entscheidend, und sie würden auf den ideologischen Individualismus pochen, der wesentlich für diese Gesellschaftsform wäre. Wenn es zum Konflikt zwischem dem Einzelnutzen und dem Gesamtnutzen der Gesellschaft kommt, würden sie Partei für den Einzelnutzen ergreifen. Umgekehrt gäbe es notwendig in einer solchen Gesellschaft eine Seite, die für die Maximierung des Gesamtnutzens auch dann eintreten würde, wenn es dem Einzelnutzen einer Minderheit von Individuen schadete. Die erste Seite würde ihre Haltung unter Berufung auf den grundlegenden Individualismus begründen, und sicher nach allerlei Mittel und Wegen suchen, die Verwirklichung möglichst vieler Einzelnutzen mit der Maximierung des Gesamtnutzens gleichzusetzen. Die andere Seite würde ihren Gegnern vorwerfen, egoistische Motive zu verfolgen und sich dem Fortschreiten der Gesellschaft zu ihrem Ziel der Nutzenmaximierung zu widersetzen. Sie würde sich den Mantel der Fortschrittlichkeit umhängen, und die andere Seite der Ungerechtigkeit bezichtigen.

Gerechtigkeit und Nutzenmaximierung

Überhaupt könnte eine Gesellschaft der Nutzenmaximierer Gerechtigkeit nur noch als die Chance, seine eigene, private Nutzenvorstellung für sich umsetzen zu können, verstehen. Ungerecht wäre nach ihren eigenen Maßstäben alles, was andere Menschen davon abhielte, ihren eigenen individuellen Nutzen zu maximieren. Hier taucht dann wieder der Grundkonflikt dieser Gesellschaft auf: Wann und unter welchen Umständen ist es gerechtfertigt, den Nutzen einzelner Menschen zu mindern, um der Gesamtheit zu helfen? Ist es gerecht, einer kleinen Gruppe Unrecht zu tun, weil dies gut für die Mehrheit und die Gesamtheit wäre? Ist das Individuum wichtiger als das Kollektiv? Ist es gerechtfertigt, den Reichen zwangsweise zu nehmen, um den Armen zu geben? Fragen dieser Art würden den Gerechtigkeitsdiskurs einer nutzenmaximierenden Gesellschaft dominieren.

Technokratie, Expertise und Scheinwissenschaft

Sie gäbe sich demokratische Institutionen und würde zwischen einem ideologisch grundlegenden Individualismus und einem Hang zum Kollektivismus als Maximierung des materiellen Gesamtnutzen tendieren, der noch eine weitere wichtige Folge hätte. Da die Nutzenmaximierung absolut zentral wäre, würde die Gesellschaft ihre geistigen und materiellen Ressourcen so stark wie möglich auf die Erforschung materieller Mittel und Wege richten, wie man denn den Nutzen der Mehrzahl maximieren kann. Man würde wissen wollen, nach welchen Mechanismen die Gesellschaft funktioniert, und wie man sie durch politisches Handeln so modifizieren kann, dass sie dem gegebenen Ziel möglichst nahekommt. Mit anderen Worten: In einer solchen Gesellschaft gäbe es so etwas wie Sozialwissenschaft (im weitesten Sinn des Wortes, inklusive Ökonomie etc.), und ihre Vertreter hätten die Reputation, die Experten für die Planung der Gesellschaft zu sein. Ihre Aufgabe wäre, den Mechanismus der Gesellschaft zu erkennen, damit er zur Erreichung der politischen Ziele beliebig manipuliert werden könnte. Es wäre unausweichlich, dass es zur Bildung einer Elite käme, die sich aus diesen Experten – Soziologen, Ökonomen, Psychologen, Juristen etc. – rekrutierte. Diese Elite wäre einigermaßen homogen, insofern sie identische Interessen hinsichtlich der Manipulation der Gesellschaft durch staatliches und „zivilgesellschaftliches“ Handeln hätte. Es wäre natürlich, dass für diese Elite gewachsene Strukturen, die der wissenschaftlichen Nutzenmaximierung im Wege stünden, keinen Wert besäßen und insofern wäre diese Elite „fortschrittlich“. Allerdings wäre sie trotz ihrer relativ homogenen Interessenstruktur unausweichlich in dieselben zwei Lager gespalten, die auch die breitere Gesellschaft spalten würde. Auch hier würde die Frage aufbrechen, ob es im Konfliktfall um den Nutzen des Einzelnen gehen solle, oder ob dieser hinter dem Gesamtnutzen zurückstehen sollte.

Vom Martyrium und dem ersten Karfreitag

Matthew Archbold und sein Bruder Patrick entwickeln sich für mich immer mehr zu einer täglichen Pflichtlektüre, sowohl was ihren gemeinsamen Blog als auch ihre Kolumne im National Catholic Register betrifft. Aktuell befindet sich dort ein ernüchternder Artikel über die Aussichten katholischer Eltern und ihrer Kinder in der nahen Zukunft. Ein kurzer Auszug (es lohnt sich aber, den ganzen Artikel zu lesen):

I was looking at my children in Mass yesterday and a horrifying thought occurred to me. If I do my job well as a parent, my children may end up persecuted and/or in jail. That may be the best I can hope for at this point in 21st century America.

(…)

I’m not talking about troubled times ahead for my grandchildren’s children in some possible future. I’m talking about my kids. So revolutionary have been the recent changes in America that defending life, liberty, and the pursuit of holiness could very well lead to persecution in the very near future.

(Gestern schaute ich meine Kinder bei der Messe an und mir kam ein schrecklicher Gedanke. Wenn ich meine Aufgabe als Elternteil gut erfülle, könnten meine Kinder dereinst verfolgt werden oder im Gefängnis landen. Das könnte das beste sein, worauf ich im Amerika des 21. Jahrhunderts hoffen kann.

(…)

Ich spreche nicht über schwere Zeiten in irgendeiner möglichen Zukunft für die Kinder meiner Enkelkinder. Ich spreche über meine Kinder. So revolutionär waren die Veränderungen in letzter Zeit, so dass die Verteidigung des Lebens und der Freiheit und das Streben nach Heiligkeit sehr wohl in sehr naher Zukunft zur Verfolgung führen könnten.

Ernüchternd, aber wahr, nicht nur in Amerika, sondern auch in Europa. Einige der Gründe, die für diese – manchen hysterisch-optimistischen Zeitgenossen allzu extrem erscheinende – These sprechen, zählt der Autor in seinem Artikel auf. Systematisch wird der Freiheit der Christen das Wasser abgegraben, auch wenn viele der unmittelbaren Handlungsträger der fraglichen Veränderungen dies nicht realisieren, und sicher aus guter Absicht handeln.

Es ist eine Tatsache, dass Kirche und Staat noch nie lange friedlich nebeneinander bestanden haben, ohne voneinander Notiz zu nehmen. Es gibt eben keine „staatliche Neutralität in Fragen der Religion“, es sei denn wir sprechen von einem völlig unrealistischen Nachtwächterstaat, der einige seiner eigentlich ihm zukommenden Aufgaben nicht mehr erfüllt. Wenn der Staat seine legitimen Aufgaben erfüllen will, dann muss er in Bereichen aktiv werden, in denen auch das ausgebildete christliche Gewissen bzw. die Kirche legitime Interessen haben.

Wenn sie dann nicht zusammenarbeiten, kommt es unweigerlich zum Machtkampf zwischen Staat und Kirche.

Die einzigen Alternativen lauten also Zusammenarbeit oder Machtkampf, und wie der Machtkampf in einer säkularisierten Gesellschaft ausgehen wird, steht außer jeder sinnvollen Diskussion. Vor allem, da die Kirche, angeführt von popularitätssüchtigen Hirten, denen es selten um Wahrheit, viel häufiger um Mehrheit zu tun ist, in diesen Machtkampf kaum einzutreten bereit ist. Aufgrund der Massendesertion der zur Verteidigung der Kirche, ihrer Freiheit und ihrer unverkürzten Lehre bestellten Hirten steht die Kirche wehrlos vor einem immer raumgreifenderen Staat, der kaum noch bereit ist, seinen traditionell katholischen Bürgern selbst liberal verstandene Freiheitsrechte einzuräumen, wenn sie nicht im Gegenzug weite Teile der antichristlichen Staatsideologie – wie das „Recht“ auf Verhütung, Homo-„Ehe“, Abtreibung, Scheidung, Gender Mainstreaming etc. – übernehmen.

Rational betrachtet gibt es nur drei Modelle für die Koexistenz von Kirche und Staat: Verfolgung, Zusammenarbeit oder ein System, das an die „Zweischwerterlehre“ erinnert, derzufolge der geistliche und der weltliche Arm letztlich nur zwei verschiedene Schwerter in der Hand der Kirche seien. Letztere ist nur in einer zutiefst christlichen Gesellschaft über längere Zeit umzusetzen, und zwar selbst in nichtdemokratischen Systemen, weil keine Staatsform dauerhaft gegen den Willen der überwältigenden Volksmasse regieren kann. Außerdem ist ihre (moralische) Zulässigkeit selbst in einer solchen Gesellschaft zweifelhaft, da eine genuine staatliche Autonomie in rein weltlichen Fragen bestehen bleiben sollte.

Sehen wir also von der unrealistischen und zweifelhaften Zweischwerterlehre ab, so bleibt nur die Alternative „Kooperation oder Verfolgung“. Doch wenn der Staat von der Kirche oder ihren Gläubigen gesetzlich den Bruch ihres Gewissens bzw. der Lehre der Kirche zu Fragen des Glaubens oder der Sittenlehre verlangt, wird die Kooperation unmöglich und der Staat verliert objektiv seine Legitimität.

Er wird in der Regel weiterhin faktisch hingenommen werden müssen – Revolutionen scheitern meistens, und selbst wenn sie erfolgreich sind, verkehren sie sich fast immer in ihr Gegenteil. Es ist daher sinnlos und in der Regel verwerflich, sich an ihnen zu beteiligen.

Verlangt der Staat solches von den Christen, so müssen sie dem imperialen Willen trotzen. Caesar bekommt, was ihm zusteht, aber es steht ihm nicht zu, auf dem Gewissen der Christen herumzutrampeln, indem er von den Christen verlangt, gegen die Sittenlehre oder den Glauben zu handeln.

Genau dies sind die westlichen, ehemals christlichen Staaten aber flächendeckend im Begriff zu verlangen. Und so mag es sein, dass, nach den Worten von Kardinal George, sein Nachfolger im Gefängnis und dessen Nachfolger als Martyrer sterben werde.

Dass Christen darauf in der Nachfolge des Herrn gefasst sein müssen, steht unbezweifelbar fest, seit dem ersten Karfreitag der Menschheitsgeschichte, als die Sklaven der Welt und ihres Fürsten ihren Schöpfer dahingeschlachtet haben.

Seit einem halben Jahrhundert verschließt die Kirche davor ihre Augen, um sich der Welt und ihrem Fürsten anzupassen. Die Quittung bekommen wir bald.

Erziehung als Kulturkampf (Teil 4/4)

Es folgt der vierte und letzte Teil des Essays „Erziehung als Kulturkampf“. Hier geht es zum ersten, zweiten und dritten Teil.

10. Bildung als Formung der Person

Erziehung ist mehr als Betreuung, und jetzt, in einem nächsten Schritt, sehen wir, dass Bildung wiederum noch mehr ist als Erziehung. Bildung basiert auf Erziehung. Erziehung initiiert das Kind in eine kulturell-kultische Ganzheit; Bildung „bildet“, also „formt“ den Menschen, und ganz besonders seinen Geist. Natürlich gehört dazu auch das Lernen von „Kompetenzen“ und „Wissen“, doch liegt hier nicht der eigentliche Mittelpunkt von Bildung. Bildung ist die Formung der vom Erzieher geführten Persönlichkeit. Der Erzieher führt das Kind zu dem gewünschten geistigen Ort, und dabei wird dieses Kind durch Bildung geformt. Erziehung und Bildung lassen sich also überhaupt nicht trennen. Jeder Akt der Bildung ist immer auch ein Akt der Erziehung. Und weil Erziehung niemals moralisch und religiös neutral ist, ist auch Bildung niemals moralisch und religiös neutral. Deswegen kann es auch keine staatliche Bildung in der pluralistischen Gesellschaft geben, ohne dass dadurch wieder der erwähnte Kulturkampf aufbricht.

11. Folgerungen

Damit sehen wir, dass die pluralistische Gesellschaft, die nach den jungen Kindern greift, die noch nicht in die Schule gehen, die Initiation dieser Kinder in eine relativistische Situation durchführt, die mit der katholischen Situation inkompatibel ist. Der Katholik kann daher seine Kinder keiner staatlichen oder staatlich kontrollierten „Betreuung“ anvertrauen, weil besagte Betreuung immer Erziehung ist, und speziell relativistische Erziehung.

Doch wir sehen ferner, dass dasselbe auch für staatliche Bildung, wie sind an Schulen angeboten wird, gilt. Der Katholik kann aus denselben Gründen auch nicht akzeptieren, dass seine Kinder an staatlichen Schulen gebildet werden, also eine Formung von Geist und Charakter erhalten, die selbst wieder relativistische Züge trägt, weil sie nicht anders kann, als auch erzieherisch wirksam zu sein.

Als Katholiken müssen wir daher prinzipiell staatliche Bildung, die sich „wertneutral“ oder „religiös neutral“ darstellt, ablehnen, weil sie Initiation in eine falsche Kult-Kultur-Ganzheit ist, damit einer Apostasie vom wahren Glauben Vorschub leistet, und dadurch die Seelen unserer Kinder in die ernstliche Gefahr des ewigen Todes bringt.

Als Alternativen bleiben kirchliche und private Schulen, sofern ihre erzieherische Initiationsrichtung zumindest weitgehend kompatibel mit der Katholischen ist, und, in dem freien Teil der Erde, selbstverständlich auch der Heimunterricht, der in unfreien Staaten wie Deutschland selbstredend verfolgt wird, weil der Staat keine „Parallelgesellschaften“, also keine nicht-relativistischen Kulturganzheiten neben sich dulden kann – was für Totalitarismen aller politischen Richtungen sehr typisch ist. Der Katholik muss versuchen, eine schulische Nische zu finden, in der die Initiationsrichtung nicht zu weit vom Katholizismus entfernt ist. In einem Land, in dem die natürlichen elterlichen Freiheiten so stark beschnitten worden sind, wie in Deutschland, stellt schon das eine schwere Aufgabe dar, doch sie ist noch nicht unlösbar. Es gibt immer noch gute Schulen, wenn sie auch selten sind.

Für die vorschulische Zeit ist jedoch, von genuinen Notsituationen abgesehen (und einmal keinen Urlaub machen zu können, zählt nicht als Notsituation!), von einer „Betreuung“ außerhalb des Elternhauses generell abzuraten. Die Schaffung des tiefen Vertrauens, die, wie wir gesehen haben, eine wesentliche Voraussetzung für erfolgreiche Erziehung und Bildung ist, hat in den ersten Lebensjahren unbedingten Vorrang. Dies muss geleistet sein, bevor das Kind ins Schulalter kommt, und dies können nur die Eltern des Kindes leisten, besonders die Mutter, die das Kind eben nicht der Selbstverwirklichung wegen verlassen sollte.

Die hier für den Katholiken dargelegten Erwägungen treffen natürlich auch für den Anhänger einer anderen wahrheitsfähigen Religion zu, also für alle ernsthaften Christen, Moslems und (orthodoxen) Juden.

12. Schlussbemerkung: Erziehung zum Seelenheil

Die aktuelle Debatte um die Erziehung von Kindern in Kitas ist daher ein weiterer schwerwiegender Angriff auf die katholische Religion der Kinder katholischer Eltern, und aller anderen, die von ihrer Religion ernsthaft überzeugt sind, und daher ein weiterer widerwärtiger Akt im Kulturkampf, den die relativistischen Eliten gegen die westliche Kultur von Athen, Rom und Jerusalem führen.

Die Forderung nach einer Kitapflicht oder einer Kindergartenpflicht ist als Angriff auf die wahre Religion katholischer Kinder zugleich auch ein schwerwiegender Angriff auf das Seelenheil katholischer Kinder. Und wir wissen, woher Angriffe dieser Art in letzter Konsequenz kommen, und wie wir ihnen begegnen können.

Sancte Michael Archangele,
defende nos in proelio;
contra nequitiam et insidias diaboli esto praesidium.
Imperet illi Deus, supplices deprecamur:
tuque, Princeps militiae Caelestis,
satanam aliosque spiritus malignos,
qui ad perditionem animarum pervagantur in mundo,
divina virtute in infernum detrude.
Amen.

Erziehung als Kulturkampf (Teil 3/4)

Es folgt der dritte Teil des Essays „Erziehung als Kulturkampf“. Hier geht es zum ersten und zweiten Teil.

7. Folgen staatlicher Kindererziehung

Was passiert nun, wenn ein Staat nach den Kindern greift? Da es keine religiöse und moralische Neutralität gibt, wird der Staat – bewusst oder unbewusst – eine ganz bestimmte religiöse und moralische Initiation, ein tief im Menschen sitzendes Grundverständnis von Kult, Kultur und Moral erschaffen und in den Kindern, die ihm anvertraut sind, verankern. Dasselbe gilt auch für den Erziehenden, der formal privat ist, aber der staatlichen Lizenz bedarf und staatliche Regulierung des Inhalts seiner Erziehungstätigkeit zu befolgen hat.

In der DDR hat der Staat das absichtlich getan, um die Kinder zu guten Sozialisten zu erziehen. Doch selbst wenn er gar keine Indoktrination beabsichtigt, kann er nicht anders als zu erziehen, bewusst oder unbewusst, wenn ihm die Kinder anvertraut sind.

Nehmen wir den pluralistischen Staat an, der es wirklich nur gut meint, und keine Indoktrination beabsichtigt; nehmen wir also den bestmöglichen Fall an. Seine Erziehung im Geiste der religiösen und moralischen Neutralität ist eine Fiktion, weil es keine wahre Neutralität gibt, wie wir gesehen haben. „Alle Religionen sind gleichermaßen privat“ und „Moral ist Privatsache“ sind nicht neutral, sondern indifferentistisch. Sie sind ebenfalls Teil einer ganz bestimmten Kult-Kultur-Ganzheit, nämlich einer Kultur des Pluralismus und Indifferentismus, die sich in Abgrenzung zu anderen Ganzheiten derselben Art definiert. Man könnte diese Ganzheit als „Relativismus“ bezeichnen.

8. Sieg staatlicher Initiation – Entrechtung der Eltern

Die Initiation in den Relativismus schließt eine gleichzeitige konfliktfreie Initiation in eine andere Kult-Kultur-Ganzheit aus. Man kann nicht zugleich zum Relativisten und zum Katholiken erzogen werden. Es kommt hier zu unauflöslichen Konflikten, zu Widersprüchen. Wer wird sich durchsetzen? Der, der den stärksten Einfluss auf das Kind hat. Wer ist das? Der Erzieher, dessen Initiationsrichtung identisch mit derjenigen der Massenmedien, der meisten Gleichaltrigen und der meisten sonstigen Einflüsse ist, die auf das Kind einwirken. Die Eltern, die das Kind an so manchem Abend sehen, werden da wenig gegen tun können. Sie sind damit faktisch entmachtet und entrechtet worden.

Die staatliche Kindererziehung ist also immer gleichbedeutend mit Initiation in die herrschende Kultur, die immer auch zugleich Initiation in den herrschenden Kult und die herrschende Moral ist. In der heutigen Gesellschaft sind dies die relativistische Kultur, die Religion subjektiver, scheinbar moralfreier Spiritualität, und die Moral, die den höchsten Wert in subjektiver Zufriedenheit sieht. Die Initiation in die durch diese Merkmale beschriebene gesellschaftliche Situation ist notwendige Folge staatlicher Kindererziehung in der heutigen Gesellschaft.

Die gesellschaftliche Situation, d.h. der geistige Ort, an dem die Person sich nach erfolgter Initiation befinden wird (sich situiert haben wird), ist je nach Kult-Kultur-Ganzheit dramatisch verschieden. Im Fall der Opposition zwischen modernem Relativismus und Katholizismus ist dieser Gegensatz besonders eklatant, da die Gegensätzlichkeit in allen drei Dimensionen der Initiation – Kultur, Kult und Moral – äußert.

Erziehung ist, wie schon gesagt, Initiation in eine Kulturganzheit, und daher in einer Gesellschaft, in der mehrere Kulturen koexistieren müssen, immer entweder privat oder Gegenstand eines Kulturkampfes.

9. Erziehung als Kulturkampf

Staatliche Kindererziehung ist also in der pluralistischen Gesellschaft immer ein Kulturkampf, weil der Staat nur in eine Kulturganzheit initiieren und nur eine Situiertheit anstreben kann. Dieser Kulturkampf ist nicht von den Katholiken begonnen worden, weil die Katholiken nicht nach der Verstaatlichung der Kindererziehung gerufen haben. Aber die Katholiken müssen ihn kämpfen, weil es hier nicht nur um Kultur, sondern auch um Moral; nicht nur um Moral, sondern auch um den Kult, d.h. den wahren Glauben, die wahre Religion, geht. Und weil ohne diese wahre Religion das ewige Seelenheil der Kinder in Gefahr ist.

Wir sehen heute, wie man von „Betreuung“ spricht, die die Kinder in Kitas erhalten sollen. Der Erziehungsbegriff, den die progressivistischen Eliten uns aufzwingen wollen, ist ein auf Betreuung beschränkter Begriff, weil die Initiation in eine materialistische Kultur erfolgen soll, in der die höchsten Werte selbst wieder materiell sind. Materielle Dinge können Betreuer leisten. Da die gewünschte Erziehung einen materialistischen Menschen hervorbringen soll, braucht der Erzieher nicht mehr zu tun, als zu betreuen. Doch für uns ist Erziehung mehr als Betreuung, weil der Mensch kein Materiehaufen ist, sondern eine Person, ein einzigartiges Geschöpf aus Körper und Seele, Materie und Geist, in dem beide Aspekte fest miteinander verwoben sind, so dass sie sich nur durch den Tod trennen lassen.

Der Betreuer ist schon seinem Namen nach immer ein Materialist. Er kann nicht anders, es sei denn, er wollte mehr tun als einem Betreuer zusteht, und zu einem sich selbst als ein solcher verstehenden Erzieher werden.

Soweit der dritte Teil des Essays „Erziehung als Kulturkampf“. Der vierte und letzte Teil wird voraussichtlich morgen veröffentlicht.

Erziehung als Kulturkampf (Teil 2/4)

Es folgt der zweite Teil des Essays „Erziehung als Kulturkampf“. Der erste Teil findet sich hier.

3. Zweitrangigkeit materieller Faktoren

Noch weniger heißt das, dass die Bildungsergebnisse nach den Maßstäben der schulischen Tests und beruflichen Leistungen nicht womöglich durch die Kita verbessert werden können. Vielleicht kann man durch systematische Abrichtung der Kinder auf die Aneignung karrierenützlicher Kenntnisse tatsächlich erreichen, dass die Kinder nach dem Maßstab der Welt im Durchschnitt besser sind, als daheim erzogene Kinder. Ich bezweifle es, aber ausschließen kann ich es nicht.

Doch darauf kommt es auch gar nicht in erster Linie an. Der Zweck von Bildung besteht nicht in erster Linie in der Erlangung möglichst hohen ökonomischen oder schulischen Erfolgs. Bildung ist nicht für den Arbeitsmarkt, sondern für den Menschen da. Wenn Kinder, die bei ihren Eltern aufgewachsen und von ihnen erzogen worden sind, tatsächlich schlechter in der Schule und später auf dem Arbeitsmarkt zurecht kommen sollten, dann wäre das ein notwendiger Preis für die Rettung der ganzheitlichen, wahren Bildung, die den ganzen Charakter, die ganze Person erfasst, und die in der Kita im Normalfall einfach nicht möglich ist.

Um es noch einmal zu wiederholen: Ich bin davon überzeugt, dass daheim erzogene Kinder auch auf dem Arbeitsmarkt besser prosperieren werden, als die gezüchteten Ameisenmenschen aus der Kita-Legebatterie. Aber selbst wenn nicht, selbst wenn alle daheim erzogenen Kinder zu einem Leben in bitterer Armut verdammt wären, wäre dies kein Argument für die Kita, sondern ein Argument für den Wert der Armut.

Ein ganz armer Mensch mit einem reichen Charakter ist tausendmal besser als ein ganz reicher Mensch mit einem armen Charakter.

Und ein reicher Charakter kommt meistens dann zustande, wenn das Kind erzogen, und nicht nur betreut wird. Worin besteht der Unterschied?

4. Erziehung als teleologischer Begriff

Betreuung ist, wie oben beschrieben, der Vorgang, durch den das Kind alles bekommt, was es materiell braucht. Es wird versorgt. Alle seine messbaren Bedürfnisse werden erfüllt.

Erziehung ist vollkommen anders gelagert. Ein Kind zu erziehen (educare) bedeutet, das Kind zu führen. Doch wenn man jemanden führen will, muss man zuerst sein Vertrauen erlangen, sonst wird er nicht mitkommen. Und mehr noch: Wenn man jemanden führen will, muss man wissen, woher man kommt, und vor allem wohin man will. Erziehung ist immer Weg zu einem Ziel. Erziehung ist wesentlich teleologisch, auf einen bestimmten Zweck gerichtet. Daher gibt es auch keine wertneutrale Erziehung. Jede Erziehung ist Werteerziehung. Jede Erziehung ist moralische Erziehung.

Man muss sich ferner darüber klar werden, dass man nicht nicht erziehen kann. Jeder Kontakt mit dem Kind ist Erziehung. Wenn man nicht weiß, wohin man das Kind führen möchte, führt man es ziellos. Man ist dann ein schlechter Erzieher.

5. Erziehung als ganzheitliche Initiation

Gehen wir jetzt einen Schritt weiter: Erziehung ist nicht nur Führung, sondern Führung zu einem ganz bestimmten Ziel. Doch Erziehung ist mehr als dies. Sie ist immer Initiation. Wer ein Kind erzieht, führt es ein, und zwar in eine Kultur. So wie moralische Überzeugungen niemals bloß individuell, sondern immer kulturell verwurzelt sind, und wie ein Glaube in Abwesenheit einer religiösen Gemeinschaft meist nicht lange fortbestehen kann, so gibt es auch keine Erziehung ohne Initiation in eine Gemeinschaft. Das erzogene Kind ist initiiert in die Geheimnisse der Kultur, in der es leben soll.

Das, wodurch ein Mensch initiiert wird, nennt man einen Ritus, nämlich einen Initiationsritus. Es ist sehr treffend, dass Kultur und Kult so eng verbunden sind – beide sind rituell. So wie man durch kultische Riten in eine religiöse Gemeinschaft aufgenommen wird, so wird man durch kulturelle Riten in die weltliche Gemeinschaft aufgenommen. Es gibt keine totale Trennung von Kultur und Kult, weil es derselbe Mensch ist, der sowohl kulturell als auch kultisch agiert. Es gibt daher auch keine totale Trennung von kultischer Initiation und kultureller Initiation. Deswegen ist jede Erziehung zumindest teilweise Erziehung zum Kult, also religiös. Es gibt also auch keine religiös neutrale Erziehung.

Unter Erziehung verstehen wir also einen Prozess, durch den der Mensch in die Gesamtheit aus Kult und Kultur seiner Gesellschaft initiiert wird, indem er die Geheimnisse (Mysterien) seiner Kult-Kultur-Ganzheit lernt. Dieser Prozess ist immer zugleich moralisch und religiös.

6. Problem des Pluralismus

Daraus folgt sofort, dass in einer pluralistischen Gesellschaft (der Gesellschaft, in der viele Kulte und Kulturen nebeneinander bestehen) niemals Einigkeit über die Erziehung der Kinder herrschen kann, weil keine Einigkeit über die Natur der notwendigen kulturellen, moralischen und kultischen Initiation vorliegt. Diese Fragen ausklammern zu wollen, indem man sie zur Privatsache erklärt, ist die Lösung der Liberalismus. Doch damit verunmöglicht man Erziehung grundsätzlich. Es gibt keine liberale Erziehung, weil es keine religiös und moralisch neutrale Erziehung gibt. Entweder das Kind wird durch die Erziehung in Kult und Kultur des Liberalismus initiiert – wobei der Liberalismus auch eine ganz bestimmte Weltanschauung ist, die Agnostizismus und eine ganz spezifische Kultur in sich fasst – oder es wird gar nicht bewusst erzogen, was wieder die Situation bloßer Betreuung schafft (also unbewusste Erziehung in rein materieller Weise)

Kinder staatlich zu erziehen ist daher nur in einer kultisch und kulturell homogenen Umgebung möglich. Es ist auch nicht praktikabel, die kultischen Aspekte von der sonstigen Erziehung zu separieren und in einen „Religionsunterricht“ auszulagern, weil Kult und Kultur eben nicht zwei unabhängige Aspekte sind, sondern sich gegenseitig durchdringen. Das eine geht nicht ohne das andere. Die Initiation des Kindes in die eine Welt ist nicht denkbar, solange sie nicht die korrespondierende andere Welt ebenfalls in sich fasst, weil eine andere Kultur zu einem anderen Kult und ein anderer Kult zu einer anderen Kultur führt. Erziehung kann also nur „ganzheitlich“ sein, also alle „Subsysteme“ des Menschen gleichzeitig betreffen. Entweder der ganze Mensch wird initiiert, oder der Mensch wird gar nicht initiiert.

Soweit der zweite Teil des Essays „Erziehung als Kulturkampf“. Der dritte Teil wird voraussichtlich am Montag veröffentlicht.

Erziehung als Kulturkampf (Teil 1/4)

Einleitung: Eine unheilige Kraft

Immer wieder hört man von den Anhängern der Fremdbetreuung von Kindern, man wolle den Kindern bereits frühzeitig Bildung vermitteln. Die Ministerprasidentin von NRW, Hannelore Kraft (SPD) bekannte sich gegenüber der Frankfurter Allgemeinen eindeutig zu der Absicht, langfristig alle Kinder ab dem ersten Lebensjahr zu „verkrippen“.

Kraft sagte der F.A.S., die SPD sei sich mit der CDU bisher darin einig gewesen, dass Bildung in der Kita beginnen müsse. „Dann müssen wir auch sicherstellen, dass alle Kinder da sind.“

Das Ziel ist also klar: Alle Kinder sollen ab dem ersten Lebensjahr in der Kindertagesstätte „betreut“ werden. Zuerst wird man es mit freiwilligen Angeboten versuchen. Doch inzwischen wird auch offen über einen Krippenzwang diskutiert, und zwar „sachlich“, wie Cem Özdemir demselben Artikel zufolge forderte.

Was steckt dahinter? Einerseits natürlich der übliche radikale Feminismus, der die Mobilisierung aller Frauen für den Arbeitsmarkt als Hauptziel der „Emanzipation“ sieht. Mit anderen Worten: Erst wenn die Frau wie der Mann geworden ist und ihre Mutterrolle als veralteten kulturellen Ballast abgestreift hat, kann sie wirklich frei sein. Diesen Feminismus, der den Mann ganz chauvinistisch als von Natur aus überlegen sieht, und möchte, dass Frauen ihrer Weiblichkeit und Mütterlichkeit entsagen, um sich zu vermännlichen, findet man in allen relevanten politischen Parteien der Bundesrepublik. Doch um ihn soll es in diesem Artikel auch gar nicht gehen.

1. Die Möglichkeiten der Betreuung

Es steckt nämlich noch einiges mehr hinter dem Kitawahn der progressivistischen Eliten. Bildung sollen die Kinder erlangen, die man in die Kita einweist. Es ist seltsam, wie verformt ein Bildungsbegriff sein muss, bevor man ernsthaft glauben kann, man könne in einer Kita, einem Kindergarten oder einer staatlichen Schule „Bildung“ erlangen. Tatsächliche Bildung ist nämlich immer ganzheitlich, das heißt es geht nicht um die Vermittlung von „Kompetenzen“ oder „Kenntnissen“ für sich genommen, sondern um die Bildung der ganzen Persönlichkeit, des ganzen Charakters, des ganzen Menschen.

Der oft verwendete Begriff „Betreuung“ ist gänzlich unzureichend, um das zu beschreiben, was die Eltern mit dem Kind tun, wenn sie sich selbst darum kümmern. „Betreuen“ können Kitas die Kinder jederzeit. Dazu sind keine besonderen Voraussetzungen notwendig. Ein „betreutes“ Kind erhält alles, was es zum Leben wissenschaftlich gesehen braucht. Es bekommt Nahrung, Wasser, falls sinnvoll ein Bett, pädagogisch und psychologisch wohl ausgewählte Spielsachen, Kontakt mit anderen Personen, darunter Betreuerinnen, die wissenschaftlich verantwortete Zuneigungsplacebos absondern, um dem Kind die benötigte Zuneigung wenigstens vorspiegeln zu können; ferner Kompetenzen und Fähigkeiten, und später, wenn es älter ist, schulisches Wissen. Das Kind erhält, klinisch rein, alles, was es „objektiv“ betrachtet braucht. Das ist der Idealfall einer außerfamiliären „Betreuung“. Im Regelfall liegen die Dinge natürlich nicht so gut. Die Betreuer sind unzufrieden, manche unfähig, die Gruppen zu groß, die Umgebung nicht so wunderbar pädagogisch wertvoll, wie sich die kinderlosen Pädagoginnen ausgedacht haben usw.

2. Keine Bildung ohne Vertrauen

Es fehlt aber alles, was man als wahre Bildung bezeichnen kann, als Bildung im oben erwähnten ganzheitlichen Sinn. Eine solche Bildung beginnt immer mit dem, was man „Vertrauen“ nennt. Es handelt sich dabei nicht um die Art rationalen Vertrauens, den ein Erwachsener, oder ein älteres Kind, einer anderen Person entgegenbringt, weil man sich darauf verlassen kann, dass der andere sich auch an die Spielregeln halten wird. Es ist ein „Urvertrauen“. Kinder können ohne dieses Urvertrauen überhaupt gar keine ganzheitliche Bildung bekommen. Doch dieses tiefe Vertrauen kann man durch keine noch so professionelle, universitätsgebildete Betreuerin simulieren. Sie macht ihren Job; wenn sie sehr gut ist, macht sie ihren Job sehr gut. Doch sie liebt die Kinder nicht wie eine Mutter sie liebt – sie ist nämlich nicht die Mutter. Sie ist bloß eine Fremde. Das tiefe Vertrauen fehlt also selbst in der idealen Kita. Da sie ganztägig ist, erlebt das Kind seine Eltern nur als beiläufige Charaktere, die irgendwie auch manchmal da sind, ohne aber zu der Mutter eine ebensolche tiefe Vertrautheit aufbauen zu können, wie es für wahre Bildung bräuchte.

Damit fehlt selbst in der idealen Kita jegliche Voraussetzung für ganzheitliche Bildung. Natürlich heißt das nicht, dass es nicht Fälle geben könnte, in denen Kinder mit der Lage ganz gut klarkommen und keine Schäden davontragen. Ausnahmen bestätigen im Umgang mit Menschen immer die Regel – es gibt keine exakte Wissenschaft vom Menschen.

Soweit der erste Teil des Essays „Erziehung als Kulturkampf“. Der zweite Teil wird voraussichtlich morgen veröffentlicht.

Staatskirche, Christlicher Staat und Religionsfreiheit (2/2)

Bewertung

Im ersten Teil des Artikels habe ich den Versuch einer Typologie oder Systematisierung einiger grundsätzlicher Optionen in der Debatte um das richtige Verhältnis von Kirche und Staat unternommen. Es folgt eine kurze Bewertung der dargestellten Ideen.

Staatskirchensysteme sind mit dem wohlverstandenen wahren katholischen Glauben in keiner Form zu vereinbaren. Schon der Hl. Augustinus bestand, angesichts der beginnenden Christianisierung der weltlichen Autorität, vehement auf einer prinzipiellen Trennung zwischen weltlicher und religiöser Sphäre. Ebenso ist jedoch die gegenteilige Abirrung zu verurteilen, nach welcher eine absolute religiöse Neutralität des Staates anzustreben sei (wie dies durch die Verurteilungen liberalistischer und sozialistischer Irrlehren im 19. und frühen 20. Jahrhundert lehramtlich deutlich zum Ausdruck gebracht worden ist).

Mit dem christlichen Glauben unvereinbar sind damit also die Fälle (1) bis (3) sowie (8) und (9). Zu der derzeitigen Kontroverse um die Vereinbarkeit der Konzilslehre von der Religionsfreiheit mit dem traditionellen katholischen Glauben möchte ich mich im Rahmen des Artikels nicht äußern. Diese Frage muss ich besser informierten Zeitgenossen überlassen. Dass die Zweischwerterlehre zumindest ebenso zweifelhaft ist, wie die „gemäßigte Form“ der Religionsfreiheit am entgegengesetzten Ende des Spektrums christlicher Gesellschaftslehre, ist eindeutig, weil eine reale Autonomie der weltlichen Sphäre berechtigt und notwendig ist.

Übrig bleiben damit die Konzeptionen des klassischen Bekenntnisstaates und die Minimalversion. Ersterer setzt jedoch eine weitgehend christliche Gesellschaft voraus, da kein Staat langfristig gegen sein eigenes Volk regieren kann ohne zur Tyrannei zu werden. Er ist daher, wenn auch theoretisch sehr ansprechend, praktisch keine Option in der modernen, multikonfessionellen, säkularistisch geprägten westlichen Demokratie, ebenso wie er auch im Rom des frühen 2. Jahrhunderts nicht denkbar war.

Die Minimalversion eines christlichen Staates, in der Typologie mit (6) gekennzeichnet, setzte weitgehende Inaktivität der staatlichen Macht in einer Reihe sehr wichtiger Themengebiete, darunter Bildungs- und Sozialpolitik, voraus, was ebenfalls kaum durchsetzbar erscheint.

Eine einfache, klare und durchsetzbare Lösung des Problems der Rollenverteilung zwischen Kirche und Staat scheint es nicht zu geben. Praktisch sieht sich die Kirche heute einem Feind gegenüber, der ihr selbst die religiöse Neutralität noch streitig machen will – wie man an der Kontroverse um das Krankenversicherungsgesetz in den USA sieht, wo die Kirche sich mittels der Idee der Religionsfreiheit gegen den Versuch zur Wehr setzt, katholische Institutionen und Individuen zur finanziellen Unterstützung von Verhütung, Sterilisierung und frühabtreibenden Mitteln zu zwingen. Die Verteidigung der religiösen Neutralität des Staates wird daher heute zu einem wichtigen Anliegen der Kirche, wodurch sich das „Pastoralkonzil“ des 20. Jahrhunderts ausnahmsweise einmal tatsächlich als pastoral wegweisend zeigt. Wie auch immer die theologische Debatte um die Religionsfreiheit ausgehen mag, muss die Kirche heute nicht ihre Privilegien verteidigen, sondern ihre Grundrechte, und diese Grundrechte lassen sich mit der konziliaren Religionsfreiheit ganz vortrefflich und auf eine für moderne Ohren nicht extremistisch klingende Weise verteidigen.

Wie schon öfters begibt sich der Autor damit zwischen alle Stühle und Stuhlkreise. „Pastoral“ halte ich die Lösung des Konzils sogar für ziemlich günstig, obwohl ich mit ihr theologisch große Schwierigkeiten habe, so dass ich sie nicht für eine Dauerlösung und schon gar nicht für ideal halten kann, selbst wenn es eine Möglichkeit geben sollte, wie man diese Konzeption mit der traditionellen Idee eines christlichen Staates in Einklang bringen kann.

Ich bin davon überzeugt, dass wir drei verschiedene Dinge unterscheiden müssen:

(1) Eine derzeit nützliche Konzeption, die sich mit der kirchlichen Lehre vereinbaren lässt, und eine gute strategische Verteidigungsposition für die kommenden Angriffe auf die Freiheit der Kirche darstellt. Dafür scheint sich mir die Lehre des letzten Konzils zu eignen, so denn die dogmatischen Schwierigkeiten sich als überwindbar herausstellen, was ich für sehr wahrscheinlich halte.

(2) Eine ideale Konzeption, also das, was wir als Ziel anstreben; die bestmögliche Gesellschaftsordnung, die sich unter den Bedingungen dieser Welt (Erbsünde usw.) erreichen lässt. Dies ist meiner Ansicht nach in jedem Fall ein christlicher Bekenntnisstaat wie die vorkonziliaren Päpste ihn gefordert haben, in dem die wahre Religion die Förderung des Staates erhält, soweit dies je nach den spezifischen Zeitumständen möglich und sinnvoll erscheint, und die Ausübung der verbreiteten falschen Religionen toleriert, aber nicht gefördert wird. Ein solcher Staat müsste ferner strikt begrenzte Kompetenzen und Aufgabengebiete haben, damit er weder in die den Familien und Einzelpersonen zustehenden Freiheiten eingreift, noch die Kirche in ihrem heilbringenden Werk in irgendeiner Form beschränken kann.

(3) Einen Mittelweg zwischen beiden, also eine Konzeption, die anzustreben als Zwischenziel sinnvoll erscheint, das modifiziert wird, wenn ein Zwischen- oder Etappenziel erreicht worden ist. Wie dieser aussehen könnte, muss in jedem Land einzeln untersucht werden, da dies von der Ausgangsposition, der rechtlichen Stellung der Kirche in diesem Land, den historisch-kulturell gewachsenen Traditionen, der Rechtsordnung usw. abhängt. Ein solches Zwischenziel könnte heute zum Beispiel darin bestehen, dass islamischer Religionsunterricht an öffentlichen Schulen abgeschafft wird, um eine Sonderstellung des christlichen Glaubens zu bewahren, doch das ist nur ein Beispiel. Gemeint sind hier Zwischenschritte, pragmatische Reformvorschläge, die praktisch umsetzbar sind, und die Gesamtlage der Kirche und ihrer Rechte verbessern.

Sowohl der klassische Bekenntnisstaat und seine traditionellen und traditionalistischen Verteidiger (etwa in der Piusbruderschaft), als auch diejenigen, die sich, unbeschadet der theologischen Schwierigkeiten der Konzeption, ganz praktisch für die Verteidigung wenigstens gleicher Rechte der Kirche gegenüber Staat und den falschen Religionen einsetzen, haben damit ihre legitime, sinnvolle Berechtigung in der heutigen Gesellschaft. Wir brauchen sie beide, und ich möchte beide dazu aufrufen, dass sie das Gute anerkennen, das die jeweils andere Seite zu verteidigen versucht, ohne dabei das Gute aufzugeben, für das sie sich selbst einsetzen, und dass Kritik, wo notwendig, sachlich und in christlicher Nächstenliebe vorgebracht wird, statt mit Polemik, wie es leider oft der Fall zu sein scheint, wenn „Anhänger“ und „Gegner“ der „konziliaren Religionsfreiheit“ aufeinander prallen.

Staatskirche, Christlicher Staat und Religionsfreiheit (1/2)

Angespornt durch einen Artikel auf dem neuen Blog des geschätzten Johannes habe ich dort kommentiert und mich dann dazu entschlossen, die dort im Kommentar angedeuteten Gedanken etwas weiter auszuformulieren. Das Ergebnis dieser Bemühungen ist der vorliegende Artikel. Als Vorbemerkung möchte ich darauf hinweisen, dass die folgenden Gedanken in keiner Weise die offizielle Lehre der Kirche darstellen. Die Darstellung ist nicht katechetischer Natur, auch wenn sie in keinem Punkt absichtlich von der Lehrtradition der Kirche abweicht. Für versehentliche Abweichungen kann ich nichts – ich bitte dann um brüderliche Korrektur bei diesem schwierigen Thema.

Doch genug der Vorrede, kommen wir zum Thema. Die Absicht des Artikels ist eine Systematisierung verschiedener Vorstellungen des Verhältnisses von Kirche, Religion und Staat.

Staatskirche

In einer staatskirchlich verfassten Gesellschaft sind Staat und Kirche in keiner Form getrennt. Das Oberhaupt des Staates ist zugleich das Oberhaupt der Kirche oder zumindest ist einer von beiden gegenüber dem anderen weisungsbefugt. Generell gibt es nun drei mögliche Grundformen einer Staatskirche, die sich danach unterscheiden, welche Macht – weltliche oder religiöse – nun dominant ist.

(1) Theokratie: In einer Theokratie ist die Kirche oder sonstige Religionsgemeinschaft dominant. Der Staat ist bloß das ausführende Organ der religiösen Führer. Das beste Beispiel dürfte das Regime der Ayatollahs im Iran sein.

(2) Echte Staatskirche: Der Staat und die Kirche sind absolut identisch. Ein Unterschied zwischen weltlicher und religiöser Sphäre wird nicht gemacht. Das Staatsoberhaupt ist identisch mit dem religiösen Oberhaupt und wird entweder als Gott angebetet und anderweitig religiös verehrt. Ein Beispiel wäre die Herrschaft der ägyptischen Pharaonen.

(3) Säkularismus: Der Staat dominiert die Kirche und bestimmt, was die Kirche tun und lassen darf. Die Ausübung der Religion ist nur insoweit zulässig, wie sie den Gesetzen und Ideologien der im Staat herrschenden säkularen Eliten nicht zuwiderläuft. Diese Form der Staatskirche befindet sich derzeit in Westeuropa im Vormarsch. Eine bekannte Vertreterin dieser Thesen ist etwa Claudia Roth, wobei sie sich jedoch auch gut unter Punkt (9) weiter unten einordnen ließe.

Christlicher Staat

Unter einem christlichen Staat ist ein jeglicher Staat zu verstehen, zu dessen Fundamenten das Bekenntnis zum christlichen Glauben gehört. Dies kann prinzipiell sowohl in Demokratien als auch in Monarchien geschehen – der Monarch kann sich natürlich zum christlichen Glauben bekennen, aber es kann auch nicht änderbare Verfassungsprinzipien geben, die ein solches Bekenntnis voraussetzen bzw. für die Staatsführung vorschreiben. Weltliche und religiöse Gewalt sind in einem christlichen Staat grundsätzlich voneinander getrennt, arbeiten aber in allen Bereichen zusammen, in denen sowohl weltliche als auch religiöse Aspekte bedeutsam sind. Eine vollständige Trennung von Kirche und Staat ist nicht möglich, da das Gemeinwohl – die genuine Staatsaufgabe – eben in der Realität auch religiöse Anteile hat. Auch hier möchte ich drei Grundtypen beschreiben, deren Unterscheidungsmerkmal diesmal der Grad der Zusammenarbeit zwischen weltlicher und religiöser Gewalt ist.

(4) Zweischwerterlehre: Diese Auffassung kommt, soweit ich sie verstanden habe, der Staatskirchenidee recht nahe. Die weltliche Gewalt bleibt zwar prinzipiell von der Kirche getrennt, ist jedoch nur das zweite Schwert der kirchlichen Gewalt, besitzt also keine reale, religionsunabhängige Autonomie.

(5) Bekenntnisstaat: In einem Bekenntnisstaat, wie die vorkonziliaren Päpste ihn in diversen Enzykliken beschrieben haben, bekennt sich der Staat zum christlichen Glauben und fördert die Ausübung der wahren Religion nach Kräften. Die Unterscheidung zwischen kirchlicher und staatlicher Gewalt bleibt davon jedoch unangetastet, und der Staat besitzt eine reale Autonomie, eine Kernkompetenz in rein weltlichen Fragen. Seine Aufgabe ist das Gemeinwohl, und er muss mit der Kirche zusammenarbeiten, wo das Gemeinwohl religiöse Fragen berührt. Die klassische christliche Monarchie ist das Paradebeispiel für einen Bekenntnisstaat.

(6) Minimalversion: Ein christlicher Staat, in dem religiöse und staatliche Gewalt eine maximale Trennung erhalten sollen, müsste zumindest ein implizites verfassungsmäßiges Bekenntnis zur christlichen Religion enthalten, der Kirche volle Handlungsfreiheit in allen Dingen gewähren, die die religiöse Sphäre berühren, und dürfte die falschen Religionen nicht fördern (er dürfte ihnen aber neutral gegenüberstehen, indem er sie im Namen der Freiheit einfach „leben lässt“, ohne von ihnen weiter Notiz zu nehmen) und der wahren Religion nicht schaden. Ein solcher Staat wäre sehr minimalistisch, d.h. er müsste sich aus der Regelung aller Fragen zurückziehen, die in die religiöse Sphäre hineinreichen – da er sonst zur Parteinahme für die Wahrheit und gegen die falschen Religionen verpflichtet wäre. Damit wäre, um ein wichtiges Beispiel zu nennen, ein staatliches Bildungssystem nicht möglich, da in staatlichen Schulen entweder die wahre Religion (was eine Förderung der wahren Religion bedeutete), oder alle Religionen (was einer Förderung der falschen Religionen gleichkäme), oder gar keine Religion (was eine Förderung des Atheismus bedeutete, und damit der wahren Religion schadete) unterrichtet werden müsste. Eine gewisse „religiöse Neutralität“ wäre auf diese Weise in einem christlichen Staat durchaus umsetzbar, ob diese Minimalversion wünschenswert wäre, möchte ich nicht beurteilen. Sie scheint mir jedoch den Punkt maximalen christlichen Entgegenkommens gegenüber den falschen Religionen darzustellen.

Religionsfreiheit

Unter Religionsfreiheit kann man wiederum verschiedene Dinge verstehen. Generell soll aber in einem nach dem Prinzip der Religionsfreiheit organisierten Staat keine Religion gefördert werden. In irgendeinem Sinne soll der Staat „religiös neutral“ sein. Auch hier möchte ich wieder drei verschiedene Ausprägungen unterscheiden, diesmal nach dem Kriterium, inwieweit der Staat im Rahmen der religiösen Neutralität die Ausübung der wahren Religion als gut, neutral oder schlecht begreift.

(7) Konziliare Religionsfreiheit: Ich nenne diesen Typus so, weil er mir das zu sein scheint, was etwa Papst Benedikt, das II. Vatikanische Konzil und das nachkonziliare Lehramt anzudeuten scheinen. Darunter ist eine Religionsfreiheit zu verstehen, die ein freiwilliges, starkes und kämpferisches Bekenntnis zum wahren Glaubens seitens der Staatsführer durchaus nicht ablehnt, sondern sogar begrüßt. Ein religiös neutraler Staat dürfte nach dieser Auffassung  jederzeit von christlichen moralischen Prinzipien geleitet sein, und sogar die christliche Religion fördern (etwa durch christlichen Religionsunterricht oder Schulgebete). Er bleibt dem Naturrecht uneingeschränkt verpflichtet, da dies nicht auf einer religiösen Offenbarung, sondern auf der allgemeinen Menschenvernunft aufsetzt.

(8) Liberale Religionsfreiheit: Im Liberalismus ist Religion Privatsache. Für das Verhältnis von Kirche und Staat bedeutet dies eine strikte Trennung. Ausübung der Religion (egal welcher Religion) ist zulässig (und der individuelle Liberale mag sehr fromm sein) doch kann niemals staatliche Förderung erhalten, oder wenn doch, dann müssten alle Religionen gleichermaßen gefördert werden. Dieses Verständnis ist von der Kirche immer klar und eindeutig verurteilt worden.

(9) Atheistische Religionsfreiheit: Ein auf einer so verstandenen Religionsfreiheit basierender Staat müsste die Ausübung der Religion aktiv bekämpfen.  Er wäre „religiös neutral“, weil er diese Bekämpfung auf alle Religionen ausdehnt. Faktisch fördert er dadurch natürlich den Atheismus, selbst wieder ein bestimmtes Glaubensbekenntnis, und ist dadurch in die Nähe einer atheistischen Staatskirche – wie in (3) beschrieben – zu rücken. Beispiele für diese Art Religionsfreiheit bieten die kommunistischen Regime in großer Zahl, und der moderne Westen entfernt sich rapide von der liberalen Religionsfreiheit und schreitet zu ihrer radikalisierten atheistischen Version voran. Dass die Kirche sie lehramtlich verurteilt, ist sowohl vor wie nach dem Konzil vollkommen klar.

Soweit die Typologie. Es folgt morgen im zweiten Teil des Artikels eine Zusammenfassung samt kritischer Bewertung der dargestellten Inhalte unter besonderer Berücksichtigung der Frage nach dem Verhältnis von Christlichem Staat und Religionsfreiheit. Dem Autor ist bewusst, dass eine solche Typologie keine Konzeption erschöpfend darstellen, oder ihr auch nur gerecht werden kann, und dass im Interesse der Übersichtlichkeit wichtige Punkte der Darstellungsweise zum Opfer fallen müssen, doch er glaubt, dass auch für solche Übersichtsdarstellungen Platz sein muss, da sie allein Orientierung in der Komplexität solcher sozialethischer und theologischer Debatten bieten können.